2536/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.06.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen rund um die Infizierung ausländischer Touristen in Tirol mit dem Covid-19 Virus

 

Im November 2019 kam es in China zum Ausbruch einer hochansteckenden Virusinfektion (Corona-Virus bzw Covid-19), die sich in der Folge auf die ganze Welt ausdehnte und seitens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde.

Bereits im Jänner 2020 waren dieser Umstand und die Vorbereitung zur Bekämpfung der Pandemie Gegenstand der Besprechungen zwischen Regierungsmitgliedern aus Österreich und Institutionen der Europäischen Union. Am 26.1.2020 wurde Covid-19 per Verordnung des Gesundheitsministers zu einer meldepflichtigen Krankheit erklärt.

Am 25.2.2020 haben die Tiroler Behörden bei dem „ersten Covid-19 Fall“ in Tirol alles richtig gemacht. Eine Angestellte des Hotel Europa in Innsbruck kam mit Symptomen aus ihrem Urlaub in Italien zurück, wurde positiv auf Covid-19 getestet und separiert. Am Abend des 25.2.2020 wurde – mit Livebericht in der ZiB 1 – das Hotel von Polizeikräften abgesperrt. Es wurden alle Angestellten getestet und das Hotel konnte erst wieder öffnen, als alle weiteren Covid-19 Proben negativ waren.

Nur eineinhalb Wochen später wurden Personen im Ferienort Ischgl positiv auf Covid-19 getestet. In Ischgl war der weithin berühmte „Ski-Zirkus“ mit zehntausend Gästen und einem Schwerpunkt auf Apres Ski in vollem Gang. Die positiv getesteten Personen waren Angestellte solcher Apres Ski Bars, die gegen Nachmittag und Abend von hunderten Gästen besucht waren, die sich auf engstem Raum drängten, wo Trinkspiele (Tischtennisbälle mit dem Mund aus dem Bier herausholen und in das Bier des Nachbarn weitergeben) stattfanden, und damit ideale Bedingungen zur Infektion mit Covid-19 gegeben waren.

Doch nun wurde nur höchst zögerlich reagiert: Selbst als ein Barmann am 7.3.2020 positiv auf Corona getestet worden war, haben die Landessanitätsdirektion Tirol bzw die zuständige Bezirkshauptmannschaft zunächst nur den Austausch der Service-Kräfte und eine Desinfizierung der Räume der betroffenen Apres Ski Bar angeordnet. Gegenüber der Öffentlichkeit wurde verlautbart, dass eine Ansteckung vom Barmann zu Gästen medizinisch eher unwahrscheinlich sei.

Dieses Verhalten der lokalen Behörden ist nur damit erklärbar, dass im Dienste des Tourismus in Tirol Warnungen, Betriebsschließungen und letztlich die Schließung des Paznauntales am 13.3.2020 nur mit starker Verzögerung erfolgt sind.

Jeder dritte Euro, der in Tirol verdient wird, kommt direkt oder indirekt aus dem Tourismus. Tirol Tourism Research gibt für 2018 an, dass in Tirol ein Drittel des gesamten Nächtigungsvolumens in ganz Österreich anfällt. 90 Prozent der Gäste reisen aus dem Ausland an, vor allem aus Deutschland und Italien. Insgesamt geben diese Menschen rund 8,4 Milliarden Euro im Bundesland aus. Wir sind die „treibende Wirtschaftskraft“, so selbstbewusst präsentiert sich die Tourismus- und Freizeitsparte der Tiroler Wirtschaftskammer in einem Video.

Diese Wirtschaftskraft hat einen Motor: die Seilbahngesellschaften, die die 946 Seil- und Bergbahnen sowie Schilifte betreiben (Stand 31.12.2018). Mit dem Transport hoch auf die Startpunkte der Pisten, von wo aus sich diese faszinierende Aussicht auf die Berge genießen lässt, erwirtschaften die Betriebe rund 1,3 Milliarden Euro Umsatz jährlich, verkündet Franz Hörl, Spartenobmann in der WK Tirol, stolz. Tendenz steigend. An den Tal- und Bergstationen warten Gasthäuser und Hütten auf die Gäste. Diese müssen nach der Anreise ihre Autos in Parkhäusern abstellen, sie übernachten vielleicht ein paar Tage in Hotels und sie nehmen sich gerne Andenken mit. All dies hängt logistisch und wirtschaftlich an den Seilbahnen.

Somit führt auch die Spur des Geldes im Fall der Corona-Ansteckungen in Ischgl, Sölden und im Zillertal zuerst zu den dortigen Seilbahngesellschaften. An ihnen hängen die Umsätze der Tourismusbetriebe und an ihnen hängen auch viele Arbeitsplätze. Fast alle genannten Seilbahngesellschaften gehören zu den TOP10 Tirols. Die Silvrettaseilbahn AG in Ischgl machte 2017 einen Umsatz von 80 Millionen Euro, bei einem Gewinn von 18,7 Millionen. So die eigenen Angaben. Die Skiliftgesellschaft Sölden – Hochsölden verzeichnete im selben Jahr einen Umsatz von 34,5 Millionen. Im Vergleich dazu nehmen sich die 2016 gemeldeten 19,6 Millionen Euro Umsatz der Gerlospaß-Königsleiten-Bergbahnen GmbH gering aus. Allerdings fügt sich diese Bahn in das Seilbahn-Spinnennetz der Zillertal Arena ein. Die Zillertaler Gletscherbahn GmbH & Co. KG wiederum kam auf 52 Millionen Euro. Um den Gewinn abzuschätzen, den allein dieses Geschäft abwirft, kann man wohl von Margen ab 10 Prozent ausgehen.

Die Bahngesellschaften haben eine je eigene Firmenstruktur. So befindet sich die Silvrettaseilbahn AG mehrheitlich in kommunaler Hand. Viele Ischglerinnen und Ischgler sind direkt oder indirekt an ihr beteiligt. Für Bürgermeister Werner Kurz könnte sich dadurch im Entscheidungsfall allerdings ein Zwiespalt ergeben. Denn als Aufsichtsrat der Seilbahnen und (über seine Funktion in der Gemeinde Ischgl) als zu mehr als 27 Prozent Mitbeteiligter muss er abwägen: zwischen wirtschaftlichen Interessen der Seilbahngesellschaft und dem Gemeinwohl. Genau dies tut er im Interview mit dem SPIEGEL vom 18.3.

SPIEGEL: Hätten Sie das Skigebiet denn in Eigenregie schließen können?

Kurz: Das Seilbahnunternehmen kann auf- und zusperren, ja, aber wir haben uns hier an die Vorgaben der Landesregierung gehalten, und die Behörden haben da gut reagiert. Zudem: In vielen anderen Skigebieten ging der Betrieb ja nach unserer Schließung noch weiter.

Es besteht daher der begründete Verdacht, dass über Interventionen der Tourismuswirtschaft in Tirol die zuständigen Gesundheitsbehörden vorsätzlich oder zumindest fahrlässig Maßnahmen gegen die Verbreitung von Covid-19 nur sehr zögerlich und mit deutlicher Verspätung gesetzt haben.

Die Räumung insbesondere des Paznauntales fand dann am 13.3.2020 völlig überraschend und chaotisch statt. Während der Landeshauptmann Platter die Saison am 15.3.2020 beenden wollte, verkündete Bundeskanzler Kurz in einer Pressekonferenz am 13.03.2020 um 14.00 die Räumung des Tales bis Abends (später verlängert bis 24.00). Die Vorgabe war, dass ausländische Urlauber direkt in ihre Heimatländer zurückkehren sollten, Arbeitskräfte und inländische Urlauber dagegen im Tal in Quarantäne genommen werden sollten.

Diese Vorgabe wurde nicht erfüllt:

·        Ausländische Gäste, die mit dem Flugzeug angereist waren, wurden in Bussen dichtgedrängt aus dem Tal gebracht und haben sich in Innsbruck Hotelzimmer nehmen müssen, da die Rückflüge erst am Samstag stattfanden.

·        Unter den Hoteliers vor Ort gab es zuvor Warnungen, sie mögen ihre Arbeitskräfte möglichst noch vor der Quarantäne nach Hause schicken.

·        Bis auf wenige inländische Gäste wurden auch Reisende aus Österreich einfach heimgeschickt.

·        Die von der Landesregierung erstellten Gästeausreiseblätter und Informationen zur Heimreise (kein Zwischenstopp in Österreich, Heimquarantäne), die von den Hotels an die Gäste verteilt werden sollten, sind laut Abschlussbericht des Landeskriminalamtes Tirol an die Staatsanwaltschaft Innsbruck erst um 16.29 vom Tourismusverband Tirol an die Hoteliers weitergeleitet worden. Daher ergibt eine Umfrage des Verbraucherschutzvereines unter den am 13.3.2020 abgereisten und dem Verbraucherschutzverein bekannten Touristen, dass nur 37% der ausländischen Gäste die Gästeausreiseblätter ausgefüllt und nur 13% die Informationen zur Heimreise ausgehändigt bekommen haben. Knapp unter 50% der Reisenden haben bereits vor Verhängung der Quarantäne - von Bundeskanzler Kurz für 14.00 angekündigt - das Tal ohne Kontrollen verlassen.

Das Ergebnis dieser unverantwortlichen Vorgangsweise war, dass

·        sich 57 Prozent der in Österreich geprüfen Coronafälle auf Ischgl zurückführen lassen (Profil 9.4.2020 über ein GA der AGES),

·        sich mehr als zwei Drittel der im Ausland infizierten Deutschen sich in Österreich angesteckt haben, 90 Prozent davon in Tirol (Robert Koch Institut Berlin).

Im Laufe der Zeit berichten Medien auch darüber, dass Österreich und Tirol international von Island, Dänemark bzw Norwegen gewarnt und darauf nicht rasch genug reagiert wurde. Dabei schieben sich lokale Behörden (Bezirkshauptmannschaften) und Landesbehörden in Tirol und das Gesundheitsministerium wechselseitig die Schuld an den Versäumnissen zu.

Die Tiroler Ski-Gebiete – insbesondere Ischgl im Paznauntal – wurden so zu den Hot Spots in der Verteilung des Virus auf Europa (insbesondere auf Deutschland). Dadurch wurden tausende Urlauber schwer an der Gesundheit geschädigt bzw haben – insbesondere durch Heimquarantäne, aber auch in Folge von Todesfällen – hohe Vermögensschäden erlitten.

Der Verbraucherschutzverein hat bereits am 24.3.2020 an die Staatsanwaltschaft Innsbruck eine Sachverhaltsdarstellung in Sachen Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19) ausgehend von Tiroler Tourismusorten eingebracht.

Das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur AZ 7 St 71/20d geführt. Jedenfalls seit 18.5.2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck nunmehr wegen §§ 178 u 179 StGB gegen unbekannte Täter.

Am 5.5.2020 hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck öffentlich bekannt-gegeben, dass Ihr seitens des Landeskriminalamtes Tirol ein „1000 Seiten Zwischenbericht“ vorgelegt wurde. Dieser Bericht wurde dem Verbraucherschutzverein im Zuge einer Akteneinsicht für Privatbeteiligte zugänglich.

Dieser Bericht besteht aus einem 15 Seiten Bericht und 985 Seiten Dokumentation. Dabei wurden seitens der Polizei Behörden schriftlich angefragt, wie die Verpflichtungen zur Bekanntgabe von meldepflichtigen Krankheiten nach dem Epidemiegesetz auszulegen sind. Wer, wem, was zu melden habe. Weiters wurden seitenweise Web-Sites kopiert, so etwa auch die Web-Site des Robert-Koch-Institutes in Berlin, die Web-Sites von Tourismusverbänden usw.

Es wurden keine Zeugen vernommen und es wurde das Zusammenwirken zwischen Bund und Land nicht in die Erhebungen einbezogen.

Diese Angelegenheit ist von größtem öffentlichem Interesse, die Verdächtigen sind teils überregional bekannt. Sie weist eine hohe Komplexität auf (zahlreiche mögliche Täter; viele tausend Opfer).

Es liegt eine starke grenzüberschreitende Komponente vor (Auskünfte von ausländischen Behörden, ausländisch Geschädigte etc). So bestätigt etwa eine rezente Studie, dass die Covid-19-Fälle in Skandinavien hauptsächlich auf Infektionen im Zuge des Winterurlaubes in Österreich zurückzuführen sind (Falk & Eva Hagsten (2020): The unwanted free rider: Covid-19, Current Issues in Tourism, abrufbar unter: https://doi.org/10.1080/13683500.2020.1769575). 

Dem Verbraucherschutzverein ist bekannt, dass die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption im Bereich der grenzüberschreitenden Abwicklung von Ermittlungen und der hier notwendige internationale Kooperation mit europäischen und internationalen Ermittlungsbehörden über die entsprechende Expertise verfügt und daher hat der Verbraucherschutzverein am 8.6.2020 eine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung an die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption verbunden mit der Anregung auf ein An-Sich-Ziehen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur GZ 7 St 71/20d gemäß § 20b StPO eingebracht.

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption hat jedoch inzwischen dem Rechtsvertreter des Verbraucherschutzvereines mitgeteilt, dass sie die Sachverhaltsdarstellung des Verbraucherschutzvereines vom 8.6.2020 an die Staatsanwaltschaft Innsbruck abgetreten habe.

Die Vorgänge in Tirol in den ersten Märzwochen 2020 sind Gegenstand ausführlichster medialer Berichterstattung im In- und Ausland. Nahezu täglich wird über verschiedene Aspekte berichtet und nach der Verantwortung geforscht. Die Weltpresse (Washington Post, New York Times, Guardian, Corriere della Sera, Liberation, Spiegel, Die Welt, Stern, FOCUS, Zeitschriften in den Niederlanden, Dänemark, Norwegen, Finnland, Großbritannien und Island) hat über „Ischgl“ berichtet. Es gibt eine Vielzahl von TV-Magazinen, die sich ebenfalls dem „Hotspot“ Ischgl gewidmet haben bzw widmen.

Es wird daher hiermit an die zuständigen Bundesministerin im Hinblick auf Ihre im StAG und BMG vorgesehene Aufsichtszuständigkeit in der oben bezeichneten Rechtssache die folgende

 

Anfrage:

1) Hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck über Ihre Ermittlungen im Ermittlungsakt GZ 7 St 71/20d berichtet? Wann ja, wann?

2) Hat die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu Ihren Ermittlungen im Ermittlungsakt GZ 7 St 71/20d Weisungen erteilt? Wenn ja, welche Weisungen wurden wann von wem und mit welcher Begründung erteilt?

3) Hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck oder die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck dem Bundesministerium für Justiz über Ihre Ermittlungen im Ermittlungsakt GZ 7 St 71/20d berichtet? Wenn ja, wann?

4) Hat das Bundesministerium für Justiz der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck oder der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu Ihren Ermittlungen im Ermittlungsakt
GZ 7 St 71/20d Weisungen erteilt? Wenn ja, welche Weisungen wurden wann von wem und mit welcher Begründung erteilt?

5) Hat die WKStA der Oberstaatsanwaltschaft Wien zur Sachverhaltsdarstellung des Verbraucherschutzvereines vom 8.6.2020 und dessen Antrag, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu GZ 7 St 71/20d gemäß § 20b StPO an sich zu ziehen, berichtet? Wann ja, wann?

6) Hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption zur Sachverhaltsdarstellung des Verbraucherschutzvereines vom 8.6.2020 und dessen Antrag, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu GZ 7 St 71/20d gemäß § 20b StPO an sich zu ziehen, Weisungen erteilt?
Wenn ja, welche Weisungen wurden wann und vom wem und mit welcher Begründung erteilt?

7) Hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft oder die Oberstaatsanwaltschaft Wien dem Bundesministerium für Justiz zur Sachverhaltsdarstellung des Verbraucherschutzvereines vom 8.6.2020 und dessen Antrag, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu GZ 7 St 71/20d gemäß § 20b StPO an sich zu ziehen, berichtet? Wann ja, wann?

8) Hat das Bundesministerium für Justiz der Oberstaatsanwaltschaft Wien oder der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption zur Sachverhaltsdarstellung des Verbraucherschutzvereines vom 8.6.2020 und dessen Antrag, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu GZ 7 St 71/20d gemäß § 20b StPO an sich zu ziehen, Weisungen erteilt? Wenn ja, welche Weisungen wurden wann und von wem und mit welcher Begründung erteilt?

9) Das Landeskriminalamt Tirol hat in einem Abschlussbericht gemäß § 100 Abs 2 Z 4 StPO am 24.4.2020 festgehalten, dass aufgrund der jeweils „detaillierten Aufträge der StA Innsbruck“ bei den „zuständigen und involvierten Stellen / Personen nicht die gesamten Akten- und Handlungsabläufe eingeholt“ wurden. Weshalb hat die StA Innsbruck dem Landeskriminalamt Tirol nicht den Auftrag erteilt,

·        bei den Gemeinden, Polizeiinspektionen und Krisenstäben in den Orten Ischgl, St. Anton und Sölden sowie in den Gemeinden des Zillertales

·        bei den Bezirkshauptmannschaften Landeck und Imst

·        bei der Landesregierung Tirol

sämtliche Sitzungsprotokolle von Krisenstäben und Akten zu den jeweils auf Basis des Epidemiegesetzes getroffenen Entscheidungen, Verordnungen und Maßnahmen einzuholen?

10) Warum hat die Staatsanwaltschaft Tirol das Landeskriminalamt Tirol nicht beauftragt, auch wesentliche Zeugen wie Bürgermeister, Gemeindeärzte, Amtsärzte, Verantwortliche der Tourismusverbände, Verantwortliche der Seilbahngesellschaften, Eigentümer von Hotels und insbesondere zuständige Beamte der Bezirkshauptmannschaften, der Landessanitätsdirektion sowie den Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber, Bernhard Tilg (Gesundheitslandesrat) und auch den Landeshauptmann von Tirol zu vernehmen? Wurden solche Vernehmungen von Zeugen in der Zwischenzeit beauftragt oder durchgeführt?

11) Warum hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck das vom Landeskriminalamt Tirol berichtete Gerücht, dass sich isländische Urlauber im Flugzeug am Heimflug an einem Passagier aus Italien, der angeblich Covid-19 positiv getestet war, angesteckt hätten, nicht versucht zu objektivieren? Wieso wurde keine diesbezügliche Anfrage an die isländischen Gesundheitsbehörden gestellt? Wieso wurde keine Anfrage an Prof. Dr. Allaberger (AGES) gestellt, der eine Ansteckung im Flugzeug für äußerst unwahrscheinlich hält und das öffentlich kundgetan hat?

12) Warum hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck das Landeskriminalamt Tirol nicht beauftragt, nachzuforschen welche Saisonarbeitskräfte als Zeugen zu der Situation in den Hotels, Seilbahnen und Apres Ski-Bars in den Skigebieten Paznauntal und insbesondere in Ischgl, in St. Anton, in Sölden und im Zillertal vernommen werden könnten?

13) Warum hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck das Landeskriminalamt Tirol nicht beauftragt festzustellen, wann die beiden Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 13.3.2020

·        zur Quarantäne über das Paznauntal und St. Anton
(LA-KAT-COVID-EPI/57/9-2020)

·        zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen
(LA-KAT-COVID-EPI/8-2020)

durch Kundmachung an den Amtstafeln jeweils in Kraft getreten sind?

14) Warum hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck das Landeskriminalamt Tirol nicht beauftragt, Polizisten, die am 13.3.2020 am Kontrollpunkt in das Paznauntal eingesetzt wurden, als Zeugen zu folgenden Fragen zu vernehmen:

a)    Ab wann wurden Autofahrer, die am 13.3.2020 das Paznauntal verlassen haben, auf Ihre Nationalität kontrolliert?

b)    Ab wann wurden an ausländische Touristen Informationen zur Heimreise (kein Zwischenstopp in Österreich, Heimquarantäne) verteilt?

c)    Ab wann wurden von der Polizei von ausländischen Urlaubern Gästeausreiseblätter eingesammelt?

d)    Wohin wurden die eingesammelten Gästeausreiseblätter weitergeleitet?

e)    Ab wann wurden Busse mit Touristen kontrolliert?

f)     Ab wann wurden Saisonarbeiter, die das Tal verlassen wollten, kontrolliert?

15) Warum hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck das Landeskriminalamt Tirol nicht beauftragt, seine Erhebungen auch auf das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auszudehnen und auch dort Sitzungsprotokolle des Krisenstabes einzuholen?

16) Warum hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck das Landeskriminalamt Tirol nicht beauftragt, seine Erhebungen auch auf das für die Sicherheit zuständige Ministerium für Inneres auszudehnen und auch dort Sitzungsprotokolle des Staatlichen Katastrophen- und Krisenmanagements (SKKM) einzuholen?

17) Warum hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck das Landeskriminalamt Tirol nicht beauftragt, Informationen darüber einzuholen, wie viele ausländische Urlauber in welchen Heimatstaaten behaupten, sich beim Urlaub in Tirol mit Covid-19 infiziert zu haben?

18) Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck nur wegen der Verbreitung einer meldepflichtigen Krankheit und nicht auch wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches durch Unterlassung?

19) Wie viele Personen haben sich inzwischen im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Innsbruck als Geschädigte und Privatbeteiligte angeschlossen?

20) Warum hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck durch Ihre Pressestelle mitgeteilt, dass der Abschlussbericht des Landeskriminalamtes Tirol 1000 Seiten umfasse, ohne darauf hinzuweisen, dass der Bericht selbst nur 15 Seiten enthält und die restlichen Seiten nur aus Beilagen bestehen?