2599/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend bedenkliche Stimmungsmache gegen Polizei

 

Seit Ende Mai sorgt die sogenannte „BlackLivesMatter“-Bewegung international für Schlagzeilen. Das scharf kritisierte Vorgehen der Polizei, betreffend dem im Zuge einer Verhaftung getöteten Afroamerikaners George Floyd in Minneapolis (USA) führte zu großen Massendemonstrationen, die teilweise auch von Plünderungen und Gewaltausbrüchen begleitet werden. Diese Protest-Welle hat auch Österreich erreicht. Mehrere Organisationen und politische Gruppierungen machen in diesem Zusammenhang mobil.

 

„Polizeigewalt und vor allem rassistisch motivierte Polizeigewalt gibt es auch in Österreich“, schrieb zum Beispiel die Grüne Jugend auf ihrer Homepage um forderte in diesem Zusammenhang „Solidarität mit den Protesten in Minneapolis“. (Quelle: https://www.gruene-jugend.at/newsevents/news/polizeigewalt/)

 

Die Kommunistische Jugend Steiermark postete am 30. Mai 2020 auf Facebook sogar „Von Österreich bis Minneapolis – ACAB“ und formulierte weiters: „[…] Auch hier in Österreich werden Menschen von der Polizei ermordert. Und wie in den USA kommen die Mörder im Dienste des Staates meistens ungeschoren davon. […] Die Polizei ist auch hier in Österreich nicht unser „Freund und Helfer“. Sie mordet. Aber wir werden dabei nicht länger zusehen! Machen wir endgültig Schluss mit dieser Willkür und kämpfen für ein Ende von Rassismus und Polizeigewalt in Österreich, Minneapolis und auch überall sonst auf dieser Welt!“ Grafisch wurde das Posting mit dem Bild eines Graffitis untermalt:

 

 

Die Abkürzung „ACAB“ steht für „All Cops are Bastards“ und zeugt von einer äußerst aggressiven Haltung gegenüber der Exekutive. Diese Geisteshaltung wurde im Text zweifelsfrei auch bekräftigt, indem pauschal behauptet wurde, dass Polizisten morden würden.

(Quelle: https://www.facebook.com/kjoesteiermark/photos/a.982008395153753/3257401994281037/?type=3)

 

Neben diesen exemplarisch ausgewählten, polizeikritischen Publikationen kam es in jüngster Vergangenheit aber auch zu gewaltsamen Übergriffen. „Seit Anfang Juni zerstörten Unbekannte wiederholt Polizeidienstwagen, Inspektionen, Radarkästen und Mistkübel in Wien. Auch Brandbeschleuniger war schon im Spiel. Die Botschaft ist seit dem Auftauchen eines Manifests klar. […]“, schrieb die „Kronen Zeitung“ etwa am 11. Juni 2020. Demnach soll ein Amtsgebäude in Wien-Favoriten mit Schriftzügen beschmiert worden sein. Zudem wird unter anderem über einen angezündeten Radarkasten und ein brennendes Fahrzeug berichtet. Über ein aufgetauchtes „Bekennerschreiben“ wird wie folgt geschrieben: „Hinter den Anschlägen verstecken sich offenbar linksradikale Chaoten, die sonst meist eher bei Demos für Probleme sorgen. Mittlerweile erschien auf der Homepage einer sich selbst als ‚widerständig‘ bezeichnenden Plattform ein ‚Bekennerschreiben‘. Eine nicht näher definierte Gruppe ruft darin zum Widerstand gegen Kapitalismus und Polizeigewalt auf, bezieht sich auf George Floyd.“ Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung soll in dieser Sache Ermittlungen aufgenommen haben.

(Quelle: https://www.krone.at/2170560)

 

„[…] Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) verurteilte die Vorfälle. ‚Ein Angriff auf Einrichtungen oder Fahrzeuge der Polizei ist ein klares Zeichen von antidemokratischer Haltung und vehementer krimineller Energie. Wer versucht Diskurs durch Gewalt zu ersetzen, steht am radikalen Rand unserer Gesellschaft‘, betonte er in einer Stellungnahme“, werden Sie zitiert.

(Quelle: https://wien.orf.at/stories/3052791/)

 

Aus Sicht der Anfragesteller greift Ihre Stellungnahme hier nicht weit genug. Es darf nicht hingenommen werden, dass im Windschatten der sogenannten „BlackLivesMatter“-Bewegung eine gefährliche Stimmung gegen die Polizei befeuert wird und unter dem Deckmantel einer vermeintlichen ‚antirassistischen Ideologie‘ weiteren Zulauf erfährt.

 

Am 20. Juni 2020 berichtete die Kronen Zeitung über ein brisantes Schreiben des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung: „[…] In den vergangenen Tagen gab es Farbanschläge auf Denkmäler umstrittener steirischer Dichter, dazu wurde ein Polizeiauto in Graz beschmiert. Diese Begleiterscheinungen der weltweiten Anti-Rassismus-Proteste machen auch vor der Steiermark nicht Halt. Jetzt sorgt eine schriftliche Warnung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in hohen steirischen Polizeikreisen für Aufregung: Es sei damit zu rechnen, ‚dass es im Zuge der Protestbewegungen zu weiteren Übergriffen gegen Bedienstete der Polizei, polizeiliche Einrichtungen oder deren Fahrzeuge‘ komme. In einem Bekennerschreiben seien auch ‚reiche Unternehmer, Banken, Immobilienfirmen, Agrarkonzerne und Vermieter‘ genannt worden. Sie könnten ebenfalls ‚zu Zielen für Anschläge‘ werden. Der Verfassungsschutz rät den Polizeidienststellen daher, besonderes Augenmerk auf diese zu legen. […]“ Dieser Bericht zeigt ganz klar auf, dass die Lage ernst zu sein scheint.

(Quelle: https://www.aomweb.apa.at/portal/restricted/text.htm?txtSession=ftvpdxMUP3J4vRqT45aCh-j35jEAAyqgaoWU7q8h&hist=3&index=10&scrollPos=1664#show&key=KRONE_20200620474572002&date=20200620)

 

Welches Ausmaß eine zunehmende Stimmungsmache gegen die Polizei innerhalb kürzester Zeit annehmen kann, zeigte sich kürzlich in Stuttgart, wo sich bis zu 500 Personen an Krawallen beteiligten. Auch wenn die lokale Polizei keine politischen Motive vermuten will, ist die Dimension der Ausschreitungen erschreckend: „Bei schweren Auseinandersetzungen mit der Polizei haben Hunderte Gewalttäter in der Nacht auf Sonntag die Stuttgarter Innenstadt verwüstet und mehrere Beamte verletzt. Krawallmacher schmissen Pflastersteine auf vorbeifahrende Polizeiautos, schlugen Schaufenster auf der Stuttgarter Shoppingmeile ein und plünderten Geschäfte – Schreie, Scherben und Chaos im vornehmen Einkaufsviertel.“

(Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000118212240/randale-im-herzen-von-stuttgart-mit-verletzten-und-pluenderungen)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Sachbeschädigungen gegen Fahrzeuge der Polizei gab es, aufgegliedert nach Monaten und Bundesländer, in den Jahren 2018, 2019 und bis einschließlich Juni 2020?

2.    Wie hoch waren jeweils die Schadenshöhen?

3.    Wie viele Sachbeschädigungen gegen Polizeiinspektionen gab es, aufgegliedert nach Monaten und Bundesländer, in den Jahren 2018, 2019 und bis einschließlich Juni 2020?

4.    Wie hoch waren jeweils die Schadenshöhen?

5.    Wie viele Sachbeschädigungen gegen sonstige Gegenstände oder Einrichtungen der Polizei gab es, aufgegliedert nach Monaten und Bundesländer, in den Jahren 2018, 2019 und bis einschließlich Juni 2020?

6.    Wie hoch waren jeweils die Schadenshöhen?

7.    Gegen wie viele Tatverdächtige wird derzeit aufgrund von gegen die Polizei gerichtete Sachbeschädigung ermittelt?

8.    Welche Staatsbürgerschaften und Aufenthaltstitel haben die jeweiligen Tatverdächtigen?

9.    Gibt es bei diesen Tatverdächtigen auch Personen, die irgendwelchen Organisationen, Gruppierungen, politischen Parteien oder parteinahen Organisationen zugeordnet werden?

10. Wenn ja, wie viele Tatverdächtige können Organisationen, Gruppierungen, politischen Parteien oder parteinahen Organisationen zugeordnet werden?

11. Wenn ja, welchen Organisationen, Gruppierungen, politischen Parteien oder parteinahen Organisationen können diese Tatverdächtigen zugeordnet werden?

12. Wie viele tätliche Übergriffe gegen Polizeibeamte gab es, aufgegliedert nach Monaten und Bundesländer, in den Jahren 2018, 2019 und bis einschließlich Juni 2020?

13. Wie viele Polizeibeamte wurden im Zuge dieser Übergriffe jeweils leicht verletzt, schwer verletzt oder sind gar ums Leben gekommen?

14. Gegen wie viele Tatverdächtige wird derzeit aufgrund von tätlichen Übergriffen gegen Polizeibeamte ermittelt?

15. Welche Staatsbürgerschaften und Aufenthaltstitel haben die jeweiligen Tatverdächtigen?

16. Gibt es bei diesen Tatverdächtigen auch Personen, die irgendwelchen Organisationen, Gruppierungen, politischen Parteien oder parteinahen Organisationen zugeordnet werden?

17. Wenn ja, wie viele Tatverdächtige können Organisationen, Gruppierungen, politischen Parteien oder parteinahen Organisationen zugeordnet werden?

18. Wenn ja, welchen Organisationen, Gruppierungen, politischen Parteien oder parteinahen Organisationen können diese Tatverdächtigen zugeordnet werden?

19. Konnten die Urheber des zitierten Bekennerschreibens betreffend die gewaltsamen Übergriffe gegen die Polizei in Wien bereits identifiziert werden?

20. Wenn ja, welche Personen, Personengruppen oder Organisationen stehen dahinter?

21. Wenn ja, wie sind diese Personen, Personengruppen oder Organisationen organisiert?

22. Wenn ja, wie gefährlich werden diese Personen, Personengruppen oder Organisationen in Österreich von den Ermittlungsbehörden eingeschätzt?

23. Wenn ja, sind diese Personen, Personengruppen oder Organisationen international tätig oder vernetzt?

a.    Wenn ja, inwiefern ist dies konkret der Fall?

24. Wenn ja, ist Ihren Ermittlungsbehörden bekannt, ob diese Personen, Personengruppen oder Organisationen auch auf den österreichweiten „BlackLivesMatter“-Demonstrationen mitgewirkt haben oder anwesend waren?

a.    Wenn ja, inwiefern haben diese Personen, Personengruppen oder Organisationen daran mitgewirkt?

25. Wenn ja, gibt es nach aktuellem Ermittlungsstand Verbindungen oder personelle Überschneidungen dieser Personen, Personengruppen oder Organisationen zu politischen Parteien oder parteinahen Organisationen?

a.    Wenn ja, inwiefern ist dies konkret der Fall?

26. Ist Ihnen die schriftliche Warnung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bekannt, wonach es im Zuge der Protestbewegungen zu weiteren Übergriffen gegen Bedienstete der Polizei, polizeiliche Einrichtungen oder deren Fahrzeuge kommen könnte?

27. An wen und an welche Stellen wurde diese schriftliche Warnung übermittelt?

28. Wer hat diese schriftliche Warnung konkret verfasst?

29. Wird sich in dieser schriftlichen Warnung auf dasselbe Bekennerschreiben berufen, welches im Zuge der gewaltsamen Übergriffe in Wien zitiert wurde?

30. Wenn nein, konnten die Urheber dieses Bekennerschreibens bereits identifiziert werden?

a.    Wenn ja, welche Personen, Personengruppen oder Organisationen stehen dahinter?

b.    Wenn ja, wie sind diese Personen, Personengruppen oder Organisationen organisiert?

c.    Wenn ja, wie gefährliche werden diese Personen, Personengruppen oder Organisationen in Österreich von den Ermittlungsbehörden eingeschätzt?

d.    Wenn ja, sind diese Personen, Personengruppen oder Organisationen international tätig oder vernetzt?

                                                 i.    Wenn ja, inwiefern ist dies konkret der Fall?

e.    Wenn ja, ist Ihren Ermittlungsbehörden bekannt, ob diese Personen, Personengruppen oder Organisationen auch auf den österreichweiten „BlackLivesMatter“-Demonstrationen mitgewirkt haben oder anwesend waren?

                                                 i.    Wenn ja, inwiefern haben die Personen, Personengruppen oder Organisationen daran mitgewirkt?

f.      Wenn ja, gibt es nach aktuellem Ermittlungsstand Verbindungen oder personelle Überschneidungen dieser Personen, Personengruppen oder Organisationen zu politischen Parteien oder parteinahen Organisationen?

                                                 i.    Wenn ja, inwiefern ist des konkret der Fall?

31. Gibt es, abgesehen eines Bekennerschreibens, weitere konkrete Hinweise, die das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zur Einschätzung veranlassen, dass im Zuge der Protestbewegungen zu weiteren Übergriffen gegen Bedienstete der Polizei, polizeiliche Einrichtungen oder deren Fahrzeuge kommen könnte?

32. Wenn ja, welche konkreten Hinweise sind das?

33. Gibt es, abgesehen eines Bekennerschreibens, weitere konkrete Hinweise, die das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zur Einschätzung veranlassen, dass auch Unternehmer, Banken, Immobilienfirmen, Agrarkonzerne, Vermieter oder andere Gruppen zu Ziele von Anschlägen werden könnten?

34. Wenn ja, welche konkreten Hinweise sind das?

35. Welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen, um der Empfehlung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung nachzukommen, besonderes Augenmerk auf reiche Unternehmer, Banken, Immobilienfirmen, Agrarkonzerne und Vermieter zu legen, die demnach Ziele von Anschlägen werden könnten?

36. Sind Ihren Ermittlungsbehörden sonstige weitere Personen, Personengruppen oder Organisationen bekannt, die in irgendeiner Form zu Gewalt gegen die Polizei aufrufen?

37. Wenn ja, inwiefern ist dies der Fall?

38. Wenn ja, welche Personen, Personengruppen oder Organisationen sind das?

39. Wenn ja, wie sind diese Personen, Personengruppen oder Organisationen organisiert?

40. Wenn ja, wie gefährlich werden diese Personen, Personengruppen oder Organisationen in Österreich von den Ermittlungsbehörden eingeschätzt?

41. Wenn ja, sind diese Personen, Personengruppen oder Organisationen international tätig oder vernetzt?

a.    Wenn ja, inwiefern ist dies konkret der Fall?

42. Wenn ja, ist Ihren Ermittlungsbehörden bekannt, ob diese Personen, Personengruppen oder Organisationen auch auf den österreichweiten „BlackLivesMatter“-Demonstrationen mitgewirkt haben oder anwesend waren?

a.    Wenn ja, inwiefern haben diese Personen, Personengruppen oder Organisationen daran mitgewirkt?

43. Wenn ja, gibt es nach aktuellem Ermittlungsstand Verbindungen oder personelle Überschneidungen dieser Personen, Personengruppen oder Organisationen zu politischen Parteien oder parteinahen Organisationen?

a.    Wenn ja, inwiefern ist dies konkret der Fall?

44. Gibt es Ermittlungen, ob das Posting der KJÖ Steiermark strafrechtlich relevant sein könnte?

45. Wenn ja, wie ist hier der aktuelle Ermittlungsstand?

46. Wenn nein, warum nicht?

47. Gibt es andere Ermittlungen gegen die KJÖ Steiermark?

48. Wenn ja, aufgrund welcher Tatbestände wird ermittelt?

49. Liegen Ihnen Berichte oder Informationen aus den Polizeibehörden vor, dass im Zuge dieser Proteste und Demonstrationen vermehrt aggressives bzw. gewaltbereites Auftreten gegen die Polizei stattfindet?

50. Wenn ja, inwiefern ist das der Fall?

51. Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie zum Schutz der Polizeibeamten setzen?

52. Sind in Anbetracht der zunehmenden Stimmung gegen die Polizei und gegen Polizeibeamte von Ihrem Ressort konkrete Maßnahmen zum Schutz der Polizeibeamten geplant?

53. Wenn ja, welche Maßnahmen sind dahingehend geplant?

54. Wenn nein, warum sehen Sie dahingehend keinen Bedarf?

55. Wenn nein, welche Strategie verfolgen Sie sonst, um ein weiteres aufheizen der Stimmung gegen die Polizei und gegen Polizeibeamte im Schatten der Proteste und Demonstrationen zu verhindern?