2616/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Verpflichtender Klimacheck bei Gesetzen und Verordnungen

 

Ein elementarer Teil der Klimapolitik ist die Schaffung von Mechanismen, welche zur Quantifizierung von direkten und indirekten Emissionen geplanter Großprojekte, Gesetze und Maßnahmen dienen. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsübereinkommen prinzipiell auf die Einführung eines unabhängigen Klimachecks geeinigt, ohne genaue Details oder einen konkreten Zeitplan zu nennen. Auch ein halbes Jahr nach Regierungsantritt ist zum Stand der Umsetzung nichts bekannt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie ist der Stand bei der Implementierung eines verpflichtenden Klimachecks bei Gesetzen und Verordnungen entsprechend dem Regierungsübereinkommen?

2.    Welche Ministerien arbeiten derzeit daran?

3.    Gibt es eine diesbezügliche interministerielle Arbeitsgruppe?

a.    Wenn ja, wer ist hierin vertreten?

4.    Wann ist hier mit der Vorlage eines konkreten Gesetzesentwurfes zu rechnen?

5.    Wann rechnet das BMK mit einem Inkraftreten?

6.    Welche konkreten Details stehen bereits bezüglich dieses Klimachecks fest?

7.    Wird der Klimacheck auch Groß- und Infrastrukturprojekte betreffen?

a.    Wenn ja, inwiefern und welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Werden die Klimachecks nur direkte bzw. indirekte klimaschädliche Emissionen quantifizieren, oder auch andere Parameter wie etwa Bodenverbrauch, Flächenversiegelung oder Auswirkungen auf Biodiversität?

9.    Werden beim Klimacheck in der derzeit geplanten Form die Ergebnisse öffentlich einsehbar sein?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

10. Wird der Klimacheck Ergebnisse in Form konkreter politischer Handlungsempfehlungen liefern, oder nur direkte bzw. indirekte Emissionen quantifizeren?

11. Sollen die Ergebnisse des geplanten Klimachecks verbindlichen oder nur empfehlenden Charakter haben?

12. Wird die Bundesregierung, eine Behörde oder ein Projektbetreiber beim Klimacheck in der derzeit geplanten Form bei einem negativen bzw. ungünstigen Resultat die Möglichkeit einer Beeinspruchung oder Umgehung haben?

13. Ist in Zusammenhang mit der Einführung des Klimachecks auch die Einführung von CO2 Budgets geplant?

a.    Wenn nein, wie sollen die Ergebnisse des Klimachecks kontextualisiert bzw. bewertet werden?

14. Wird der Klimacheck nur bei Gesetzen und Verordnungen auf Bundesebene gelten, oder auch für Landesgesetzgebung oder Gemeindeebene?

15. Wird der Klimacheck bei Projekten auf Landesebene gelten, wenn die Finanzierung aus Mitteln aus dem Bundesbudget bereitgestellt werden?

16. Wer soll die Klimachecks in ihrer derzeit geplanten Form durchführen?

17. Wie soll die Unabhängigkeit der kontrollierenden bzw. evaluierenden Stelle gewährleistet werden?

18. Ist derzeit überhaupt bundesweit eine ausreichende Infrastruktur an Institutionen und Expert_innen vorhanden um eine bundesweite Einführung durchzuführen?

19. Von welchen zusätzlichen Kosten geht das BMK für die Republik Österreich pro Jahr aufgrund der Klimachecks in ihrer derzeit geplanten Form aus?