2617/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Unzureichende Sanierungsrate

 

Derzeit verursacht der Gebäudebereich trotz einiger Verbesserungen in den letzten Jahrzehnten noch etwa 10% der österreichischen Treibhausgasemissionen. Dementsprechend wird es nicht möglich sein, ohne signifikante Energieeffizienzsteigerungen das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Dieser Handlungsbedarf stellt allerdings auch eine mehrfache Chance dar, da die Sanierung von Gebäuden und der Austausch von fossilen Heizsystemen Beschäftigung und Wertschöpfung im Inland schafft und den Import von fossilem Gas reduziert. Derzeit liegt aber laut einer aktuellen Studie (Umweltbundesamt, Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen, Definition und Messung der thermisch-energetischen Sanierungsrate in Österreich, April 2020) die Sanierungsrate aufgrund einer Vielzahl von Versäumnissen anstatt der im Regierungsprogramm angestrebten 3,0% bei lediglich 1,4%. Obwohl der Sanierungsbedarf in allen Bestandssegmenten problematisch ist, ist der Handlungsbedarf vor allem bei privaten und kommunalen Mietwohungen am größten. Seit Regierungsantritt wurden keinerlei nennenswerte Schritte gesetzt, hier Verbesserungen zu erreichen.

Ein Teil der Problematik ist hier, gemäß der bereits angeführten Studie, das Fehlen einer einheitlichen Definition der Sanierungsrate, welche eine klare politische Zielsetzung sowie die Schaffung treffsicherer Maßnahmen erschwert.: "Seit zwei Jahrzehnten beinhalten Regierungsdokumente Ziele für Sanierungsraten – allerdings ohne die Sanierungsrate näher zu definieren. Die im Sommer 2018 veröffentlichte #mission2030 enthielt erstmalig eine Definition, wonach unter Sanierungsrate umfassende Sanierungen in Bezug auf den Gesamtbestand an Wohneinheiten zu verstehen sind. Nähere Regelungen zu „umfassenden Sanierungen“ und „Wohneinheiten“ fehlen aber weiterhin. Dementsprechend breit streuen die bisher angewandten Formeln." Das Umweltbundesamt und das Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen haben im Zuge der Untersuchung eine Definition der Sanierungsrate vorgeschlagen (Sanierungsrate = (NE umfassende Sanierung+NE kumulierte Einzelmaßnahmen)/ NE Bestand) welche zuverlässig messbar, sektoral und regional aufschlüsselbar ist und mit bestehenden rechtlichen Regelungen kompatibel ist.

Eine deutliche Erhöhung der Sanierungsrate wird eine der Vorraussetzungen für das Erreichen der Klimaneutralität bis 2040 sein. Dementsprechend ist die Schaffung einer einheitlichen Datenlage sowie das Setzen konkreter Maßnahmen ein wichtiger klimapolitischer Schritt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Entsprechen die Ergebnisse der Studie des Umweltbundesamtes und des Instituts für Immobilien, Bauen und Wohnen bzgl. der Sanierungrate der Datenlage des Ministerums?

2.    Welche Faktoren sind aus Sicht des BMK hauptverantwortlich für die niedrige Sanierungsrate?

3.    Welche konkreten Schritte hat das BMK bzw. die Bundesregierung bisher seit Jänner 2020 gesetzt, um die Sanierungsrate zu erhöhen?

4.    Wurden bereits Schritte gesetzt um, wie im Regierungsprogramm angeführt, die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art 15a B-VG zur Emissionsreduktion im Gebäudebereich zu überarbeiten?

5.    Wie genau soll die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art 15a B-VG zur Emissionsreduktion im Gebäudebereich überarbeitet werden?

6.    Auf welcher Definition von Sanierungsrate basiert die Planung und politische Arbeit der Bundesregierung bzw. des BMK?

7.    Wird die Bundesregierung bzw. das BMK gemäß der Schlussfolgerungen der Studie eine einheitliche, österreichweit in Planung und Berichtswesen gültige Definition von Sanierungsrate implementieren?

8.    Ein beträchtlicher Teil des sanierungsbedürftigen Gebäudebestands ist in Besitz der BIG, welche wiederum als Teil der ÖBAG nicht weisungsgebunden ist. Wie soll bei diesen Gebäuden, gemäß der im Regierungsprogramm verankerten Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, die Sanierungsrate erhöht werden?

9.    Ein beträchtlicher Teil des sanierungsbedürftigen Gebäudebestands befindet sich in Gemeindebesitz. Wie soll bei diesen Gebäuden, gemäß der im Regierungsprogramm verankerten Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, die Sanierungsrate erhöht werden, ohne die Kosten für Mieter_innen zu erhöhen?

10. Wie soll im privaten Wohnungsmarkt die Sanierungsrate erhöht werden?

11. Wie sollen die Kosten der (ökologischen) Sanierung privater Wohngebäude finanziert werden?