2645/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

an Bundesministerin für Justiz

betreffend Kampf gegen Hass im Netz“

 

Am Montag, den 22. Juni 2020, besuchte die Justizministerin, Dr. Alma Zadic, ihre deutsche Amtskollegin Christine Lambrecht in Berlin. Das Hauptthema des Gesprächs war  „Hass im Netz“, wie die Salzburger Nachrichten berichteten1. Justizministerin Zadic führte dabei aus, dass es bereits vor dem Treffen mit Ministerin Lambrecht schon einen Austausch zu diesem Thema gegeben habe und sie nach eigenen Angaben, Ideen aus deutschen und französischen Gesetzen sammle, sowie "aus ganz Europa, und wir schauen, wie wir in Österreich damit umgehen." Die deutsche Justizministerin sagte dabei, dass sie im Löschen und Sperren von Plattformen eine große Gefahr für die Meinungsfreiheit sieht.

 

Parallel dazu arbeiten Justizministerin Alma Zadić und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler, unter Einsatz einer Expertengruppe, bereits ein Maßnahmenpaket gegen Gewalt und Hass im Netz aus. Ziel dabei sei es, dass Straf- und Medienrecht zu verändern2. Gespräche mit Expertinnen und Experten im Bundeskanzleramt und Justizministerium fanden bereits statt. Die ersten Gesetzesentwürfe sollen noch vor dem Sommer präsentiert werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die

Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1)    Welche Definition von „Hass“ wird von Ihnen als Justizministerin bzw. Ihrem Ressort verwendet?

2)    Wie definieren Sie „Hass im Netz“?

3)    Wie definieren Sie den Begriff „Hassposting“?

4)    Welche konkreten Tatbestände fallen für Sie unter „Hass im Netz“?

5)    Führt Ihr Ministerium eine Statistik zum Thema „Hass im Netz“?

a.    Wenn ja, welche konkreten Tatbestände werden in diese Statistik aufgenommen?

b.    Wenn ja, werden diese in unterschiedlichen Kategorien unterteilt (zB. rechtsextremistisch, linksextremistisch, religiöse Ideologie etc.)?

c.    Wenn nein, warum nicht?

6)    Wie viele Vorfälle wurden bisweilen unter Verwendung des Überbegriffs „Hass im Netz“ zur Anzeige gebracht?

7)    Welche konkreten Tatbestand betreffen die meisten Anzeigen?

8)    Was war der konkrete Anlass Ihrer Reise nach Berlin?

9)    Welche Kosten sind bei dieser Reise entstanden? (Bitte aufgliedern nach Reisekosten, Nächtigungskosten, Verpflegung, usw.)

10) Welche Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw. Angehörige Ihres Ressorts haben an dieser Reise teilgenommen?

11) Was waren die konkreten Ergebnisse des Treffens?

12) Wurden neben dem Thema „Hass im Netz“ noch andere Themen besprochen?

a.    Wenn ja, welche?

13) Dient das das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) als Vorbild für die Republik Österreich?

a.    Wenn nein, welche anderen europäischen gesetzlichen Bestimmungen dienen als Vorbild?

14) Wie beurteilen Sie die Aussagen ihrer deutschen Amtskollegin, dass das Löschen und Sperren von Plattformen eine große Gefahr für die Meinungsfreiheit sein könnte?

15) Können Sie garantieren das bei ihrer geplanten Plattformregulierung und Verschärfung der Gesetze, dass Grundrecht auf Meinungsfreiheit gewahrt bleibt?

16) Wer gehört der eingesetzten Expertengruppe an?

17) Welche Mitglieder Ihres Kabinetts nehmen an Sitzungen dieser Expertengruppe teil? (Bitte nach Sitzungsdatum gliedern)

18) Wer hat diese Experten anhand welcher Kriterien ausgewählt?

19) Welche Referenzen verfügen diese Personen, um als Experten in diesem Gremium zu fungieren?

20) Welche konkreten Maßnahmen sind für das Paket angedacht?

21) Welche konkreten Verschärfungen im Strafrecht planen Sie?

22) Welche konkreten Verschärfungen im Medienrecht planen Sie?

23) Wann werden die geplanten Sonderreferate in der Staatsanwaltschaft eingerichtet?

24) Wie sieht die strukturelle Organisation dieser Sonderreferate aus?

25) Wo sind diese Sonderreferate angesiedelt?

26) Welche konkreten Aufgaben werden diese Sonderreferate übernehmen?

27) Welche Personen werden den Sonderreferaten angehören?

28) Wird es hierbei eine öffentliche Ausschreibung geben?

29) Auf wieviel belaufen sich die finanziellen Aufwendung dieser Sonderreferate?

30) Nach welchen Gesichtspunkten möchte man die zu regulierenden Plattformen auswählen?

31) Welche Plattformen sind von der Regulierung betroffen?

32) Wurde mit Vertretern der unterschiedlichen Plattformen (z.B. Facebook, Twitter, Forum der Tageszeitung „der Standard“) Gespräche zu diesem Thema geführt?

a.    Wenn ja, was waren die Ergebnisse?

b.    Wenn ja, gibt Stellungnahmen der jeweiligen Plattformen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

33) Planen Sie, dass Plattformen zur Weitergabe von Daten bzw. Informationen ans Bundeskriminalamt oder eine sonstige öffentliche Stelle verpflichtet werden, wenn es sich möglicherweise um strafrechtlich relevante Äußerungen handelt?

34) Fallen Morddrohung, wie sie der dritte Nationalratspräsident, Ing. Norbert Hofer, unlängst auf diversen Plattformen erhalten hat, für Sie unter dem Begriff „Hass im Netz“?

a.    Wenn ja, warum haben sie sich als Justizministerin bis dato nicht öffentlich dazu geäußert?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weiterführende Informationen

1 https://www.sn.at/politik/weltpolitik/justizministerin-alma-zadic-zu-gespraechen-in-berlin-89232175
2 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200623_OTS0008/edtstadlerzadi-hass-im-netz-vergiftet-die-gesellschaft