2663/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Hat Airbus Sie schon kennengelernt?

 

Bei einer Pressekonferenz von Verteidigungsministerin Tanner im Februar war der Mutterkonzern der Eurofighter - Airbus- das Thema (https://www.diepresse.com/5768443/verteidigungsshyministerin-tanner-airbus-wird-mich-noch-kennenshylernen). Grund dafür war unter anderem die Kontaktaufnahme des europäischen Flugzeugunternehmens mit der Ressortleitung des Verteidigungsministeriums. Geplant war ein Termin mit dem Konzern, Vertreter_innen des Ministeriums, der Finanzprokuratur und allen Wehrsprechern des Parlaments. Nachdem in Deutschland, England und den USA bereits Zahlungen geleistet wurden, in Österreich aber noch nicht, forderte die Ministerin "mit Nachdruck Wiedergutmachung". 
Im Zuge dieser Pressekonferenz fiel auch der seither viel zitierte Satz "Airbus wird mich noch kennenlernen."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wann haben Vertreter_innen von Airbus Kontakt zu Ihnen aufgenommen?

a.    Was haben Sie mit den Vertreter_innen von Airbus im Zuge der ersten Kontaktaufnahme vereinbart?

2.    Wann haben Sie Gespräch(e) mit Airbus geführt und welche Personen waren bei den Gesprächen anwesend?

3.    Was war das Ergebnis der Gespräche?

a.    Haben Sie eine Einigung erzielt?

                                  i.    Wenn ja, welche?

4.    Sind weitere Termine mit Airbus geplant?

a.    Wenn ja, wann und welche Personen sind zu diesem Termin eingeladen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Sind Sie nach wie vor im Austausch mit Airbus?

6.    Wie sehen die nächsten Schritte in der Causa Airbus aus?

a.    Welche Optionen gibt es?

b.    Wie wird die Wiedergutmachung, die Sie gefordert haben, aussehen?

7.    Effizienterer Verwaltungsvollzug durch Transparenz. Aufwand für die Anfragebeantwortung:

a.    Wie viele Personen insgesamt waren bei der Anfragebeantwortung involviert?

b.    Wie viele Arbeitsstunden fielen insgesamt für die Anfragebeantwortung an? (Angabe in Halbstunden, z.B. 1,5h)

c.    In welchem Ausmaß könnte eine strukturierte, laufende Datenoffenlegung (Transparenz) diesen Aufwand reduzieren? (Angabe in % und/oder Stunden)