2680/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.07.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Kurzarbeitsregelung bei den Austrian Airlines bis 2022 und dem geplanten Stellenabbau um 20%

Bei der Pressekonferenz der Bundesregierung am 8. Juni 2020 zum Abschluss der Verhandlungen mit den Austrian Airlines wurden die damit verbundenen Kosten mit 150 Millionen Euro an Zuschüssen beziffert. Weitere 300 Millionen Euro sollen durch Kredite eines Österreichischen Bankenkonsortium bereitgestellt werden, welche im Umfang von 90% durch die Republik garantiert werden. Insbesondere die Zuschüsse in Höhe von 150 Millionen Euro wurden in der Pressekonferenz als Verhandlungserfolg gegenüber den anfänglich kolportierten 450 Millionen Euro oder mehr dargestellt.

Im Zuge der Corona-Krise und der damit einhergehenden Reisebeschränkungen bat die Austrian Airlines nicht nur um staatliche Unterstützung, sondern schickte ihre Beschäftigten auch in Kurzarbeit. Das Kurzarbeits-Modell ist ein wichtiges und sehr effektives Werkzeug, um in Krisenzeiten Menschen vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren und Unternehmen Lohnkosten abzunehmen, wenn diese existenziell bedroht sind. Der große Zuspruch mit - in Spitzenzeiten - über 1,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit zeigt, wie erfolgreich dieser Weg ist. Seitens der Bundesregierung wurde jedoch vermittelt, dass das Corona-Kurzarbeits-Modell nur für drei Monate gilt und um maximal drei weitere Monate verlängert werden kann. Ob es nach diesen insgesamt sechs Monaten ein Kurzarbeits-Modell geben wird und wie dieses aussehen soll, wird zum aktuellen Zeitpunkt noch verhandelt.

Trotzdem erklärte der AUA-Vorstand bereits am 20. Mai 2020, dass ein großer Teil der Belegschaft noch bis ins 1. Quartal 2022 in Kurzarbeit bleiben soll. Angesichts der weltweit andauernden Corona-Krise ist eine rasche Rückkehr zu einer Vor-Corona-Auslastung im Flugverkehr nicht absehbar. Die langfristige Fortsetzung der Kurzarbeit für die Beschäftigten der AUA ist daher begrüßenswert. Obwohl die geplante Verlängerung der Kurzarbeit bei der Pressekonferenz am 8. Juni zumindestens durch Medienartikel bereits bekannt war, wurde sie dort nicht thematisiert. Das ist aus zweierlei Hinsicht verwunderlich: Erstens, weil die Verlängerung der Kurzarbeit ein positiver Schritt für die Beschäftigten der AUA ist und zweitens, weil die Kurzarbeit selbstverständlich zu Kosten für den Staat führen wird - diese können schlussendlich bis zu 550 Millionen Euro betragen. Daher hätten diese im Sinne der transparenten Darstellung zu den präsentierten Zuschüssen und Kreditgarantien hinzugezählt werden müssen.

Am 8. Juni war ebenfalls bereits bekannt, dass die Austrian Airlines einen Stellenabbau der österreichischen Belegschaft um 20% plant, unabhängig von den direkten Corona-Folgen. Weder wurde eine Arbeitsplatzgarantie für alle Beschäftigten erreicht, noch wurde diese Entwicklung bei der Pressekonferenz am 8. Juni angesprochen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1)      Ist die Kurzarbeitszeitregelung der AUA-Belegschaft bis ins 1. Quartal 2022 Teil des Verhandlungsergebnisses zwischen den Austrian Airlines und der Republik Österreich?

2)      Wer war an den Verhandlungen zur Verlängerung der Kurzarbeit bis ins 1. Quartal 2022 beteiligt (mit Bitte um Auflistung aller an den Verhandlungen beteiligten Parteien)?

a)      Wenn Sie oder das Ihnen unterstellte Ministerium nicht direkt in die Verhandlungen involviert waren, war Ihnen bekannt, dass über eine Verlängerung der Kurzarbeit verhandelt wird?

b)      Wenn Sie oder das Ihnen unterstellte Ministerium nicht direkt in die Verhandlungen involviert waren, wann und wie wurden Sie über den Verlauf der Verhandlungen unterrichtet (mit Bitte um Auflistung von Datum und jeweiligem Informationsfluss)?

c)       Hat es Ihrerseits ein aktives Bestreben gegeben, Verhandlungen zur Verlängerung der Kurzarbeit zu führen - egal ob Sie an diesen beteiligt waren oder nicht?

3)      Am 20. Mai 2020 waren die Verhandlungen mit den Austrian Airlines noch im Gang. Wussten Sie zu diesem Zeitpunkt über die Pläne zur Verlängerung der Kurzarbeit bis ins 1. Quartal 2022 Bescheid?

a)      Wenn ja, wann und wie haben Sie davon erfahren?

b)      Wenn ja, wurde den Austrian Airlines in irgendeiner Art und Weise eine Bewilligung der Kurzarbeit über diese Dauer in Aussicht gestellt?

c)       Wenn ja, wie sind die damit verbundenen Kosten in den laufenden Verhandlungen berücksichtigt worden (mit Bitte um Auflistung der Punkte)?

d)      Wenn ja, wurde in den Verhandlungen für die damit verbundenen Kosten eine Gegenleistung seitens der Austrian Airlines eingefordert und wie sah diese aus (mit Bitte um detaillierte Beschreibung)?

e)      Wenn nein, wann und wie wurden Sie über die Pläne zur Verlängerung der Kurzarbeit seitens der Austrian Airlines informiert?

f)        Wenn nein, wie haben Sie in den Verhandlungen zu Hilfsgeldern für die Austrian Airlines reagiert, wenn diese ohne Ihres Wissens Pläne zur Verlängerung der Kurzarbeit schmiedet?

4)      Am 8. Juni 2020 wurden bei der Pressekonferenz die Pläne zur Verlängerung der Kurzarbeit nicht angesprochen. Dabei waren die Pläne zumindest über Medien bereits bekannt. Warum haben Sie diese trotzdem nicht angesprochen?

a)      Warum haben Sie die damit erreichte Existenzsicherung von mehreren Tausend AUA- Beschäftigten für die nächsten 18 Monate nicht angesprochen (mit Bitte um Auflistung der Gründe)?

b)      Warum haben Sie die damit verbundenen Kosten nicht angesprochen (mit Bitte um Auflistung der Gründe)?

5)      Ist eine Verlängerung der Kurzarbeit für große Teile der AUA-Belegschaft Voraussetzung, damit die vereinbarten und bei der Pressekonferenz verkündeten 150 Millionen Euro an Zuschüssen und 300 Millionen Euro an Krediten für das Überleben der Austrian Airlines ausreichen?

a)      Wenn ja, sehen Sie die Verlängerung der Kurzarbeit als wesentlichen Teil auf dem Weg zum Überleben der Austrian Airlines?

b)      Wenn ja, warum wurde dieser Punkt bei der Pressekonferenz am 8. Juni nicht erwähnt?

c)       Wenn ja, warum wurden die damit verbundenen Kosten bei der Pressekonferenz am 8. Juni nicht erwähnt?

d)      Wenn ja, gab es Notfallpläne für den Fall, dass die Verlängerung der Kurzarbeit nicht zustande kommt und wie sahen diese aus (mit Bitte um detaillierte Beschreibung)?

e)      Wenn nein, haben Sie sich dafür eingesetzt, dass die Austrian Airlines ihre Belegschaft in vollem Umfang hält, aber auf ein Kurzarbeitsmodell mit zusätzlichen Kosten für den Staat verzichtet?

6)      Gilt für die Pläne der Austrian Airlines die Kurzarbeit bis ins 1. Quartal 2022 zu verlängern, ebenfalls der aktuell übliche Weg über einen Antrag an das AMS und dessen Kontrolle und Bewilligung durch das AMS?

a)      Wenn ja, wurde dieser Antrag bereits eingebracht?

b)      Wenn ja, wurde der Antrag bereits bewilligt und mit welcher Begründung (mit Bitte um Auflistung der Gründe)?

c)       Wenn ja, warum war die für das AMS zuständige Ministerin für Arbeit, Familie und Jugend bei der Pressekonferenz am 8. Juni nicht anwesend, um über die Verlängerung der Kurzarbeit zu berichten?

d)      Wenn nein, wurde der AUA ein anderer Weg zur Kurzarbeitsverlängerung ermöglicht und wie sieht dieser aus (mit Bitte um detaillierte Beschreibung)?

e)      Wenn nein, wer hat einen anderen Weg zur Kurzarbeitsverlängerung vorgeschlagen?

f)        Wenn nein, wird dieser Weg auch anderen Unternehmen offen stehen?

7)      Ist eine staatlich finanzierte Kurzarbeit für die AUA-Belegschaft bis ins 1. Quartal 2022 bereits durch das AMS oder eine andere staatliche Stelle bereits bewilligt oder in anderer Form gewährt worden?

a)      Wenn ja, wann und mit welcher Begründung?

b)      Wenn ja, durch welche staatliche Stelle?

c)       Wenn ja, warum ist dies für die Austrian Airlines möglich, während andere Unternehmen, insbesondere Klein- und Mittelunternehmen, sowie betroffene Angestellte und ArbeiterInnen noch nicht wissen, wie die Kurzarbeit nach dem aktuellen Modell der sechs Monate Corona-Kurzarbeit weitergehen wird (mit Bitte um Angabe der Gründe)?

d)      Wenn ja, wann erhalten andere Unternehmen die Möglichkeit eine solch lange Verlängerung der Kurzarbeit zu beantragen?

e)      Wenn nein, wann wird diese Bewilligung oder Gewährung erfolgen?

f)        Wenn nein, werden Sie sich für oder gegen die Verlängerung der Kurzarbeit für die AUA- Belegschaft aussprechen (mit Bitte um Angabe von Gründen)?

g)      Wenn nein, wann Erhalten andere Unternehmen eine Möglichkeit eine solch lange Verlängerung der Kurzarbeit zu beantragen?

8)      Zum Zeitpunkt der Verhandlungen war bereits bekannt, dass die Austrian Airlines plant, die österreichische Belegschaft bis 2022 um 20% abzubauen. Haben Sie diese Pläne in den Verhandlungen berücksichtigt?

a)      Wenn ja, in welcher Form?

b)      Wenn ja, haben Sie in irgendeiner Art und Weise Forderungen in Bezug zu diesem geplanten Stellenabbau gestellt und wie sahen diese aus (mit Bitte um Auflistung der Forderungen)?

c)       Wenn ja, haben Sie eine Rücknahme dieser Pläne im Gegenzug für die Zusage der Hilfsgelder gefordert?

d)      Wenn nein, warum nicht (mit Bitte um Auflistung der Gründe)?

e)      Wenn nein, warum haben Sie nicht die Möglichkeit ergriffen den bis zu 1.100 betroffenen Beschäftigten zu helfen?

f)        Wenn nein, warum haben Sie nicht die Möglichkeit ergriffen als Gegenleistung für die Hilfsgelder auf einer Absage dieses geplanten Stellenabbaus zu beharren?

9)      Warum haben Sie dem Verhandlungsergebnis zugestimmt, obwohl ein Stellenabbau um 20%, also 1.100 Arbeitsplätze, seitens der Austrian Airlines weiter geplant war und weiterhin vollzogen werden soll?

10)  Seitens der Austrian Airlines wurde die Absicht bekundet, diesen Stellenabbau durch natürliche Fluktuation zu erreichen. Warum haben Sie in den Verhandlungen nicht darauf beharrt, diesen Stellenabbau garantierterweise ausschließlich über natürliche Fluktuation zu erreichen?

a)      Wie werden Sie das das Verhandlungsergebnis gegenüber Beschäftigten rechtfertigen, die nach Ablauf der Kurzarbeit nicht über natürliche Fluktuation, sondern durch Entlassung seitens der Austrian Airlines ihren Arbeitsplatz verlieren?

11)  Warum ist eine Standortgarantie für 10 Jahre Teil des Verhandlungsergebnisses zwischen Austrian Airlines und der Republik Österreich, aber eine Arbeitsplatzgarantie für alle Beschäftigten über die Dauer der nächsten 10 Jahre nicht?

12)  War eine Arbeitsplatzgarantie für alle aktuell Beschäftigten der Austrian Airlines jemals Ziel der Bundesregierung?

a)      Wenn ja, warum wurde darauf nicht beharrt (mit Bitte um Auflistung der Gründe)?

b)      Wenn nein, warum nicht (mit Bitte um Auflistung der Gründe)?

13)  Warum ist der Vertrag zwischen den Austrian Airlines und der Republik Österreich nicht öffentlich?

14)  Planen Sie den Vertrag zwischen den Austrian Airlines und der Republik Österreich zu veröffentlichen?

a)      Wenn ja, bis zu welchem Datum (mit Bitte um Nennung von Monat und Jahr)?

b)      Wenn nein, warum nicht (mit Bitte um Auflistung der Gründe)?