2699/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend deutsche Reisegutscheine statt Barablöse

 

Folgende Pressemeldung lässt die österreichischen Konsumenten aufhorchen:

Verbraucherschutzverein warnt vor deutschen Reisegutscheinen

Der deutsche Bundestag hat beschlossen, dass Veranstalter abgesagter Pauschalreisen Gutscheine statt Erstattung in bar ausstellen dürfen. Der österreichische Verbraucherschutzverein warnt betroffene Reisende aus Österreich davor, den Gutschein anzunehmen.

Beim deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bekommt das Gesetz Applaus: Gutscheine für abgesagte Pauschalreisen seien „fair, wenn sie freiwillig, flexibel und gegen Insolvenz gesichert sind“, so der vzbv. Die Diskussion über Zwangsgutscheine, die die deutsche Bundesregierung einführen wollte, sei damit endgültig beendet. Die Gutscheine sollen vom deutschen Staat gegen eine mögliche Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert.

Betroffene sollten auf Auszahlung bestehen

Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein sieht die Angelegenheit differenzierter. Die Absage an Zwangsgutscheine sei zwar begrüßenwert und die Pflicht zur Aufklärung der Kundinnen und Kunden schaffe Transparenz (Nachsatz: „Da hätte der österreichische Gesetzgeber bei seinem Zwangsgutscheingesetz einiges lernen können.“) – allerdings sei die Insolvenzabsicherung nur eine Art Ausfallhaftung der deutschen Bundesregierung, falls der Versicherer des Veranstalters die Zahlung verweigert. Damit sei zu rechnen, denn die Absicherung betreffe Pauschalreisen und nicht Gutscheine.

Österreichische Reisende buchen häufig bei deutschen Veranstaltern. Peter Kolba rät Betroffenen, auf einer Auszahlung zu bestehen. Anderenfalls müsse man nach einer Insolvenz zuerst mit der Versicherung streiten, bevor die deutsche Bundesregierung einspringt. Die Pleite des Branchenriesen Thomas Cook im vergangenen Herbst habe gezeigt, dass das aufwendig sei und schleppend laufe.

https://help.orf.at/stories/3201092/

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

1)    Ist Ihnen als zuständiger Konsumentenschutzminister das Problem der sogenannten „deutschen Reisegutscheine“ bekannt?

2)    Wenn ja, welche Maßnahmen treffen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister, um dieses Problem im Sinne der österreichischen Konsumenten zu lösen?

3)    Wir sieht die von Ihnen angestrebte Lösung zu Gunsten der österreichischen Konsumenten aus?

4)    Gibt es auf EU-Ebene entsprechende österreichische Initiativen, um für die österreichischen Konsumenten eine Lösung zu erreichen?

5)    Haben Sie den Verein für Konsumenteninformation (VKI) als zuständiger Konsumentenschutzminister beauftragt, hier initiativ zu werden?

6)    Wenn ja, welche konkreten Initiativen wurden oder werden hier vom VKI gesetzt?

7)    Welche Lehren ziehen Sie insgesamt aus der COVID-19-Krise und den Auswirkungen auf Reisebürokunden in konsumentenschutzpolitischer Hinsicht?