2711/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Alois Stöger diplomé,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Covid 19-Kurzarbeit Leitfaden für Personalverrechnung

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stellt auf seiner Homepage einen Leitfaden Personalverrechung (inkl. Musterbeispiele) zur Verfügung. Die Autoren dieses Leifadens sind mit den Wirtschaftskammern eng verbunden. Kurzarbeit ist eine Maßnahme die von den Sozialpartnern zur Abfederung von Covid-19 Maßnahmen unterstützt wird. Es verwundert, dass nur ein Teil der Sozialpartner (die Arbeitgebervertreter) mit Unterstützung des Bundesministeriums ihre Rechtsansicht durch den Staat weiterverbreitet, während die Arbeitnehmervertretungen nicht vorkommen.

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.         Welche Kosten sind für die Entwicklung dieses Leitfadens dem Bundesministerium für

Arbeit, Familie und Jugend entstanden?

2.         Wie viele Arbeitsstunden sind von Mitarbeitern des Ministeriums für die Entwicklung,

Ausführung und Präsentation im Internet aufgewendet worden?

3.. Sind der ÖGB und seine Gewerkschaften, die Arbeiterkammer, die

Landarbeiterkammer in die Erarbeitung dieses Leifadens angefragt worden?

4.  Wenn die Frage 3 mit nein beantwortet wurde, warum nicht?

5.  Wenn die Frage 3 mit ja beantwortet wurde, warum scheinen

Arbeitnehmerinteressenvertretungen nicht auf?

6.  Werden sie in Zukunft sowohl die Arbeitnehmervertreter als auch die

Arbeitgebervertreter einbinden, wenn rechtlich interessensabhängige Fragen betroffen sind?

7.  Welche Kosten entstehen den Unternehmen, wenn sie die Software ihrer

Gehaltsverrechnungsprogramme an diese Leitfäden anpassen (müssen)?