2726/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend skandalöse Machenschaften im Finanzamt Scheibbs

Laut einem Artikel im profil vom 05.07.2020 kam es in den vergangenen Jahren zu diversen Unregelmäßigkeiten im Finanzamt Scheibbs. Den Recherchen des Journalisten zufolge kam es zu dubiosen Abfragen eines Finanzmitarbeiters, der verdächtigt wird, eine Finanzabfrage rund um einen russischen Geschäftsmann durchgeführt und die Informationen weitergegeben zu haben. Zudem wurde vom erwähnten Finanzamtsmitarbeiter unter anderem auch auf Daten eines Wirtschaftsprüfers zugegriffen, der als Gutachter in zahlreichen prominenten Strafverfahren aktiv ist.

Ein anderer Finanzbediensteter soll laut Angaben des profils einem Mitarbeiter eines Autohauses, den er vom Fußballspielen kannte, auf WhatsApp-Anfrage das Einkommen eines Kollegen mitgeteilt haben. Darüber hinaus soll sich ein Leiter einer regionalen Bankfiliale mit Finanzamtsmitarbeitern zu den Steuerangelegenheiten anderer Personen ausgetauscht haben.

Daten, die beim Finanzamt aufliegen sind hochsensibel und müssen dementsprechend geschützt werden. Etwaige Unregelmäßigkeiten, wie im dargelegten Fall, müssen aufgeklärt und verhindert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Sind Ihnen diese Fälle bekannt?

a.       Wenn ja, seit wann sind Ihnen diese Fälle bekannt?

2.       Wissen Sie um den aktuellen Stand der Ermittlungen Bescheid?

 

3.       Laut dem Artikel hätte ein Sprecher des BMF behauptet das Ministerium habe keine Kenntnis zum aktuellen Stand, wiewohl sich das Ministerium laufend erkundige – wann haben sie sich im Jahr 2020 bereits nach dem laufenden Stand erkundigt? (Bitte um Angabe des Tagesdatums der Kontaktaufnahmen mit der Staatsanwaltschaft bzw. WKStA)

4.       Wie stehen Sie zu den Unregelmäßigkeiten im Finanzamt Scheibbs?

 

5.       Haben Sie ministeriumsinterne Nachforschungen des Sachverhaltes betrieben?

a.       Wenn nein, warum nicht?

6.       Welche Maßnahmen planen Sie, um die unsachgemäße Abfrage und Weitergabe von hochsensiblen Daten einzudämmen?

 

7.       Hat das Büro für innere Angelegenheiten Nachforschungen betrieben?

a.       Wenn nein, warum nicht?

 

8.       Sind die betroffenen MitarbeiterInnen weiterhin beim Finanzamt beschäftigt?

 

9.       Haben Sie entweder anlässlich des Medienartikels, der Erhebungen der Justiz, der ministeriumsinternen Nachforschungen oder jener der BIA die Arbeitsprozesse innerhalb der Finanzverwaltung bezüglich der Daten(Steuerakt)abfrage geändert bzw. sicherer gemacht?

a.       Wenn nein, warum nicht?