2727/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Andreas Kollross und Markus Vogl, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld

Durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 9.Oktober 2018 können Gebühren für die Behebung von Bargeld wieder Realität in Österreich werden. Angefochten wurden die Bestimmungen des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG), wonach es den Banken verboten wurde, KundInnen die Entgelte für die Bargeldbehebung bei Automaten von unabhängigen Drittanbietern zu verrechnen. Der Gerichtshof bestätigte, dass die angefochtenen Bestimmungen dem Verbraucherschutz und vor allem strukturschwachen Regionen dienten.

In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass sich aufgrund der geringeren Anzahl der Transaktionen die kartenausgebenden österreichischen Kreditinstitute zurückzogen während Geldausgabeautomaten von Drittanbietern sich ausbreiteten. Trotz des konsolidierten Periodenergebnisses (nach Steuern) der österreichischen Banken von 6,7 Mrd EUR (2019) sank gleichzeitig die Anzahl der Banken seit 2007 um mehr als ein Viertel auf 628 (per Dezember 2017) und die Zweigstellen von 2007 bis 2018 um 14% auf 3.768. Mit dem Rückgang der Zweigstellen ging auch eine Veränderung der Bankstellendichte um ca. 20% von 1.933 (2007) auf 2.482 (Q3, 2019) EinwohnerInnen pro Bankstelle einher.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) sprach sich in einer Stellungnahme vom 27.März 2020 gegen eine Einschränkung des Zugangs von VerbraucherInnen zu Bargeld, sowie gegen versteckte Gebühren jeglicher Art aus. VerbraucherInnen sollen ihr auf dem Zahlungskonto befindliches Buchgeld bei Bedarf jederzeit in Bargeld umwandeln können. Darüber hinaus ist es auch ein Anliegen des BMF, in strukturschwachen Regionen einen einfachen Zugang zum Bargeld zu ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Welche Maßnahmen setzen Sie, um den unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld zu gewährleisten?

2.       Welche Maßnahmen setzen Sie bzw. Ihr Ministerium, um die flächendeckende Versorgung an Geldausgabeautomaten sicherzustellen?

3.       Wie wollen Sie sicherstellen, dass vor allem die BewohnerInnen von strukturschwachen Regionen nicht unter dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes leiden?

4.       Welche Maßnahmen setzen Sie, um die Versorgung von Geldausgabeautomaten von kontoführenden Kreditinstituten in strukturschwachen Regionen sicherzustellen?

5.       Haben Sie Kenntnis darüber, wie viele Geldausgabeautomaten es in Österreich gibt? (Mit Bitte um Auflistung nach Region, Bundesland und differenziert nach Geldausgabeautomaten von Drittanbietern und kartenausgebenden österreichischen Kreditinstituten)

6.       Haben Sie Kenntnis darüber, wie weit die durchschnittliche Wegdistanz bis zum nächsten Geldausgabeautomaten in Österreich ist? (Mit Bitte um Auflistung nach Region, Bundesland und

differenziert nach Geldausgabeautomaten von Drittanbietern und kartenausgebenden österreichischen Kreditinstituten)

7.       Haben Sie Kenntnis darüber, wie viele Gemeinden in Österreich über keinen Geldausgabeautomaten verfügen? (Mit Bitte um Auflistung nach Region und Bundesland)

8.       Stehen Sie in Gespräch mit kontoführenden Kreditinstituten, um Entgelte bei Bargeldbehebungen für VerbraucherInnen gemäß der Ausgestaltung des vertraglichen Verhältnisses zwischen dem Verbraucher/der Verbraucherin und dem kontoführenden Kreditinstitut gering zu halten?

a. Wenn ja, wann und mit welchen Instituten?

9.       Stehen Sie in Gespräch mit kontoführenden Kreditinstituten, um Entgelte bei Bargeldbehebungen für VerbraucherInnen gemäß der Ausgestaltung des vertraglichen Verhältnisses zwischen dem Verbraucher/der Verbraucherin und dem kontoführenden Kreditinstitut zu verhindern?

a. Wenn ja, wann und mit welchen Instituten?

10.   Stehen Sie in Gespräch mit kontoführenden Kreditinstituten, um Entgelte bei Bargeldbehebungen für VerbraucherInnen gemäß der Ausgestaltung des vertraglichen Verhältnisses zwischen dem Verbraucher/der Verbraucherin und unabhängigen Drittanbietern zu verhindern?

11.   Stehen Sie in Gespräch mit unabhängigen Drittanbietern, um Entgelte bei Bargeldbehebungen für VerbraucherInnen gering zu halten?

a. Wenn ja, wann und mit welchen Drittanbietern?