2731/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

 

betreffend Förderung der Haltung von Tieren auf Vollspaltenböden durch die Landwirtschaftsministerin mit öffentlichen Steuermitteln

 

Auf Grund folgender ANFRAGE der Abgeordneten Cornelia Ecker Nr. 998/JBA gemäß § 32a Abs. 5 GOG: „Das Programm für die ländliche Entwicklung, Säule 2 der GAP, beinhaltet diverse Maßnahmen, an denen die landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich teilnehmen können und so Agrarfördermittel ansprechen können. Wie hoch sind die budgetierten Mittel 2020 für Förderungen der Errichtung von Vollspaltenböden im Rahmen der Säule 2 der GAP?“ ist klar, dass mit den Mitteln des Fonds für die ländliche Entwicklung (sog. „Säule 2“ der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU), welcher durch öffentliche Steuermittel (EU und national) gespeist wird, landwirtschaftliche Betriebe für die Errichtung von Vollspaltenböden nach wie vor Förderungen erhalten, obwohl dies mittlerweile eine höchst kritisierte Haltungsform für Tiere darstellt und die Fördermittel der GAP Weiterentwicklungen auch beim Tierwohl im Nutztierbereich anstoßen sollen.

Die Antwort lautete: „Das Programm für die ländliche Entwicklung 2014 –2020 sieht bei der Vorhabensart 4.1.1, „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“, Förderungen für Investitionsmaßnahmen in der landwirtschaftlichen Urproduktion vor. Für diese Maßnahme sind gemäß indikativem Finanzplan Mittel von ca. 102 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen. Eine vorherige Zuteilung dieser Budgetmittel auf einzelne Fördergegenstände bzw. Tierarten, Pflanzenproduktionsbereiche oder Nutzungsrichtungen findet nicht statt. Daher stehen diese Fördermittel grundsätzlich allen eingereichten Projekten aus den verschiedensten landwirtschaftlichen Bereichen wie der tierischen und pflanzlichen Produktion sowie den Sonderkulturen zur Verfügung. Die Auswahl der eingereichten Förderprojekte findet über ein eigenes Auswahlverfahren statt. In der Tierhaltung werden sowohl Stallbauten, die den gesetzlichen Bestimmungen im österreichischen Tierschutzgesetz und der 1. Tierhaltungsverordnung entsprechen, als auch Aufstallungssysteme der Kategorie besonders tierfreundliche Haltung, letztere mit einem höheren Fördersatz, bezuschusst.“

 

Die AMA-Förderdatenbank lässt jedoch eine genaue Auswertung der Fördermaßnahmen zu, da das sogenannte INVEKOS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) von der EU-Kommission als Voraussetzung für die Fördervergabe vorgeschrieben ist. Die in den nachfolgenden Fragen geforderten Zahlen und Daten sollten in der AMA-Datenbank verfügbar und, was die Haltungsformen betrifft, durch anderen Erhebungen bekannt sein.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende

 

Anfrage

 

1. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe erhielten jeweils im Jahr 2017, im Jahr 2018 und im Jahr 2019 Investitionsförderungen für Stallbauten im Rahmen des Programms für die ländliche Entwicklung (LE1420), wie viele Tiere waren davon betroffen und wie hoch waren diese Fördermittel dafür?

 

2. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe erhielten jeweils im Jahr 2017, im Jahr 2018 und im Jahr 2019 Investitionsförderungen für Stallbauten für besonders tiergerechte Haltungssysteme (mit dem Bonus von 5 %) im Rahmen des Programms für die ländliche Entwicklung (LE1420), wie viele Tiere waren davon betroffen und wie hoch waren diese Fördermittel dafür?

 

3. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe erhielten jeweils im Jahr 2017, im Jahr 2018 und im Jahr 2019 Investitionsförderungen für Stallbauten mit „normalen“ Haltungssystemen (ohne den Bonus von 5 %) im Rahmen des Programms für die ländliche Entwicklung), wie viele Tiere waren davon betroffen und wie hoch waren diese Fördermittel dafür?

 

4. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe erhielten jeweils im Jahr 2017, im Jahr 2018 und im Jahr 2019 Investitionsförderungen für Stallbauten mit Vollspalten im Rahmen des Programms für die ländliche Entwicklung (LE1420), wie viele Tiere waren davon betroffen und wie hoch waren diese Fördermittel dafür?

 

5. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe erhielten bisher in der LE-Förderperiode 2014 bis 2020 (LE1420) Investitionsförderungen für Stallbauten mit Vollspalten, wie viele Tiere (bitte Schweine und Rinder getrennt dargestellt) waren davon betroffen und wie hoch waren die Fördermittel, die seit Beginn im laufenden Programm dafür genehmigt wurden?

 

6. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe erhielten insgesamt in der LE-Förderperiode 2007 bis 2013 (LE0713) Investitionsförderungen für Stallbauten mit Vollspalten, wie viele Tiere (bitte Schweine und Rinder getrennt dargestellt) waren davon betroffen und wie hoch waren die Fördermittel dafür?

 

7. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe erhielten insgesamt in der LE-Förderperiode 1999 bis 2006 Investitionsförderungen für Stallbauten mit Vollspalten, wie viele Tiere (bitte Schweine und Rinder getrennt dargestellt) waren davon betroffen und wie hoch waren die Fördermittel dafür?

 

8. Wie hoch waren die öffentlichen Mittel insgesamt, die seit Beginn der EU-kofinanzierten Förderung (1995) für die Investitionsförderungen von Stallbauten mit Vollspalten ausgegeben wurden und wie viele Mastplätze (Schweine und Rinder) waren davon betroffen?

 

9. Wie viele Mastschweine werden derzeit in Österreich auf Vollspaltenböden gehalten?

 

10. Wie viele Mastschweine werden in Österreich insgesamt gehalten?

 

11. Wie viele Mastrinder werden in Österreich derzeit auf Vollspaltenböden gehalten?

 

12. Wie viele Mastrinder werden in Österreich derzeit insgesamt gehalten?