2739/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Datenübermittlung bei Stalkingfällen

 

Seit 1. Juli 2006 ist Stalking, beharrliche Verfolgung § 107a StGB, in Österreich strafbar. Laut § 25 Abs. 3 Sicherheitspolizeigesetz ist der Bundesminister für Inneres ermächtigt, Opferschutzeinrichtungen mit der Beratung und Unterstützung zu betrauen. Vertraglich sind diesbezüglich die Gewaltschutzzentren/Interventionsstelle zuständig.

Eine gesetzlich normierte Verpflichtung zur Weitergabe von Daten von Stalkingopfern seitens der Polizei an die Gewaltschutzzentren besteht nicht, was die Beratung und Unterstützung der Betroffenen erschwert.

Geregelt war die Datenweitergabe im Erlass des BMI-EE1500/0114-II/2/a/2014, erfolgte laut Einschätzung der Gewaltschutzzentren dennoch nur „sporadisch, uneinheitlich und oft sehr verspätet“.[1] Dadurch entgehen Stalkingopfern wesentliche Rechte wie Prozessbegleitung und Schadenersatzansprüche.

Die Gewaltschutzzenten fordern daher in ihren Reformvorschlägen: Es bedarf einer gesetzlich normierten Regelung der Datenübermittlung bei Anzeigen wegen beharrlicher Verfolgung (§ 107a StGB), wegen fortgesetzter Gewaltausübung (§107b StGB) und wegen fortgesetzter Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB) an die Gewaltschutzzentren, sodass eine proaktive Kontaktaufnahme zu den betroffen Personen ermöglicht wird.[2]

Immer wieder gibt es auch Beschwerden, dass die Polizei diesbezüglich zu wenig geschult sei und mitunter mit Opfern unsensibel umgehe.[3]

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende:

 

Anfrage

 

1. Planen Sie eine Initiative zur gesetzlichen Normierung der Datenweitergabe im Falle der „beharrlichen Verfolgung“ (§ 107a StGB) seitens der Polizei an die vertraglich beauftragten Opferschutzeinrichtungen?

Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

Wenn nein, warum nicht?

2. Stehen Sie diesbezüglich mit der Justizministerin in Kontakt?

3. Warum wurde die Datenweitergabe im Falle der „beharrlichen Verfolgung“ (§ 107a StGB) seitens der Polizei an die vertraglich beauftragten Opferschutzeinrichtungen bisher noch nicht gesetzlich geregelt?

4. Ist ein Gesetzesentwurf in Ausarbeitung?

5. Gibt es aktuell einen gültigen Erlass, der die Datenweitergabe im Falle der „beharrlichen Verfolgung“ (§ 107a StGB) seitens der Polizei an die vertraglich beauftragten Opferschutzeinrichtungen anordnet?

Wenn ja, wie lautet dieser?

6. Ist der Erlass des BMI-EE1500/0114-II/2/a/2014, der die Datenweitergabe regelt, noch aufrecht?

7. Warum erfolgte die Datenweitergabe trotz dieses Erlasses nur „sporadisch, uneinheitlich und oft verspätet“?

8. Werden die vom Bundesverband der Gewaltschutzzentren angeregten Reformvorschläge[4] umgesetzt?

Wenn ja, welche und bis wann?

Wenn nein, warum nicht?

9. Werden Sie darauf hinwirken, dass die vertraglich mit der Beratung und Unterstützung von Stalkingopfern betrauten Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen die dafür notwendigen Daten bekommen?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

10. Wie viele Anzeigen gab es seit Einführung des Tatbestandes der „beharrlichen Verfolgung“ (§ 107a StGB)? Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren von 2006 bis heute.

11. In wie vielen Fällen wurden die Daten der Opfer an die zuständigen Opferschutzeinrichtungen weitergegeben? Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren von 2006 bis heute.

12. In wie vielen der angezeigten Stalkingfälle kam es zu einer Verurteilung? Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren von 2006 bis heute.

13.Sind regelmäßige Schulungen für Polizistinnen und Polizisten im Hinblick auf Stalking vorgesehen, damit auch in Einheiten, die selten mit Stalkingfällen konfrontiert sind, eine sensible Vorgehensweise gegenüber der Opfer gewährleistet ist?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

14. Welche Schulungen und Ausbildungsinhalte gibt es aktuell und sind diese verpflichtend?



[1] Vgl.: https://www.gewaltschutzzentrum.at/ooe/down/160524_Reformvorschlaege2016.pdf, S. 42.

[2] Vg. : ebd.

[3] Vgl.: https://www.derstandard.at/story/2000098049042/wenn-das-trachten-nach-naehe-zu-gewalt-wird

[4] https://www.gewaltschutzzentrum.at/ooe/down/160524_Reformvorschlaege2016.pdf