2741/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2020
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A n f r a g e

 

 

der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Ing. Reinhold Einwallner, Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Strafen und Anzeigen nach COVID-19-Maßnahmen

 

 

Die COVID-19-Maßnahmen, die zu Beginn gesetzt wurden, haben teilweise auch strenge Richtlinien für den Umgang und das Zusammenleben miteinander - vor allem auch draußen im Freien beinhaltet. Das Einhalten von einem Mindestabstand zu Mitmenschen, die nicht im selben Haushalt leben, sowie die Ausgangsbeschränkungen sind wohl zwei der weitreichendsten und allgegenwärtigsten Maßnahmen. Gerade bezüglich der Handhabung der Strafen bei Verstößen kam von Anfang an immer wieder Kritik, Unmut und Unverständnis auf.

 

In der akuten Krisensituation, die Ausgangsbeschränkungen, Schul-, Ausbildungs- und Sportstättenschließungen, sowie die Einstellung des Betriebes vor Ort in Jugendzentren und sonstigen Jugendeinrichtungen bzw. die Einschränkung von mobiler Betreuung mit sich zog, ist diese vulnerable Gruppe speziell zu beachten. Besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind die finanziellen Möglichkeiten weitaus eingeschränkter und auch die Wirkung von Strafen für die weitere Entwicklung und den Lebensweg sind mitzudenken.

 

Der Bundesminister für Inneres hat bei der schriftlichen Anfrage (1644/J) folgende untenstehende Fragen damit beantwortet (Anfragebeantwortung mit der Nummer 1687/AB), dass diese in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fallen.

 

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1. Wie viele Ermittlungsverfahren durch die COVID-19-Maßnahmen wurden eingestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländer.

 

2. In welcher Höhe wurden Strafen aufgrund der COVID-19-Maßnahmen verhängt? Bitte um Aufschlüsselung nach Betragshöhe und Bundesland.

 

2a. Wie viele Strafen wurden davon an Jugendliche und junge Erwachsene verhängt bzw. wie hoch ist der Anteil der angezeigten Jugendlichen an der Gesamtzahl der Anzeigen? Bitte um Aufschlüsselung nach Altersgruppen (14-16 Jährige, 16-18-Jährige und 18-21-Jährige), Bundesland und Betragshöhe.

 

3. Gab es neben der Verhängung von Geldbußen aufgrund von Verstößen gegen die COVID-19-Maßnahmen auch sonstige Strafen, beispielsweise in Bezug auf die Nutzung des öffentlichen Raumes?

 

4. Für Jugendliche und junge Erwachsene gelten oftmals geringere Strafrahmen als für Erwachsene, aufgrund der Miteinbeziehung ihrer finanziellen und familiären Situation. Gibt es im Zusammenhang mit den COVID-19 Maßnahmen besondere Regelungen für die Exekutive im Umgang mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen?

 

4a. Gab es insbesondere auch spezifische Weisungen Ihrerseits oder seitens Ihres Ministeriums an die Exekutive? Vor allem in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit bei der Verhängung von Strafen und deren Höhe?

 

4b. Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

4c. Gab und gibt es interne Weisungen der Exekutive zum speziellen Umgang mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Verstößen gegen COVID-19 Maßnahmen?

 

4d. Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

5a. Gab es bezüglich dem Umgang von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit den gesetzten Maßnahmen Kontakt Ihres Ministeriums bzw. der Exekutive mit JugendarbeiterInnen, ExpertInnen oder sonstigen Personen mit Know-How in diesem Bereich?

 

5b. Wenn ja, in welcher Form und mit wem? Wenn nein, warum nicht?

 

6. Gibt es Milderungen beim Strafrahmen, wenn es bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu einer vermehrten Anhäufung von Strafen aufgrund der COVID-19-Maßnahmen kommt?

 

7. Inwiefern haben Sie mit den Gesundheitsbehörden erster Instanz (Bezirksverwaltungsbehörden) sowie den Landeshauptleuten in Bezug auf die COVID-19-Maßnahmen und Jugendliche, junge Erwachsene zusammengearbeitet? Welchen Austausch gab es hier? Wurden besondere Regelungen im Zusammenhang mit den COVID-19 Maßnahmen im Umgang mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen getroffen?