2745/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Maximilian Köllner, MA,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Unterstützung für Sportverbände und Sportvereine durch die Österreichische Bundesregierung

Die österreichischen Sportverbände und Vereine sind seit Beginn stark von der Corona-Krise betroffen. Durch die erzwungenen Schließungen fehlen ihnen u.a. Mitgliedsbeiträge und Werbeeinahmen. Viele Vereine konnten trotz nunmehriger stetiger Lockerungen bislang ihren Betrieb nicht wiederaufnehmen. Sie sind mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, da Einnahmen aus Eintritten, Sponsorings, Mitgliedsbeiträgen und Veranstaltungen ausfallen, Fixkosten aber weiterhin bestehen bleiben.

Schon vor dem Lockdown hat es erste warnende ExpertInnen gegeben, die artikuliert haben, dass der Sportbereich massiv von Corona betroffen sein wird und auch eine Entschädigung benötigen wird.

Am 27. März hat der SPÖ Parlamentsklub erstmals eine sofortige Ersthilfe in Höhe von mindestens 100 Mio. Euro für die 15.000 Sportvereine gefordert. Wir blieben mit dieser Forderung aber nicht alleine: die Bundessportorganisation verschiedener Fach- und Dachverbände und Vereine, sowie die restlichen Oppositionsfraktionen riefen auch nach einer finanziellen Entschädigung für das in Österreich so wichtige und gut verankerte Vereinswesen. Erst im April kündigte Sportminister Werner Kogler ein Hilfspaket für den Sport an.

Seitdem wurden all jene Forderungen mehrmals wiederholt und verstärkt und immer mehr Vereine haben Bedarf angemeldet. Trotz der Dringlichkeit kam es erst Ende Mai zu einer weiteren Ankündigung, ein 700 Mio. Euro Hilfspaket für sämtliche Non-Profit-Organisationen - den Sport inklusive - zu schnüren.

Auch danach hieß es für die österreichischen Vereine einmal mehr: bitte warten. Die Verunsicherung nahm weiterhin zu, da keine Richtlinien verlautbart wurden. Es gab einmal mehr eine reine Ankündigung mit der keiner der Betroffenen etwas anfangen konnte.

Erst Anfang Juli konnte das NPO-Paket samt Richtlinien präsentiert werden. Die NPO Verordnung ist daher erst mit 6. Juli 2020 in Kraft getreten. In der Zwischenzeit haben bereits einige Sportvereine ihren Betrieb einstellen müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1)       Wann haben Sie das erste Mal in der Öffentlichkeit ein Hilfspaket für den Sport angekündigt?

2)     Wie viele Monate sind seit der ersten medialen Ankündigung des Pakets und der ersten Auszahlung vergangen?

3)       Weshalb hat es bis Juli gedauert, bis das Hilfspaket samt Richtlinien geschnürt wurde?

4)       Wie kam es schließlich zur Entscheidung des Bundesministers im April ein 100 Millionen

Euro Hilfspaket für den Sport anzukündigen? Wer war in diese Entscheidungsfindung eingebunden? (Ministerien/Verbände/Organisationen, etc.)

5)       Weshalb wurde der ursprüngliche Plan eines 100 Millionen Euro Hilfspakets für den Sport wieder verworfen und das Paket schließlich in einen größeren Rahmen (700 Millionen Euro für NPOs) eingebunden?

6)       Warum wird die Abwicklung der Hilfszuschüsse für den Sport nicht gesondert über die bereits mit Förderungen vertraute Bundes-Sport GmbH abgewickelt?

7)       Wie viele Sportvereine haben bisher einen Förderantrag gestellt?

8)       Wann erfolgen die ersten Auszahlungen?

9)       In der Verordnung zum NPO Fonds heißt es in § 4 Abs. 4 Z 7: „Die förderbare Organisation hat zumutbare Maßnahmen gesetzt, um die durch die Förderung zu deckenden förderbaren Kosten zu reduzieren (Schadensminderungspflicht mittels ex ante Betrachtung)."

a.      Welche Maßnahmen sind damit konkret gemeint?

b.      Mussten MitarbeiterInnen aufgrund dessen entlassen werden?

10)   Wieso gilt zur Berechnung der förderbaren Kosten kein längerer Zeitraum als bis 30. September?

11)   Wieso wurden Einnahmenausfälle aus abgesagten Sportveranstaltungen, Vereinsevents, Heimspielen etc. im Jahr 2020 oder für die kommende Saison 2020/21, bedingt durch sinkende Unterstützungsbeiträge, weniger Zuschauerlnnen/Besucherlnnen etc., im Unterstützungs-Fonds nicht berücksichtigt?

12)   In § 6 (3) der NPO-Fonds-Richtlinienverordnung heißt es: „Auf die Gewährung der
Förderung besteht kein Rechtsanspruch und erfolgt insbesondere auch nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel.“

a.    Aus welchem Grund gibt es keinen Rechtsanspruch?

b.    Was bedeutet „nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel" konkret?

c.     Findet die Auszahlung nach dem „first-come first-serve-Prinzip" statt?

d.    Bedeutet dies demnach, dass jene die zu spät melden, leer ausgehen?

e.    Weshalb gehören Personalkosten nicht zu den förderbaren Kosten?

13)   Wie schlüsseln sich die Förderungen konkret auf und wie viel davon sind für den Bereich Sport angedacht?