2746/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger 

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend die Außerkraftsetzung des Realisierungsprogramms 2020-2023

 

Bezugnehmend auf die Berichterstattung der Kronen Zeitung vom 04.07.2020 ist zu befürchten, dass sich die prekäre Lage des Österreichischen Bundesheeres durch die politischen Vorhaben der FBM und deren Generalsekretärs weiter zuspitzt.

Gemäß der vorliegenden Berichterstattung sollen bereits genehmigte und im Realisierungsprogramms 2020-2023 angeführte Ausgaben im Bereich der Neuanschaffung von Ausrüstung und Gerät, wie auch Investitionen bei der Instandhaltung von militärischen Liegenschaften, die über eine Million Euro kosten, einer neuerlichen Prüfung durch die Person des Generalsekretärs Mag. Dieter Kandlhofer der ÖVP-Verteidigungsministerin unterzogen werden.

Die komplette Außerkraftsetzung eines Realisierungsprogramms per Weisung des Generalsekretärs und Vornahme einer neuerlichen Überprüfung und allfällige Genehmigung bestehender Beschaffungs- und Instandsetzungsprozesse stellt nicht nur ein Novum innerhalb des Ministeriums dar, sondern lässt ebenso auf massive parteipolitische Eingriffe in die Einsatzfähigkeit des Österreichischen Bundesheeres schließen.

Dieser Umstand deckt sich mit der medial verkündeten Umstrukturierung des Österreichischen Bundesheeres durch das ÖVP-geführte Bundesministerium und der Herabsetzung der Einsatzfähigkeit zur militärischen Landesverteidigung.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

Anfrage

1.     Nach welchen Kriterien werden die militärischen Investitionen durch den GS des BMLV Mag. Dieter Kandlhofer neu beurteilt?

2.     In wie weit soll die Neuanschaffung von Ausrüstung, Waffen und Fahrzeugen einer neuerlichen Genehmigung durch den GS Mag. Kandlhofer bedürfen?

3.     In wie weit soll die Außerkraftsetzung des Realisierungsprogramms 2020-2023 den Überblick auf die bestehenden Beschaffungs- und Investitionsprozesse verbessern?

4.     Wie hoch werden die Stornierungskosten sein, die sich aus der Neubeurteilung der militärischen Investitionen ergeben bzw. können Stornierungskosten gänzlich ausgeschlossen werden?

5.     Inwieweit werden sich Beschaffungsprozesse durch diesen parteipolitischen Eingriff verzögern bzw. auch verlängern?

6.     In welchen Bereichen wird die Einsatzfähigkeit des Österreichische Bundesheeres im Bereich der militärischen Landesverteidigung durch die Verzögerung der Beschaffung herabgesetzt?

7.     Entstehen durch die Verzögerungen bei Beschaffungen Defizite in der Ausbildung?

8.     Wenn ja, wie werden diese kompensiert?

9.     Entstehen durch die Verlängerung des Beschaffungsprozesses mögliche Mehrkosten, die durch den Steuerzahler bzw. durch das BMLV zu tragen kommen?

10.  Wenn ja, wie hoch werden diese ausfallen?

11.  In welchen Bereichen wird die Einsatzfähigkeit des Österreichische Bundesheeres im Bereich der militärischen Landesverteidigung durch die Neubeurteilung des Realisierungsprozesses 2020-2023 herabgesetzt?

12.  Gibt es bereits im Realisierungsprogramm 2020-2023 angeführte Beschaffungen, die von Herrn GS nicht genehmigt werden?

13.  Wenn ja, welche?

14.  Gibt es bereits im Realisierungsprogramm 2020-2023 angeführte Beschaffungen, die von Herrn GS nur in abgeänderter Form genehmigt werden?

15.  Wenn ja, welche und was konkret wurde abgeändert?