2747/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2020
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Anfrage

Des Abgeordneten Lausch, Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Übermittlung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle

 

Die österreichische Fluggastdatenzentralstelle, zu Englisch Passenger Information Unit (PIU), ist organisatorisch im BK angesiedelt. Diese Dienststelle ist für die Überprüfung von Fluggastdaten zuständig.

Im April 2016 hat die Europäische Union beschlossen, dass Fluggastdaten zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in allen europäischen Ländern gespeichert werden müssen. Somit ist auch Österreich verpflichtet, diese Richtlinie umzusetzen und die Daten ankommender und abfliegender Flugpassagiere auszuwerten. In jedem europäischen Land wurden nationale Fluggastdatenzentralstellen mit Experten eingerichtet.

Die Netzwerke organisierter schwerer Kriminalität und terroristische Aktivitäten gehen über Landesgrenzen hinaus und sind daher auch oft mit Reisen in andere Länder verbunden. Mit der Verarbeitung von Fluggastdaten erhalten die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, Personen zu ermitteln, die zuvor nicht der Kriminalität oder des Terrorismus verdächtig waren.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Inneres folgende

 

Anfrage

1.    Wie viele Anfragen werden bei dieser Dienstelle für den EU-Raum gemacht?

2.    Um welche Delikte handelt sich hierbei in den Jahren 2017 – 2019? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Delikten)

3.    Sind in Bezug auf die Delikte für den EU-Raum Erfolge erzielt worden?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, welche Delikte? (Bitte um Aufschlüsselung nach Delikten)

4.    Wie viele Anfragen werden bei dieser Dienststelle für Drittstaaten gemacht?

5.    Um welche Delikte handelt es sich hierbei in den Jahren 2017 – 2019? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Delikten)

6.    Sind in Bezug auf die Delikte für Drittstaaten Erfolge erzielt worden?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, welche Delikte? (Bitte um Aufschlüsselung nach Delikten)

7.    Wie viele Anfragen werden bei dieser Dienststelle für den Schengen Raum gemacht?

8.    Um welche Delikte handelt es sich hierbei in den Jahren 2017 – 2019? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Delikten)

9.    Sind in Bezug auf die Delikte für den Schengen Raum Erfolge erzielt worden?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, welche Delikte? (Bitte um Aufschlüsselung nach Delikten)

 

10. Welche Behörden dürfen in dieser Datenbank Anfragen machen?

11. Dürfen bei der Behörde nur bestimmte Personen in dieser Datenbank Anfragen machen?

a.    Wenn ja, wer ist dazu befugt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Welche Länder haben in diese Datenbank Zugriff? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung)

13. Wie werden Anfragen von Ermittlungsbehörden nach dem Wegfall der Intra- EU - Verordnung betreffend innerhalb der EU Flüge beantwortet?

14. Was passiert mit Ausschreibungen nach der Schengen Fahndung wenn die Intra - EU Verordnung nicht in Kraft ist?