2749/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schussabgabe im Corona-Einsatz - Folgeanfrage

 

Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortungen 1686/AB vom 22.6.2020 zu 1640/J (XXVII. GP) betreffend „Warnschüsse gegen vermeintliche Corona-Sünder – haben Sie noch alles unter Kontrolle“ sowie 1685/AB vom 22.6.2020 zu 1643/J (XXVII. GP) betreffend „Abgabe interner Signalschüsse durch einen Polizisten in Nenzing“ haben Sie mitgeteilt, dass es sich bei der Abgabe von Signalschüssen zur Verständigung anderer Exekutivorgane um keinen Waffengebrauch im Sinne des Waffengebrauchsgesetzes bzw. Mittel der polizeilichen Zwangsgewalt handelt. Außerdem haben Sie angegeben, dass die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes die Rechtmäßigkeit der Abgabe von Signalschüssen nicht abspricht, soweit diese nicht den rechtlichen Voraussetzungen des Waffengebrauchsgesetztes bzw. der Zwangsmittelanwendung zu subsumieren sind. Nach Einbringung einer Beschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurden durch das Bezirkspolizeikommando Bludenz Erhebungen zu diesem Fall eingeleitet. Zum Beantwortungszeitpunkt war die polizeiinterne Beurteilung des Sachverhaltes mit Prüfung aller Gesichtspunkte lt. Ihren Angaben noch nicht abgeschlossen. Der Abschluss der disziplinarrechtlichen Prüfung durch die Dienstbehörde könne demnach erst nach Vorliegen der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts hinsichtlich der Maßnahmenbeschwerde erfolgen.

 

Der betreffende Vorfall ereignete sich am 20. März 2020 statt. In den Tagen davor haben Sie immer wieder „mit bestem Wissen und Gewissen“ sehr eindrücklich darauf hingewiesen, dass die Polizei sehr genau darauf achten werde, dass die Bewegungseinschränkungen auch eingehalten würden. Auch haben Sie sehr überzeugend vor den strafrechtlichen Konsequenzen gewarnt. In diesem Kontext liegt der Verdacht nahe, dass mitunter auch Ihre Rhetorik in Verbindung mit sich ständig Ändernden Verordnungen und Erlässen für große Verunsicherung bei den Polizeibeamten gesorgt haben muss. Da Sie über die Häufigkeit, wie oft es in der Vergangenheit zu sogenannten Signalschüssen gekommen ist, keine Angaben machen konnten und Sie auch „Meinungen und Einschätzungen“ nicht beantwortet haben, beabsichtigen die Anfragesteller dahingehend eine Konkretisierung der Fragen.

 

Weiters verwundert es, dass Ihr Kabinett laut Beantwortung erst mit Dienstag, dem 21. April – also ein Monat später – im Rahmen der vorgesehenen Berichterstattungspflicht durch die Landespolizeidirektion vom Vorfall in Kenntnis gesetzt wurde zumal dieser wenige Tage zuvor erst öffentlich bekannt wurde.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Konnte die disziplinarrechtliche Prüfung zwischenzeitlich abgeschlossen werden?

2.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis wurde die disziplinarrechtliche Prüfung abgeschlossen?

3.    Welche Ergebnisse brachte die polizeiinterne Beurteilung des Sachverhaltes mit Prüfung aller Gesichtspunkte bis dato?

4.    Wurden in Ihrem Kabinett nachträglich konkrete Überprüfungen oder Evaluierungen durchgeführt, ob die Kommunikation mit den Polizeibehörden im Rahmen der Corona-Maßnahmen zweckmäßig waren und ob die politischen Absichten in den Verordnungen und Erlässen für die Polizeibeamten im Dienst klar nachvollziehbar und anwendbar waren?

5.    Wenn ja, wer war in dieser Überprüfung oder Evaluierung eingebunden?

6.    Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen und Ergebnissen führten diese Überprüfungen oder Evaluierungen?

7.    Wenn nein, warum sind derartige Überprüfungen oder Evaluierungen nicht notwendig?

8.    Wurden durch Ihr Kabinett mit Bekanntwerden des Vorfalles in Nenzing etwaige Maßnahmen (z.B. Dienstanweisungen, Überprüfung von Funkgeräten o.ä.) im Hinblick auf die Abgabe von Signalschüssen im Allgemeinen abgeleitet?

9.    Wenn ja, welche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang abgeleitet bzw. umgesetzt?

10. Wurden durch Ihr Kabinett mit Bekanntwerden des Vorfalles in Nenzing etwaige Maßnahmen im Hinblick auf die Kommunikation der Corona-Bestimmungen an die Polizeibehörden abgeleitet?

11. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang abgeleitet bzw. umgesetzt?