2753/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

 

betreffend Konsumentenschutz und Schweinehaltung

 

Laut Statistik Austria wurden im Jahr 2019 5.086.000 Schweine in Österreich geschlachtet. In jedem Schlachthof müssen Amtsveterinäre eine Schlachtkörper- und Fleischuntersuchung machen, um festzustellen ob das Fleisch für den menschlichen Verzehr gesundheitsschädlich ist.

Gemäß der Fleischuntersuchungsverordnung 2006 werden anhand eines CodeSystems pathologische (=krankhafte bzw. krankheitsbedingte) Veränderungen an Schlachttieren vor der Schlachtung sowie nach der Schlachtung an den Schlachtkörpern und inneren Organen dokumentiert und ein „Tauglichkeits- bzw. Untauglichkeitsgutachten“ zum Verzehr ausgestellt.

Medienberichten zufolge gibt es aber erhebliche Probleme beim Gesundheitszustand geschlachteter Schweine. 183 amtstierärztliche Untersuchungsscheine für 3.777 Schweine, die von vier Schlachthöfen der Steiermark im Jahr 2019 stammen, zeigen, dass jedes der Tiere im Mittel mehr als eine Krankheit hatte (4.665 Krankheiten bei 3.777 Schweinen), 45 % der Tiere litten konkret unter Lungenentzündung und 29 % waren von sogenannten „Milk Spots“ befallen, das sind Spuren an der Leber, die anzeigen, dass das Tier in den letzten 6 Wochen vom Spulwurm, das ist der wichtigste Parasit in der strohlosen Mastschweinehaltung, befallen war. Derartige Unterlagen aus Sicht des Tierschutzes und der KonsumentInnen sind als dramatisch zu bezeichnen.

In Österreich verbringt ein in Großteil der Tiere die Zeit der Mast in einem Betrieb, der mit sogenannten Vollspaltenboden ausgestattet ist.

Die strukturlose Haltung auf nackten Betonböden bedingt das in Österreich häufig praktizierte routinemäßige Kupieren der Schwänze, weil sich die Schweine in solchen Systemen mangels Beschäftigung und aus Frustration oft gegenseitig die Ringelschwänze blutig beißen.  

Der prozentuell hohe Anteil an kranken Schweinen zum Zeitpunkt der Schlachtung dürfte in signifikantem Zusammenhang mit den unzureichenden Haltungsbedingungen der Tiere stehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viel Prozent der Mastschweine in Österreich kommen aus konventioneller Haltung?

2.    Gibt es ein zentrales Register, wo alle Untersuchungsscheine der Schlachtkörper gesammelt werden, wenn ja, wo ist dieses eingerichtet?

3.    In welcher Form werden Daten über den Zustand der Tiere prä- bzw. post-mortem gesammelt?

4.    Wie hoch ist der Anteil an Schweinen, an denen eine Krankheit festgestellt wird?

5.    Hat sich dieser Anteil in den letzten 5 Jahren verändert, wenn ja, wie?

6.    Welche Krankheiten werden von den Amtstierärzten bei den in Österreich gehaltenen, nach Österreich importierten und in Österreich geschlachteten  Schweinen festgestellt?

7.    Wie viel Prozent der Tiere hatten eine Lungenentzündung?

8.    Wie viel Prozent der Tiere hatten Spulwürmer?

9.    Wie viel Prozent der Tiere hatten Veränderungen an den Gelenken wie z.B. Entzündungen und Schwellungen?

10. Wie viel Prozent der Tiere hatten andere krankhafte Veränderungen?

11. Wie viel Prozent der Tiere waren für den „Genuss untauglich“ (UT)?

12. Wie viel Prozent des Schweinefleisches war „Tauglich nach Brauchbarmachung“?

13. Wie ist das Verhältnis aus gesunden vs. kranken Tieren in der Gegenüberstellung von Bio- und konventioneller Haltung?

14. Welche Maßnahmen sind geplant um die Haltungsbedingungen von Schweinen in Zukunft zu verbessern?

15. Das routinemäßige Kupieren der Ringelschwänze der Schweine ist nicht EU-konform, trotzdem wird es aufgrund der Haltungsbedingungen durchgeführt, was mitunter auch zu Entzündungen  führen kann und mangels Narkose für die Tiere schmerzhaft ist. Welche Maßnahmen werden in Zukunft gegen das Kupieren vorgesehen?

16. Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz hat den Missstand festgestellt, dass die Änderung im Wortlaut der EU-Schweinerichtlinie falsch in die 1. Tierhaltungsverordnung in Österreich übernommen worden ist und das zuständige Ministerium der Übergangsregierung 2019 aufgefordert, die Schweinehaltungsverordnung richtig zu stellen. Die Volksanwaltschaft fordert dabei auch praktische Änderungen für die Schweine als Konsequenz. Eine Anpassung wurde vom Ministerium auch zugesagt. Was wurde diesbezüglich bis dato unternommen, bzw. ist die Umsetzung erfolgt und in welcher Form?