2758/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Nurten Yilmaz, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt

betreffend Was macht eigentlich der Expertenrat für Integration?

Laut Integrationsgesetz ist der Expertenrat für Integration im Integrationsministerium ein beratendes Gremium, das unabhängig und weisungsfrei die Umsetzung es Nationalen Aktionsplans für Integration und weiterer nationaler Integrationsstrategien unterstützen und zu diesem Zwecke Vorschläge formulieren soll. Der Rat erstellt den jährlichen Integrationsbericht, der auch Handlungsempfehlungen vorschlägt. In öffentliche Erscheinung getreten ist der Expertenrat für Integration das letzte Mal im September 2019, als der Integrationsbericht vorgestellt wurde. Die Vorsitzende des Rates, Katharina Pabel, glänzt seit dem wieder verstärkt durch mediale Abstinenz bei dem gesellschaftlich wichtigen Thema Teilhabe und Integration, auch und insbesondere dann, wenn – wie im Juni 2020 – 28 WissenschaftlerInnen und ExpertInnen sich detailliert mit den integrativen und desintegrativen Wirkungen der österreichischen Integrationspolitik auseinandersetzen. Auch die anderen 14 Mitglieder des Expertenrates für Integration bringen sich – bis auf wenige Ausnahmen – nicht in die gesellschaftliche und mediale Debatte zum Thema Integration ein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.  Wie viele Sitzungen hat der Expertenrat für Integration zwischen 2019 und heute absolviert?

2.  Wie lange haben die Sitzungen jeweils gedauert (aufgelistet nach Terminen)?

3.  Wer hat die Sitzungen geleitet?

4.  Wie viele Personen aus dem Ministerium waren bei den Sitzungen anwesend (aufgelistet nach Terminen)?

a.       Was war deren Aufgabe?

5.  Werden die Sitzungen protokolliert?

a.       Wenn ja, von wem?

b.       Wenn ja, wo sind diese Protokolle einsichtig?

c.       Wenn nein, warum nicht?

6.  War BMin Susanne Raab bei den Sitzungen des Expertenrates seit der Angelobung im Jänner 2020 anwesend?

a.       Wenn ja, wie oft und wann?

b.       Wenn nein, warum nicht?

7.  Wie viele von den 15 ExpertInnen des Expertenrates haben bei den Sitzungen zwischen 2019 und heute teilgenommen (aufgelistet nach Terminen)?

8.  Die Mitglieder des Expertenrats erhalten für ihre Expertenratstätigkeit eine Aufwandsentschädigung sowie Ersatz ihrer Reisekosten (§ 17 Abs 3 IntegrationsG). Welcher finanzielle Aufwand entstand dadurch in den Jahren 2019 bis heute für das Ministerium?

9.  Laut § 17 Abs 3 stellt das BMEIA dem „Expertenrat für Integration die zur Bewältigung der administrativen Tätigkeit notwendigen Personal- und Sacherfordernisse in Form einer Geschäftsstelle zur Verfügung“.

a.       Wie hoch waren 2019 bis heute die Ausgaben des Ministeriums für diese Geschäftsstelle?

b.       Wie viele Arbeitsstunden sind für die Betreuung des Expertenrates angefallen?

10.   Wann wird der Integrationsbericht 2020 veröffentlicht?

11.   Nach § 17 Abs 1 Integrationsgesetz setzt sich der Expertenrat „aus Personen mit nachweislich umfassender Expertise im Bereich der Integration zusammen“.

a.       Wie wird diese Expertise erhoben?

b.       Welchen Nachweis erbringen die Mitglieder?

c.       Wer prüft innerhalb des Ministeriums diese wissenschaftliche Expertise?

12.   Wer bestellt bzw. benennt die Mitglieder des Expertenrates?

13.   Warum beteiligen sich – mit wenigen Ausnahmen – die Mitglieder des Expertenrats nicht an öffentlichen Debatten zu den Themen Migration, Integration und Teilhabe?

14.   Auf welchen empirischen und wissenschaftlichen Grundlagen hat die Vorsitzende des Expertenrats Katharina Pabel gegenüber dem Nachrichtenmagazin Profil (Nr. 38/2019) behauptet, dass „wir keine Berichte von Personen [haben], die einen Kurs [Anm. zum Erlernen von Deutsch) besuchen wollten und keinen Platz bekommen haben."?

a.       Gibt es Untersuchungen des Ministeriums darüber, dass niemand in Österreich auf einen Deutschkurs warten muss bzw. jede Person den für sie bzw. ihn passenden Deutschkurs ehestmöglich bekommt?

15.   Sind in letzter Zeit im Ministerium Überlegungen angestellt worden, die auf eine Änderung der personellen Zusammensetzung des Expertenrats hinauslaufen (könnten)?

16.   Der Expertenrat kann in Absprache mit dem Ministerium „themenspezifische Expertengruppen“ (§ 17 Abs 2 IntegrationsG) bilden.

a.       Welche dieser Expertengruppen wurden 2019 bis heute gebildet?

b.       Welche Ergebnisse haben diese Expertengruppen jeweils produziert?

c.       Wie war die personelle Zusammensetzung dieser Expertengruppen?

d.       Welche ExpertInnen wurden zu den jeweiligen Gruppen eventuell hinzugezogen, die nicht selbst dem Expertenrat angehören?

17.   Falls ExpertInnen zusätzlich zugezogen wurden: Wie hoch war ihre Aufwandsentschädigung 2019 bis heute?