2768/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Berufsverbot für Kritiker von COVID-19-Maßnahmen im Gesundheitswesen?

Folgende Medienberichte wurde kürzlich veröffentlicht:

"Schutzmasken haben nur den Sinn, uns zu demütigen", äußert die Medizinerin bei Demos (zuletzt in Wien) und auf Plattformen von Corona-Verschwörungstheoretikern. Impfungen sieht die Ärztin der klinischen Abteilung für Kardiologie am Universitätsklinikum Graz als "Körperverletzung". Generell seien die Corona-Schutzmaßnahmen dazu da, um einen "autoritären Staat zu etablieren".

Seit Tagen gehen wegen solcher Aussagen von Konstantina R. die Wogen hoch. Sie ist auch Gemeinderätin in Gössendorf bei Graz, trat vergangenen März aus der SPÖ aus.

Dem Uniklinikum Graz wurde die Sache zu heiß. Das Spital reicht die Causa an die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (Kages) weiter. Dort will man zunächst nicht einmal bestätigen, dass die Frau Ärztin an einem Spital ist – Datenschutzgründe. Dabei belegt die Klinik-Homepage die Tätigkeit der Medizinerin. Auf Nachfrage zeigt sich, dass zahlreiche Mediziner der Spitalsholding ihre Thesen fachlich ablehnen.

Nun soll es ein klärendes Gespräch mit der sich bis Montag auf Urlaub befindlichen Aktivistin geben. Doch bereits gestern wurde sie, laut eigener Aussage, vom Dienst freigestellt. "Auf Nachfrage wurde ich auch per Mail informiert", sagt sie gestern zu "Heute". Die Ärztekammer Steiermark hat freilich noch keinen Kontakt mit der polarisierenden Kollegin aufgenommen.

https://www.msn.com/de-at/news/other/impfen-ist-k-c3-b6rperverletzung-c3-a4rztin-wird-freigestellt/ar-BB16sIEs

Sie behauptete, dass Impfen den „Tatbestand der Körperverletzung“ erfülle. Masken würden zudem vor der Verbreitung des Coronavirus nicht schützen. Vielmehr gehe es darum, einen autoritären Staat zu etablieren. Mit diesen und weiteren Aussagen hatte eine Ärztin des LKH-Universitätsklinikum Graz, wie berichtet, für Aufsehen gesorgt. Nun wurde Konstantina R. vom Dienst freigestellt.

Konstantina R. ist nicht nur Ärztin, sondern auch SPÖ-Gemeinderätin in Gössendorf sowie Mitglied der „Initiative für evidenzbasierte Corona Informationen“. Durch ihre öffentlichen Aussagen - unter anderem zuletzt bei einer Kundgebung in Wien - war Konstantina R. in die Kritik geraten. So berichtete sie dort beispielsweise, wie entsetzt sie über die Masken in der U-Bahn gewesen sei. „Jeder, der behauptet, dass Masken vor etwas schützen, der lügt.“ Die Masken hätten nur den Sinn, uns zu demütigen und zu suggerieren, der andere sei gefährlich.

Aussagen wie diese haben jetzt ernsthafte Konsequenzen für die Medizinerin. Wie Konstantina R. gegenüber „Heute“ berichtete, sei sie vom Dienst freigestellt worden. Die steirische Ärztekammer bestätigte gegenüber der „Steirerkrone“ außerdem die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Der Disziplinaranwalt, ein unabhängiger Richter, der diese Funktion in der Ärztekammer ausübt, werde die vorliegenden Informationen überprüfen und eine Entscheidung treffen.

Der Strafrahmen reicht von Freispruch über einen schriftlichen Verweis, eine Geldbuße und eine befristete Untersagung der Berufsausübung bis hin zur Streichung aus der Ärzteliste.

Kritik von ÖVP
Und auch vonseiten der Politik werden nun Konsequenzen für die SPÖ-Gemeinderätin gefordert. „Die sozialdemokratische Gemeinderätin verbreitet nicht nur Unwahrheiten über die Wirkung des Mund-Nasen-Schutzes, sie sorgt auch mit einem Demo-Auftritt für einen wahrhaften Skandal, in dessen Rahmen sich Impfgegner durch ein ,Impfen macht frei‘-Plakat mit KZ-Gefangenen vergleichen. Ein solches Verhalten darf in der Politik keinesfalls toleriert werden und bedarf eines konsequenten Vorgehens der SPÖ-Vorsitzenden und Ärztin Pamela Rendi-Wagner“, so Gaby Schwarz, stellvertretende Generalsekretärin und Gesundheitssprecherin der ÖVP.

Ein sofortiger Rücktritt der betroffenen Politikerin sowie klare Worte der SPÖ-Chefin sei die einzig denkbare Konsequenz, so Schwarz.

https://www.krone.at/2187756

Liest man diese Berichte, dann gewinnt man den Eindruck, dass man hier offensichtlich kritische Geister im Gesundheitswesen mundtot machen möchte und im Ernstfall sogar bis zu einem Berufsverbot gegen einzelne Personen gehen könnte.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

 

 

 

ANFRAGE

 

1)    Haben Sie als zuständiger Gesundheitsminister Kenntnis von dieser Causa im LKH-Universitätsklinikum Graz?

2)    Sind Sie insbesondere darüber informiert, dass gegen diese Ärztin sogar ein Disziplinarverfahren bei der Ärztekammer eingeleitet werden soll bzw. bereits ist?

3)    Kennen Sie als zuständiger Gesundheitsminister andere, ähnlich gelagerte Fälle, wo im Zuge der Kritik an COVID-19-Maßnahmen disziplinarrechtlich gegen Ärzte bzw. Pfleger und Angehöriger anderer Gesundheitsberufe vorgegangen werden soll oder bereits wird?

4)    Steht es Bediensteten im österreichischen Gesundheitswesen nicht zu, in Bezug auf COVID-19-Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung, ihre Meinung zu äußern?

5)    Darf man aus Ihrer Sicht das Impfen bzw. eine bevorstehende Impflicht als Bediensteter im österreichischen Gesundheitswesen insgesamt kritisieren?

6)    Wenn ja, in welcher Art und Weise?

7)    Wenn nein, warum nicht?

8)    Darf man aus Ihrer Sicht das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken als Bediensteter im österreichischen Gesundheitswesen insgesamt kritisieren?

9)    Wenn ja, in welcher Art und Weise?

10) Wenn nein, warum nicht?

11) Darf man aus Ihrer Sicht das Impfen bzw. eine bevorstehende Impflicht als Bediensteter des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz insgesamt kritisieren?

12) Wenn ja, in welcher Art und Weise?

13) Wenn nein, warum nicht?

14) Darf man aus Ihrer Sicht das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken als Bediensteter des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz insgesamt kritisieren?

15) Wenn ja, in welcher Art und Weise?

16) Wenn nein, warum nicht?

17) Sehen Sie insgesamt ein „Spannungsverhältnis“ zwischen der Berufsausübung im Gesundheitswesen und der freien Meinungsäußerung in Bezug auf COVID-19-Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung?

18) Wenn ja, wie gestaltet sich dieses „Spannungsverhältnis“ in Bezug auf die Tätigkeit von Ärzten und Pflegepersonal konkret aus Ihrer Sicht?