2826/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Drobits und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Impfschadendatenbank

Mit 1559/AB wurde die parlamentarische Anfrage 1603/J durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beantwortet.

Allerdings wurde auf mehrere Fragen unzureichend eingegangen; daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende

Anfrage

1.  Es gibt jährlich von Patienten oder deren Angehörigen behauptete, wie auch tatsächlich nachgewiesene Impfschäden, die in einer Impfschadensdatenbank verarbeitet werden. Aktuell scheint es aber keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Führung einer „Impfschadensdatenbank" zu geben. Wann ist beabsichtigt, diesen Missstand zu beheben und für eine datenschutzkonforme Regelung zu sorgen?

2.  Es existiert zwar eine „Impfschadensdatenbank", aber es gibt aus Expertensicht keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in dieser Datenbank. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden aus Sicht des Ressorts derzeit diese Gesundheitsdaten von Gesundheitsbehörden bzw. dem Ministerium oder von Dritten für diese Datenbank verarbeitet?

3. Wer ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche dieser aktuell bestehenden Impfschadensdatenbank?

4.  Wann wird Ihr Ressort einen Gesetzesentwurf vorlegen, der auch eine Rechtsgrundlage für die Erfassung der jeweiligen finanziellen Entschädigungsleistungen an Betroffene vorsieht?

5. Wird an einer rechtlichen Basis für den internationalen Datenaustausch über nachgewiesene Impfschäden bzw. ein internationaler Datenabgleich der dabei verwendeten und damit ursächlichen Impfstoffe gearbeitet? Wenn ja, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?