2835/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend die Situation von binationalen Paaren während der COVID-19 Pandemie

 

Die Schließung der Grenzen aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie hatte zum Teil dramatische Auswirkungen auf das Leben der Menschen. Der Schengen-Raum - die Möglichkeit, gemeinsam zu reisen und zu leben ohne interne Grenzkontrollen - stellt eine der größten und wichtigsten Errungenschaften eines integrierten Europas dar. Diese Errungenschaft wurde durch COVID-19 auf die Probe gestellt und auch gefährdet.

 

Viele binationale Paare, die nicht verheiratet sind oder deren gleichgeschlechtliche Heiratsurkunde nicht anerkannt wird, hatten monatelang keine Gelegenheit, einander zu sehen und auch bis jetzt bleibt diese Möglichkeit vielen verwehrt. Dieses Schicksal betrifft auch verheiratete Paare im Ausland, die nicht gemeinsam einreisen können. Abgeordnete des Nationalrates und des Europäischen Parlaments erhalten viele herzzerreißende E-Mails von solchen getrennten Paaren. Auch im Internet haben sich unter dem hashtag loveisnottravel und loveisessentiel betroffene Paare formiert und um Unterstützung ersucht. Auch die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, unterstützt die Anliegen der Betroffenen und hat die Regierungen der Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen den Begriff

der "Partnerschaft" so weit wie möglich zu fassen und LebenspartnerInnen von EU-BürgerInnen oder EU-Einwohner_innen von den aktuellen CoronaEinreisebeschränkungen auszunehmen (https://twitter.comlYlvaJohansson/status/1278622428298649602).

 

Österreich hat die Einreisebeschränkungen innerhalb des Schengenraums sowie mit einigen anderen europäischen Ländern jüngst gelockert. Für die meisten Staaten gelten jedoch weiterhin strenge Einreiseverbote. In Österreich gibt es nur wenige Ausnahmen, unter anderem für im gleichen Haushalt lebende Familienangehörige. Das betrifft jedoch in Österreich nur verheiratete Paare.

 

Europaweit besteht für Länder mit höheren Infektionsraten bereits jetzt eine Ausnahme des Reiseverbots für Familienangehörige. Diese wird jedoch von den Mitgliedstaaten viel zu restriktiv umgesetzt, denn nur Paare, die verheiratet sind oder deren Partnerschaft anerkannt ist, dürfen reisen. Dänemark ist bislang der einzige Mitgliedstaat, der die in Artikel 2 (2) und Artikel 3 (2) der Richtlinie 2004/38/EG festgelegte EU-Familiendefinition vollständig anwendet. So wird auch unverheirateten Partnern ermöglicht, zu ihrem Partner zu reisen, sofern ein negativer Coronatest vorliegt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage

 

1.       Haben auch Sie Schreiben von betroffenen BürgerInnen (binationalen Paaren) erhalten?

a.       Falls ja, wie haben Sie bzw. Ihr Ressorts diese beantwortet?

 

2.       Hat es seitens Ihres Ministeriums Informationsaustausch mit dem BMeiA gegeben bzgl. Visa während Covid-19?

 

3.       Hat es seitens Ihres Ministeriums Informationsaustausch mit dem BMI gegeben bzgl. Grenzschließung und Einreise für LebensgefährtInnen aus Drittstaaten?

 

4.       Hat es seitens Ihres Ministeriums Informationsaustausch mit dem BMeiA gegeben bzgl. Grenzschließung und Einreise für nicht verheiratete LebensgefährtInnen aus Drittstaaten?

 

5.       Welche Auskunft gab es seitens Ihres Ministeriums für binationale Paare (aus Drittstaaten)?

 

6.       Wie erklären Sie sich, dass Betroffene betonen, dass Sie unterschiedliche Informationen von unterschiedlichen Stellen erhalten haben?

 

7.       Weshalb gab es hier keine ausreichende Kommunikation betreffend der Einreisemodalitäten und des Familienbegriffs?

 

8.       Wann haben Sie erstmals von der offenkundigen Rechtsunsicherheit von binationalen Paaren erfahren?

 

9.       In der Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 ist in §2 Absatz 2 von „im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige dieser Personen“ die Rede. Welcher „Angehörigen-Begriff“ wurde der Verordnung zu Grunde gelegt?

 

10.   Der Angehörigen-Begriff des § 123 ASVG hätte das Problem für Österreich erst gar nicht entstehen lassen. Warum wurde dieser nicht für die Verordnung herangezogen?

 

11.   Welche Anweisungen betreffend der Einreise ergaben sich dadurch für folgende Familienmitglieder?

-Unverheirateten PartnerInnen

-Großeltern

-Enkeln

 

12.   Wurde bei der Erstellung der Verordnung je angedacht ein ähnliches Modell wie Dänemark zu wählen und unverheirateten Paaren die Möglichkeit mit einem negativen Corona Test zu geben, zu ihrem/r Partner/in zu reisen?

a.       Wenn ja, weshalb hat man sich dagegen entschlossen?

b.      Wenn nein, weshalb nicht?

 

13.   Inwieweit gab es bezüglich einer „Ausnahmeregelung“ für binationale unverheiratete Paare und den erweiterten Familienkreis Gespräche mit dem BMI und dem BMeiA?