2866/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Finanzierung der Kammer der Ziviltechniker 

 

Österreich ist ein Kammerstaat. Die weit überwiegende Mehrheit der Erwerbstätigen sind auf Grund ihres Berufs Mitglied einer Kammer, ohne je gefragt worden zu sein.

Die Zwangsbeiträge zur Kammer der Ziviltechniker sind in ihrer Entwicklung an mehrere Faktoren gekoppelt. Wie vorherige Anfragen zur Finanzierung beispielsweise der Arbeiter- und Wirtschaftskammer gezeigt haben, hängt die Entwicklung der Einnahmen einer Kammer oft nicht mit ihren tatsächlichen Aufgaben zusammen, was je nach Kammer zu einer finanziellen Überversorgung führen kann. Diese Überfinanzierung ist stets Ergebnis von Zwangsabgaben, gegen die sich die Zwangsmitglieder in den jeweiligen Kammern nicht zur Wehr setzen können, weil ein Austritt aus einer gesetzlichen beruflichen Vertretung nicht möglich ist. Viele Kammern gehen auch mit ihrer finanziellen Gebarung nur mäßig transparent um. So ergibt sich unter anderem auch bei der Kammer der Ziviltechniker ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, über welche Beitrags- und sonstigen Einnahmen diese Kammer verfügt und wie sich diese in den vergangenen zehn Jahren entwickelt haben.

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre von einem durch den Marktprozess gestalteten Mitgliedsbeitrag auszugehen, der von beiden Seiten als angemessen akzeptiert wird. Durch die gesetzlich festgelegte Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon allerdings keine Rede sein, so dass die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der jeweiligen Kammern auf politischer Ebene geprüft werden müssen.

Darüber hinaus ist es relevant, über welche finanziellen Reserven die Kammern verfügen, und wie sich diese in den vergangen zehn Jahren entwickelt haben. Die Höhe und die Entwicklung der Reserven kann Aufschluss über den tatsächlichen Finanzierungsbedarf der aktuellen Kammertätigkeiten geben. Ebenso geben Ausgaben für Personal in Summe und Gehaltshöhen Auskunft über die finanzielle Situation der Kammern, sodass diese ebenfalls von relevantem Interesse sind. Darüber hinaus ist es relevant zu erfahren, welche Ruhebezüge eine Kammer die an ehemalige Kammermitarbeiter auszahlt. Der Vergleich der Ruhebezüge mit den durchschnittlichen Pensionsbezügen in Österreich ermöglicht eine bessere Einschätzung der tatsächlichen finanziellen Lage der jeweiligen Kammern.

 

 

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010625

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie entwickelten sich die Beitragseinnahmen der Kammer der Ziviltechniker gemäß § 91 Abs. 1, 2 und 3 Ziviltechnikergesetz? (Auflistung jährlich für 2018 und 2019, einzeln für die Kammer der Ziviltechniker für Wien, Niederösterreich und Burgenland, für Steiermark und Kärnten, für Oberösterreich und Salzburg und für Tirol und Vorarlberg)

2.    Wie hoch waren davon die Beiträge, die gem. § 52 Abs. 3 an die Bundeskammer der Ziviltechniker flossen? (Auflistung jährlich für 2018 und 2019)

3.    Gab es weitere Einnahmequellen neben den Mitgliedsbeitragszahlungen der Kammer der Ziviltechniker?

4.    Wenn ja, woraus und wie hoch waren diese Einnahmen? (Auflistung jährlich für 2018 und 2019 in Absolutbeträgen, für jede Kammer der Ziviltechniker und die Bundeskammer der Ziviltechniker)

5.    Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben? (Auflistung jährlich für 2018 und 2019 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Kammer der Ziviltechniker und die Bundeskammer der Ziviltechniker)

6.    Wie entwickelten sich die Mitarbeiterstände der Kammer der Ziviltechniker? (Auflistung jährlich für 2018 und 2019, einzeln für jede Landeskammer in Vollzeitäquivalenten)

7.    Wie hoch waren die Mitarbeiterstände der Bundeskammer für Ziviltechniker? (Auflistung jährlich für 2018 und 2019, in Vollzeitäquivalenten)

8.    Wie hoch waren die Personalausgaben? (Auflistung jährlich für 2018 und 2019 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Kammer der Ziviltechniker und die Bundeskammer für Ziviltechniker, ohne Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge)

9.    Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge in der Kammer der Ziviltechniker entwickelt? (Auflistung jährlich für 2018 und 2019, einzeln für jede Kammer der Ziviltechniker und die Bundeskammer der Ziviltechniker)

10. Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den Gesamt- ausgaben der Kammer der Ziviltechniker? (Auflistung jährlich für 2018 und 2019, einzeln für jede Kammer der Ziviltechniker und die Bundeskammer der Ziviltechniker)

11. Wie hoch sind die Rücklagenbestände? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Kammer der Ziviltechniker und die Bundeskammer der Ziviltechniker)

12. Wie hoch waren die jährlichen Zuflüsse zu Rücklagen? (Auflistung jährlich für 2018 und 2019, einzeln für jede Kammer der Ziviltechniker und die Bundeskammer der Ziviltechniker)

13. Welchen Hintergrund haben Rücklagenbildungen in den Kammern der Ziviltechniker und der Bundeskammer der Ziviltechniker?

14. Effizienterer Verwaltungsvollzug durch Transparenz. Aufwand für die Anfragebeantwortung: 

a.    Wie viele Personen insgesamt waren bei der Anfragebeantwortung involviert?

b.    Wie viele Arbeitsstunden insgesamt fielen für die Anfragebeantwortung  an? (Angabe in Halbstunden, z.B. 1,5h)

c.    In welchem Ausmaß könnte eine strukturierte, laufende Datenoffenlegung (Transparenz) diesen Aufwand reduzieren? (Angabe in % und/oder Stunden)