2868/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Finanzierung der Rechtsanwaltskammer

 

Österreich ist ein Kammerstaat. Die weit überwiegende Mehrheit der Erwerbstätigen ist auf Grund ihres Berufs Mitglied einer Kammer, ohne je gefragt worden zu sein.

Wie vorherige Anfragen beispielsweise zur Finanzierung der Arbeiter- und Wirtschaftskammer gezeigt haben, hängt die Entwicklung der Einnahmen einer Kammer oft nicht mit ihren tatsächlichen Aufgaben  zusammen, was eine finanzielle Überversorgung der jeweiligen Kammern bedeutet. Diese Überfinanzierung wird stets aufgrund von Zwangsabgaben hervorgerufen, gegen die sich die Zwangsmitglieder in den jeweiligen Kammern nicht zur Wehr setzen können, weil ein Austritt aus einer gesetzlichen beruflichen Vertretung nicht möglich ist. Deshalb ergibt sich auch bei der Rechtsanwaltskammer ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, über welche Beitrags- und sonstigen Einnahmen diese Kammer verfügt und wie sich diese in den vergangenen zehn Jahren entwickelt haben.

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre von einem, durch den Marktprozess angemessenen Mitgliedsbeitrag auszugehen, der von beiden Seiten als angemessen akzeptiert wird. Durch die gesetzlich festgelegte Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon allerdings keine Rede sein, so dass die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der jeweiligen Kammern auf politischer Ebene geprüft werden müssen.

Darüber hinaus ist es relevant, über welche finanziellen Reserven die Kammern verfügen, und wie sich diese in den vergangen Jahren entwickelt haben. Die Höhe und die Entwicklung der Reserven kann Aufschluss über den tatsächlichen Finanzierungsbedarf der aktuellen Kammertätigkeiten geben. Ebenso geben Ausgaben für Personal in Summe und Gehaltshöhen Auskunft über die finanzielle Situation der Kammern, so dass diese ebenfalls von relevantem Interesse sind. Darüber hinaus ist es relevant zu erfahren, welche Ruhebezüge sie an ehemalige Mitarbeiter in den letzten zehn Jahren ausgezahlt hat. Der Vergleich der Ruhebezüge mit den durchschnittlichen Ruhebezügen in Österreich ermöglicht eine bessere Einschätzung der tatsächlichen finanziellen Lage der jeweiligen Kammern.

Mit der Vollziehung der Rechtsanwaltsordnung ist gemäß Artikel V. die Justizministerin beauftragt. § 23 regelt die Aufsicht durch den jeweiligen Bundesminister für Justiz. Ohne Überprüfung der Geschäftsgebarung kann die Jusitzministerin die Rechtmäßigkeit der Vollziehung gar nicht wirksam überprüfen, sodass diese Daten dem Ministerium vorliegen müssen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:



1.    Wie entwickelten sich die Beitragseinnahmen der Rechtsanwaltskammer gemäß § 27 Abs. 1 lit d Rechtsanwaltsordnung? (Auflistung jährlich 2018 und 2019, einzeln für jede Landesrechtsanwaltskammer und ggf. für den Rechtsanwaltskammertag)

2.    Wie hoch waren davon die Beiträge, die an die Rechtsanwaltskammertag flossen? (Auflistung jährlich 2018 und 2019)

3.    Gab es weitere Einnahmequellen neben den Mitgliedsbeitragszahlungen der Rechtsanwaltskammer?

4.    Wenn ja, woraus und wie hoch waren diese Einnahmen? (Auflistung jährlich 2018 und 2019 in Absolutbeträgen, für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

5.    Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben?(Auflistung jährlich2018 und 2019 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

6.    Wie entwickelten sich die Mitarbeiterstände der Rechtsanwaltskammer? (Auflistung jährlich 2018 und 2019, einzeln für jede Landeskammer in Vollzeitäquivalenten)

7.    Wie hoch waren die Mitarbeiterstände des Rechtsanwaltskammertages? (Auflitung jährlich 2018 und 2019, in Vollzeitäquivalenten)

8.    Wie hoch waren die Personalausgaben? (Auflistung jährlich 2018 und 2019 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag, ohne Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge)

9.    Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge entwickelt? (Auflistung jährlich 2018 und 2019, einzeln für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

10. Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den Gesamtausgaben? (Auflistung jährlich 2018 und 2019, insgesamt und für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

11. Wie hoch sind die Rücklagenbestände? (Auflistung jährlich 2018 und 2019, einzeln für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

12. Wie hoch waren die jährlichen Zuflüsse zu Rücklagen? (Auflistung jährlich 2018 und 2019, einzeln für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

13. Welchen Hintergrund haben Rücklagenbildungen in den Landesrechtsanwaltskammern und dem Rechtsanwaltskammertag?

14. Effizienterer Verwaltungsvollzug durch Transparenz. Aufwand für die Anfragebeantwortung: 

a.    Wie viele Personen insgesamt waren bei der Anfragebeantwortung involviert?

b.    Wie viele Arbeitsstunden insgesamt fielen für die Anfragebeantwortung  an? (Angabe in Halbstunden, z.B. 1,5h)

c.    In welchem Ausmaß könnte eine strukturierte, laufende Datenoffenlegung (Transparenz) diesen Aufwand reduzieren? (Angabe in % und/oder Stunden)