2873/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Einsatz von Milizkompanien während der Coronakrise

 

https://kurier.at/politik/inland/welche-kompanien-in-den-corona-einsatz-gehen/400804316

Soldat_innen, die ihren Grundwehr- bzw. Ausbildungsdienst hinter sich haben, können weiter als Milizsoldat_innen dienen. Sie nehmen also weiterhin Aufgaben in der Einsatzorganisation des Bundesheers wahr. Sie sind wichtiger Teil des Wehrsystems, auch wenn sie in erster Linie ihrem privaten Beruf nachgehen. Milizsoldat_innen werden nur bei Übungen oder Einsätzen für das Bundesheer tätig- viele davon wären ohne Miliz kaum möglich. Bei Auslandseinsätzen beispielsweise stellen Milizsoldat_innen den Großteil des Personals. Im Inland werden sie - wie auch zurzeit, im Zuge der Corona Krise- bei Hilfseinsätzen eingesetzt. 

Im Falle der Einsätze für die Bewältigung der Corona Krise wurden 2300 Milizsoldat_innen einberufen. Ihre Aufgaben waren in erster Linie Grenzschutz, Objektschutz und Ausreisemanagement (https://kurier.at/politik/inland/welche-kompanien-in-den-corona-einsatz-gehen/400804316). Laut Tanner sei besonders auf eine gerechte Verteilung der Kompanien bedacht genommen worden. Einberufen wurden die Milizsoldaten von 13 Jägerkompanien der Jägerbatallione aus allen Bundesländern. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Nach welchen Kriterien wurden die Kompanien ausgewählt?

2.    Wer war in die Auswahl der Kompanien involviert?

3.    Wann wurde die Entscheidung getroffen, welche Kompanien einberufen werden sollen?

4.    Welchen Schritten folgte der interne Prozess der Entscheidungsfindung?