2876/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.07.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt

betreffend Kontrolle des Vereins ZARA

 

 

Im Zuge eines Arbeitsrechtsprozesses gegen den Verein ZARA wurde bereits 2018 bekannt, dass dieser „auf die Bewilligung einer Förderung durch die jetzige Regierung angewiesen“ sei.[1] Ein ernsthaftes und sachorientiertes Engagement über den Selbsterhaltungsdrang hinaus, kann daher im Allgemeinen aber auch insbesondere bei einzelnen Projekten nicht automatisch angenommen werden.

 

Sowohl bei der Prüfung der Befähigung der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers im Zuge einer Förderungsgewährung als auch bei der Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel sowie der Einhaltung der vertraglichen Förderungsbestimmungen, Bedingungen und Auflagen nach Abschluss des geförderten Vorhabens hat das fördernde Bundesministerium jedoch gemäß den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) die vorgesehenen Kontrollen durchzuführen.

 

Für die Prüfung eines Antrages übermittelt die Förderungswerberin/der Förderungswerber dem Ministerium die erforderlichen Unterlagen. Gemäß § 18 ARR setzt die Gewährung einer Förderung voraus, dass bereits aufgrund der Angaben im Förderungsansuchen und ohne gegenteilige Hinweise von einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung ausgegangen werden kann und eine ordnungsgemäße Durchführung der geförderten Leistung zu erwarten wäre.

Bei Vorliegen der in § 25 ARR dargelegten Gründe, ist der Verein ZARA jedoch zu einer Rückzahlung der Förderungen verpflichtet – sofern die haushaltsführende Stelle aktiv wird.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt folgende


Anfrage

1.    Wurde der Verein ZARA, als Empfänger von hunderttausenden Euros an Subventionen, seit 2015 im Hinblick auf die Befähigung als Förderungswerber von EU-Behörden bzw. im Auftrag oder auf Anregung von EU-Behörden geprüft?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn ja, von wem?

d.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Wurde der Verein ZARA, als Empfänger von hunderttausenden Euros an Subventionen, seit 2015 im Hinblick auf die widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel von EU-Behörden bzw. im Auftrag oder auf Anregung von EU-Behörden geprüft?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn ja, von wem?

d.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wurde der Verein ZARA, als Empfänger von hunderttausenden Euros an Subventionen, seit 2015 im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Förderungsbestimmungen, Bedingungen und Auflagen von EU-Behörden bzw. im Auftrag oder auf Anregung von EU-Behörden geprüft?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn ja, von wem?

d.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wurde seit Bekanntwerden einer möglichen nicht-ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Vereins ZARA (vgl. FN 1) eine Prüfung von EU-Behörden bzw. im Auftrag oder auf Anregung von EU-Behörden vorgenommen?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn ja, von wem?

d.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Gibt es darüber hinaus Hinweise auf eine nicht-ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Vereins ZARA, die einer Prüfung von EU-Behörden bzw. im Auftrag oder auf Anregung von EU-Behörden zugrunde gelegt werden?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn ja, seit wann?

c.    Wenn ja, von wem?

d.    Wenn ja, mit welcher Konsequenz?

e.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Sind Ihnen darüber hinaus Verdachtsmomente, die Anlass für eine Prüfung des Vereins ZARA von EU-Behörden bzw. im Auftrag oder auf Anregung von EU-Behörden geben, bekannt?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn ja, seit wann?

c.    Wenn ja, von wem?

d.    Wen ja, mit welcher Konsequenz?

e.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wurde vor der Gewährung der Förderung des Vereins ZARA eine Erhebung gem. §17 ARR oder anderen einschlägigen Normen vorgenommen?

a.    Wenn ja, gemäß welcher Normen?

b.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis? (Bitte um Aufschlüsselung der seitens ZARA bekanntgegebenen Förderungen aus öffentlichen Mitteln)

c.    Wenn ja, inwiefern?

d.    Wenn ja, wann?

e.    Wenn ja, von wem?

f.      Wenn nein, warum nicht?

g.    Wenn nein, werden Sie eine nachträgliche Erhebung veranlassen oder anregen?

8.    Welche Förderungsvoraussetzungen, Bedingungen oder Auflagen, insbesondere solche, die die Erreichung des Förderungszwecks sichern sollen, wurden mit ZARA von EU-Behörden bzw. im Auftrag oder auf Anregung von EU-Behörden vereinbart?

a.    Inwiefern wurde bzw. wird die Einhaltung dieser Vereinbarung kontrolliert?



[1] https://www.falter.at/zeitung/20180829/ein-ungerechter-anti-diskriminierungs-verein-warum-zara-vor-gericht-steht/65b458de57