2888/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Arbeit‚ Familie und Jugend

betreffend Arbeiterkammern: Ertrags- und Aufwandsstruktur in Grobdarstellung 2019

Nur eine von neun Arbeiterkammern nimmt Transparenz und den Online-Zugang zu den Rechnungsabschlüssen ernst

Wer auf den Webseiten der Arbeiterkammern nach den AK-Rechnungsabschlüssen sucht, wird auf der Webseite der Arbeiterkammer Steiermark sehr schnell einen detaillierten Rechnungsabschluss finden (1). Wer sich jedoch auf den Webseiten der acht anderen Arbeiterkammern auf die Suche begibt, wird entweder nur Grobübersichten zu den Erfolgsrechnungen bzw. Bilanzen finden oder gar nichts. Zu den letzteren gehören die AK Vorarlberg, die AK Tirol und die AK Oberösterreich. Die Intransparenz bei diesen wesentlichen Zahlenwerken ist sehr überraschend, gehören doch die Arbeiterkammern zu jenen, die sich sehr gerne als moralische Überinstanz sehen. Offensichtlich nicht bei der Transparenz.

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Transparenz im 21. Jahrhundert: Bereits 1169 Gemeinden zeigen wie es geht

Jedes Mitglied hat zwar die Möglichkeit diese Rechnungsabschlüsse in den jeweiligen Arbeiterkammern einzusehen, jedoch ist dies ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Dieser mühsame Amtsweg entspricht keinesfalls dem „Digitalen Zeitalter“. Ein niederschwelliger Zugang zu diesen Daten sieht definitiv anders aus. Da es sogar kleinste Gemeinden schaffen, eine bestmögliche Transparenz (siehe www.offenerhaushalt.at) zu gewährleisten, besteht eine begründete Forderung nach einer vergleichbaren Überschaubarkeit bei sämtlichen Arbeiterkammern. Bis diese Transparenz nicht gegeben ist, müssen die gewünschten Zahlen leider regelmäßig auf dem Anfrageweg abgefragt werden. Ein Umstand, der den Pflichtmitgliedern, dem Ministerium und dem NEOS-Parlamentsklub unnötige Bürokratie aufbürdet. 

Quellen:

(1) https://stmk.arbeiterkammer.at/ueberuns/leistungen/20190711_Rechnungsabschluss_AK-barrf.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die Erträge aus der Kammerumlage (Position 1.) 2019 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2020 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

2.    Wie hoch waren die Sonstigen Erträge (Position 2.) 2019 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2020 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

3.    Wie hoch war der Zinssaldo (Position 3.) 2019 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2020 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

4.    Wie hoch waren die Erträge aus der Auflösung von Rücklagen und Rückstellungen (Position 4.) 2019 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2020 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

a.    Wie hoch waren die Erträge aus der Auflösung von Rücklagen (Position 4.1.) 2019 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2020 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

b.    Wie hoch waren die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Position 4.2.) 2019 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2020 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

5.    Wie hoch war der Sachaufwand (Position 5.) 2019 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2020 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

6.    Wie hoch war der Betriebs- und Verwaltungsaufwand (Position 6.) 2019 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2020 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

7.    Wie hoch waren die Kosten der Selbstverwaltung (Position 7.) 2019 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2020 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

8.    Wie hoch war der Personalaufwand (Position 8.) 2019 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2020 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

a.    davon Aufwände für Pensionszahlungen?

9.    Wie hoch war die Zuführung zu Rücklagen und Rückstellungen (Position 9.) 2019 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2020 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

a.    Wie hoch war die Zuführung zu Rücklagen (Position 9.1.) 2019 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2020 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

b.    Wie hoch war die Zuführung zu Rückstellungen (Position 9.2.) 2019 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2020 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

10. Wie hoch waren die Kosten der Umlageneinhebung (Position 10.) von 2004 bis 2019 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2020 vorgesehen? (je Arbeiterkammer und Jahr)

11. Wie hoch war der Kostenbeitrag für die Führung der Bürogeschäfte der BAK (Position 11.) 2019 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2020 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

12. Wie hoch war der Mitarbeiterstand 2019? (je Arbeiterkammer)

13. Wie viele AK-Pensionäre erhielten 2019 eine AK-Sonderpension (lt. Rechnungsabschluss 2018 der AKNÖ gab es bspw. in der AKNÖ 2018 98 AK-Pensionäre)? (je Arbeiterkammer)

14. Mit welcher Begründung stellen die Arbeiterkammern (nicht einmal) diese Grobstruktur der Rechnungsabschlüsse einheitlich auf ihren Webseiten dar? 

a.    Mit welcher Begründung lässt das Arbeitsministerium als Aufsicht diese uneinheitliche Vorgehensweise zu?

15. Das Auflösen von Rücklagen bzw. das Zuführen zu Rücklagen wirkt sich nicht auf die Höhe des Eigenkapitals aus. Mit welcher Begründung stellen die Arbeiterkammern in den Rechnungsabschlüssen das Auflösen zu Rücklagen als Erträge dar bzw. das Zuführen zu Rücklagen als Aufwände dar?

a.    Mit welcher Begründung hat das Arbeitsministerium als Aufsicht diese gem. UGB unkorrekte Darstellung genehmigt? (Selbst die Wirtschaftskammern stellen gem. ihrer Haushaltsordnung UGB-konform dar)

16. Effizienterer Verwaltungsvollzug durch Transparenz: Aufwand für die Anfragebeantwortung: 

a.    Wie viele Personen insgesamt waren bei der Anfragebeantwortung involviert?

b.    Wie viele Arbeitsstunden insgesamt fielen für die Anfragebeantwortung an? (Angabe in Halbstunden, z.B. 1,5h)

c.    In welchem Ausmaß könnte eine strukturierte, laufende Datenoffenlegung (Transparenz) diesen Aufwand reduzieren? (Angabe in Prozent und/oder Stunden)