2892/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Vermögen der Wirtschaftskammern 2019

 

Wirtschaftskammern: viele Privilegien und Zwang, wenig Transparenz

Um die finanzielle Situation und Entwicklung der Wirtschaftskammern besser einschätzen zu können, ist ein vollständiger und aktueller Überblick über die Zahlungsströme der Wirtschaftskammern notwendig. Die Mitgliedsbeiträge zur Wirtschaftskammer sind in ihrer Entwicklung an mehrere Faktoren gekoppelt. Die grundsätzliche Ausgestaltung der Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und gesetzlich festgelegten Mitgliedsbeiträgen führt zu einem Einnahmeaufkommen für die Wirtschaftskammer, welches nicht an dem tatsächlichen Bedarf für die Kernaufgaben der Wirtschaftskammer orientiert ist. Stattdessen ist zu vermuten, dass die Wirtschaftskammer über weit mehr finanzielle Mittel verfügt, als zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Vertreterin der Wirtschaft tatsächlich notwendig wären. Diese Vermutung wird durch hohe Ausgaben für Inserate und Plakatwerbung, vor allem im Zuge der WK-Wahlen, immer wieder bestätigt. Entsprechend ergibt sich daraus ein berechtigtes Interesse zu erfahren, über welche Beitrags- und sonstigen Einnahmen die Wirtschaftskammern verfügen und wie sich diese entwickelt haben. Die Zwangsbeiträge zur Wirtschaftskammer stellen für Unternehmen eine weitere Belastungsquelle - in einem Umfeld mit einer ohnehin hohen Abgabenquote - dar, so dass ihre Höhe regelmäßig kritisch hinterfragt werden muss. Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre von einem - durch den Marktprozess angemessenen - Mitgliedsbeitrag auszugehen, der von beiden Seiten als eben angemessen akzeptiert wird. Durch die gesetzlich festgelegte Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon keine Rede sein, so dass die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der Wirtschaftskammer auf politischer Ebene geprüft werden müssen.

Transparenz im 21. Jahrhundert: Bereits 1169 Gemeinden zeigen wie es geht

Grundsätzlich hat zwar jedes Mitglied die Möglichkeit die Rechnungsabschlüsse in den jeweiligen Wirtschaftskammern einzusehen, jedoch ist dies ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Dieser mühsame Amtsweg entspricht keinesfalls dem „Digitalen Zeitalter“. Ein niederschwelliger Zugang zu diesen Daten sieht definitiv anders aus. Da es sogar kleinste Gemeinden schaffen, eine bestmögliche Transparenz (siehe www.offenerhaushalt.at) zu gewährleisten, besteht eine begründete Forderung nach einer vergleichbaren Überschaubarkeit bei sämtlichen Wirtschaftskammern. Bis diese Transparenz nicht gegeben ist, müssen die gewünschten Zahlen leider regelmäßig auf dem Anfrageweg abgefragt werden. Ein Umstand, der den Pflichtmitgliedern, dem Ministerium und dem NEOS-Parlamentsklub unnötige Bürokratie aufbürdet. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Bilanz: Wie hoch waren in den einzelnen Wirtschaftskammern, den einzelnen Fachorganisationen in Ländern/Bund und im Außenwirtschaftscenter folgende Kennzahlen?

a.    Bilanzsumme 2019?

b.    Anlagevermögen 2019?

                                  i.    davon Finanzanlagen?

1.    davon Wertpapiervermögen?

c.    Umlaufvermögen 2019?

                                  i.    davon Wertpapiere und Anteile?

                                ii.    davon Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten?

d.    Eigenkapital 2019?

e.    Rückstellungen 2019

                                  i.    davon personalbezogene Rückstellungen 2004-2019?

1.    davon Pensionsrückstellungen 2004-2019?

2.    Mit welcher Begründung haben Sie bisher die Frage nach den Pensionsrückstellungen nie beantwortet und wieso ist diese Position in der Bilanzdefinition gem. der WK-Haushaltsordnung nicht vorgesehen? (Selbst die Arbeiterkammern weisen diesen Wert aus)

3.    Effizienterer Verwaltungsvollzug durch Transparenz: Aufwand für die Anfragebeantwortung: 

a.    Wie viele Personen insgesamt waren bei der Anfragebeantwortung involviert?

b.    Wie viele Arbeitsstunden insgesamt fielen für die Anfragebeantwortung an? (Angabe in Halbstunden, z.B. 1,5h)

c.    In welchem Ausmaß könnte eine strukturierte, laufende Datenoffenlegung (Transparenz) diesen Aufwand reduzieren? (Angabe in Prozent und/oder Stunden)