2894/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.07.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Anregung des Generalstabs zur Überarbeitung der Kommunikati­onsstrategie 2020/21

Die das Österreichische Bundesheer betreffenden Umstrukturierungspläne der Ver­teidigungsministerin haben in den vergangenen Tagen durchaus hohe Wellen ge­schlagen, Das liegt zum einen am Inhalt der Pläne, zum anderen auch an der Vorge­hensweise. Der Generalstab wurde in die Planung nicht miteinbezogen und ist sei­nerseits nicht sehr zufrieden mit ebendieser, das Parlament wurde umgangen und nicht mal der Oberbefehlshaber des Bundesheeres selbst, Bundespräsident Alexan­der Van der Bellen, wusste überhaupt Bescheid.

Die Inhalte der Strategie betreffen laut eigenen Aussagen umfangreich geschäftsein­teilungsmäßige Zuständigkeiten der Generalstabsdirektion. Die darin getroffenen Aussagen stehen in hohem Widerspruch zu gültigen Dokumenten (ÖSS, Teilstrate­gie Verteidungspolitik, Militärstrategisches Konzept, etc.). Die bisherige Basis des Ressorts, nämlich, dass die EU den wichtigsten sicherheitspolitische Handlungsrah­men darstellt, scheint vergessen und das Alleinstellungsmerkmal des ÖBH - nämlich die Fähigkeit zur militärischen Operation und zur Verteidigung der Souveränität Ös­terreichs und der Lebensgrundlagen des Volkes - wird nicht erwähnt. Das ist nur ein kleiner Teil der Kritikpunkte der Generalstabsdirektion.

Aus diesem Grund hat der Generalstab eine Anregung zur Überarbeitung der Kom­munikationsstrategie 2020/21 erstellt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Die Inhalte der Strategie betreffen die Zuständigkeiten der Generalstabsdirektion. Mit welcher Begründung wurde der Generalstab nicht in die Erstellung der Kom­munikationsstrategie eingebunden?

2.    Mit welcher Begründung wurde der Generalstab nicht in die Überlegungen zu ei­ner solch massiven Umstrukturierung des ÖBH eingebunden?

3.    Wann wurde der Generalstab über die neue Strategie informiert?

a.    Welche Kommunikation gab es im Vorfeld der Veröffentlichung der Strate­gie?

b.    Mit welchen Personen wurde die Veröffentlichung im Vorfeld besprochen?

4.    Welche Aufgaben hat der Generalstab bei der Erstellung und Umsetzung einer solchen Strategie?

a.    Konnten diese in dem konkreten Fall erfüllt werden?

5.    Welche Schritte Ihrerseits wurden im Zeitraum des Erhalts der Anregung zur Überarbeitung des Generalstabs und der Anfragebeantwortung gesetzt, um die Anregungen des Generalstabs umzusetzen?

6.    Auf welchem Stand steht die Kommunikationsstrategie 2020/21 und deren Um­setzung zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?

7.    Wurde der Generalstab in die Überarbeitung der Kommunikationsstrategie einge­bunden?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Welche Punkte im Papier wurden nach Anregung des Generalstabs überarbeitet?