2903/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Vermögen der Krankenkassen und Krankenfürsorgeanstalten 2019

 

Signifikant unterschiedliche Kassenvermögen, bedingt durch unterschiedliche Versichertenstrukturen

Laut Anfragebeantwortung 1650/AB XXVI. GP sind die Kassenvermögen (Eigenkapital bzw. Reinvermögen) extrem ungleich verteilt (1). Während die ÖVP-nahen Träger überdurchschnittlich hohe Reinvermögen aufweisen (SVS: 791€ je Versicherten, BAVEB: 1072€ je Versicherten), kann die ÖGK nur auf 180€ je Versicherten zurückgreifen. Die Unterschiede sind dabei definitiv nicht auf Effizienzunterschiede zurückzuführen, da die ÖGK bei den Verwaltungskosten deutlich günstiger ist als der Durchschnitt (siehe Tabelle). Die Vermögensunterunterschiede ergeben sich hauptsächlich aus den unterschiedlichen Versichertenstrukturen (Alter, Krankheitslast, Einkommen, Erwerbsstatus, etc.), die von den Kassen nicht beeinflusst werden können. So sind in der ÖGK die beitragsschwächeren Arbeitslosen versichert, wodurch ein finanzieller Nachteil entsteht, den die Beamtenversicherung (BAVAEB) nicht stemmen muss. Diese Finanzkraftunterschiede verschärfen sich aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit in der Corona-Wirtschaftskrise zusätzlich. Damit rückt natürlich auch die Leistungsharmonisierung zwischen den Krankenkassen in weite Ferne.

Schwarz-Grün verhindert gerechteres Kassensystem

In diesem Zusammenhang ist bedenklich, dass die schwarz-grüne Parlamentsmehrheit sämtliche Oppositions-Anträge zur Reduzierung der Kassen-Finanzkraftunterschiede (2) und zur Reduzierung der Kassen-Leistungsunterschiede (3) laufend vertagt. Der Gesundheitsminister schweigt im Ausschuss dazu leider regelmäßig. Dabei müsste schnellstmöglich ein Finanzkraftausgleich (Risikostrukturausgleich) geschaffen werden, um die Unterschiede zwischen den Kassen zu reduzieren. Das haben auch sämtliche Sozialversicherungsstudien aus dem Jahr 2017 festgestellt und gefordert (IV/IHS, WKÖ/c-alm, BMASK/LSE). Beim RSA müssen natürlich auch die 15 Krankenfürsorgeanstalten inkludiert werden. Bei den Krankenfürsorgeanstalten handelt es sich um kleine Luxuskrankenkassen im Beamtenbereich, die sogar noch finanzstärker sind als die BVAEB. So besitzt die KFA Linz mit über 4000€ je Versicherten viermal so viel Reinvermögen wie die BVAEB.

_scroll_external/attachments/image2020-7-15_10-38-19-5d240e7c190857120166dc4701a94c1925be4e22c4426ab3267d3f798518a09d.png

 

Deutsches Kassensystem gerechter als das österreichische Kassensystem

Da in allen anderen europäischen Krankenkassensystemen umfassende Risikostrukturausgleiche etabliert wurden, sind diese wesentlich gerechter als das österreichische Kassensystem. Daher verwundert es auch nicht, dass der Gini-Koeffizient im deutschen Kassensystem deutlich niedriger ist als im österreichischen Kassensystem. Je näher der Gini-Koeffizient bei 0 liegt, desto gleichmäßiger verteilt sind die Kassenvermögen. Darüber hinaus haben deutsche Versicherte die Möglichkeit, ihre Krankenkasse zu wechseln, wenn sie mit den Leistungen nicht zufrieden sind („freie Kassenwahl“). Eine Möglichkeit, die österreichischen Versicherten verweht wird, wodurch hierzulande auch die Unzufriedenheit mit den Kassenleistungen höher ist (4).

 

 

_scroll_external/attachments/image2020-7-15_10-43-24-3d08614aeeb7eb166513475c6f25b668318b0f51b97819af5a89e590788253c2.png

 

Quellen:

(1) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01650/index.shtml

(2) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00321/index.shtml

(3) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00304/index.shtml

(4) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00304/fnameorig_785269.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch war das Anlagevermögen bei den einzelnen SV-Trägern und Krankenfürsorgeanstalten in den Jahren 2018-2019? (je SV-Träger (nach KV-/UV-/PV-Sparte und ÖGK nach GKK bzw. ÖGK-Landesstelle) und Krankenfürsorgeanstalt)

a.    davon Immobilien

b.    davon Mobilien

c.    davon Wertpapiere?

2.    Wie hoch war das Umlaufvermögen bei den einzelnen SV-Trägern und Krankenfürsorgeanstalten in den Jahren 2018-2019? (je SV-Träger (nach KV-/UV-/PV-Sparte und ÖGK nach GKK bzw. ÖGK-Landesstelle) und Krankenfürsorgeanstalt)

a.    davon Beitragsforderungen?

b.    davon Gebundene Einlagen bei Geldinstituten?

c.    davon Kurzfristige Einlagen?

d.    davon Barbestände?

3.    Wie hoch war das Reinvermögen bei den einzelnen SV-Trägern und Krankenfürsorgeanstalten in den Jahren 2018-2019? (je SV-Träger (nach KV-/UV-/PV-Sparte und ÖGK nach GKK bzw. ÖGK-Landesstelle) und Krankenfürsorgeanstalt)

a.    davon Ungedeckte Allgemeine Rücklage?

b.    davon Allgemeine Rücklage?

c.    davon Leistungssicherungsrücklage?

d.    davon Besondere Rücklage?

4.    Sind Ihnen Schätzungen zu den "stillen Reserven" der SV-Träger und Krankenfürsorgeanstalten bekannt? Wenn ja, wie hoch waren diese 2018 und 2019? (je SV-Träger (nach KV-/UV-/PV-Sparte und ÖGK nach GKK bzw. ÖGK-Landesstelle) und Krankenfürsorgeanstalt)

5.    Wie hoch war der Verwaltungsaufwand bei den einzelnen SV-Trägern und Krankenfürsorgeanstalten in den Jahren 2018-2019? (je SV-Träger (nach KV-/UV-/PV-Sparte und ÖGK nach GKK bzw. ÖGK-Landesstelle) und Krankenfürsorgeanstalt)

a.    davon Brutto-Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand?

b.    davon Netto-Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand?

c.    davon Vertrauensärztlicher Dienst?

d.    davon Abschreibungen auf Anlagevermögen?

e.    davon Sonstige betriebliche Aufwände?

6.    Welche Maßnahmen haben Sie bereits gesetzt bzw. werden Sie setzen, um die enormen Vermögens- und Leistungsunterschiede zwischen den Krankenkassen zu reduzieren?

7.    Effizienterer Verwaltungsvollzug durch Transparenz: Aufwand für die Anfragebeantwortung: 

a.    Wie viele Personen insgesamt waren bei der Anfragebeantwortung involviert?

b.    Wie viele Arbeitsstunden insgesamt fielen für die Anfragebeantwortung an? (Angabe in Halbstunden, z.B. 1,5h)

c.    In welchem Ausmaß könnte eine strukturierte, laufende Datenoffenlegung (Transparenz) diesen Aufwand reduzieren? (Angabe in Prozent und/oder Stunden)