2910/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.07.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Tschetschenen verprügelt? Acht Polizisten suspendiert

 

 

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Viele Medien berichteten nach dem Erscheinen des betreffenden Krone-Artikels (https://www.krone.at/2193369) ausführlich über einen neuen Fall von mutmaßlich ungerechtfertigter Polizeigewalt, aufgrund dessen acht Beamte der Wiener Polizei suspendiert wurden: Zwei von ihnen sollen einen Tschetschenen im Hinterzimmer eines Wettlokals in Wien-Favoriten verprügelt haben, die anderen sechs nicht eingeschritten sein.

Auf einer diese Woche aufgetauchten Videoaufzeichnung ist zu sehen, dass ein 28-jähriger Mann geschlagen wird. Das Video konnte angesehen und bewertet werden, teilte die Polizei in einer Aussendung mit. Nähere Details über den Ort des Geschehens wurden offiziell nicht mitgeteilt, der Vorfall soll sich bereits im Jänner 2019 ereignet haben.

Laut gut informierten Polizeikreisen soll der Tschetschene entsprechende Vorwürfe erhoben haben, doch wurde ihm zunächst nicht geglaubt. Die betroffenen Beamten zeigten ihn deshalb sogar wegen Verleumdung an, bei der Einvernahme dazu soll er plötzlich das Beweisvideo präsentiert haben. In diesem ist zu sehen, wie zwei Beamte auf den wehrlosen Mann einschlagen und ihn zu Boden ringen - und die anderen Beamten zusehen.

Neben den Suspendierungen reagierte das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK): es nahm Ermittlungen zu den Hintergründen auf, zusätzlich gibt es auch Disziplinarverfahren. 

Heuer wurden bereits mehrfach derartige Vorwürfe gegen Polizisten in Wien erhoben. Zuletzt schrieb der stellvertretende Landespolizeidirektor Michael Lepuschitz einen internen Brief, wonach solche Verfehlungen nicht gedeckt werden. Auch führende Polizisten betonten In den vergangenen Wochen in Hintergrundgesprächen, dass es bei Misshandlungen keine Toleranz gäbe. (https://kurier.at/chronik/wien/tschetschenen-verpruegelt-acht-polizisten-suspendiert/400973831).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wann und wo genau fand die betreffende Amtshandlung statt?

2.    Was war der Anlass für die Amtshandlung?

3.    Wie lief die Amtshandlung genau ab?

4.    Was geschah unmittelbar vor den Sequenzen, die durch die Videoaufnahme festgehalten wurden?

5.    Was geschah während der Sequenzen, die durch die Videoaufnahme festgehalten wurden?

6.    Was geschah nach den Sequenzen, die durch die Videoaufnahme festgehalten wurden?

7.    Wie viele Beamte wandten Befehls- und Zwangsgewalt an?

8.    Wie viele Beamte waren bei dem Vorfall sonst noch zugegen?

9.    Weshalb wandten die Beamten Befehls- und Zwangsgewalt an?

a.    Gab es dafür einen konkreten Anlass?

                                          i.    Wenn ja, welchen? 

b.    Wie rechtfertigen die handelnden Beamten den Vorfall?

10. Weshalb schritten die anderen Beamten in der Situation nicht ein?

11. Wurde über den Vorfall ein Protokoll erstellt?

12. Wann und wo genau brachte der Betroffene den Vorfall zur Anzeige?

13. Wie wurde mit der Anzeige des Betroffenen in Folge verfahren?

14. Welche Ermittlungsschritte wurden wann gesetzt?

a.    Wann wurde durch welche Maßnahmen eruiert, ob es eine Videoaufnahme von dem Geschehen gibt?

b.    Wann wurde der Betroffene ärztlich untersucht?

c.    Wann wurden die Verletzungen des Opfers durch eine Person welcher Profession und Ausbildung unter Anwendung welcher Methoden untersucht? 

d.    Wann wurde der Betroffene jeweils einvernommen?

e.    Wann wurden die Beamten einvernommen? 

15. Mit welcher Begründung wurde das Verfahren gegen die Beamten von welcher Stelle eingestellt?

16. Wurde die Anzeige des Betroffenen jemals der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht?

a.    Wenn ja, wann und durch wen?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

17. Wann und wo erstatteten die betreffenden Beamten Anzeige wegen Verleumdung gegen den Betroffenen?

a.    Wie begründeten sie die Anzeige genau?

b.    Welche Aussagen trafen sie in der Anzeige?

                                          i.    Inwiefern widersprachen sich die Aussagen?

18. Wurde das Opfer bei dem Vorfall verletzt?

a.    Wenn ja, welche konkreten Verletzungen trug das Opfer davon?

19. Wann und wo präsentierte das Opfer die Videoaufnahmen des Vorfalls erstmals welchen Stellen?

20. Wie wurde in der Folge mit dem Vorfall verfahren?

21. Wegen welcher konkreter strafrechtlichen Delikte wurde bzw. wird gegen die/den Beamten ermittelt?

22. Welche Beweise wurden bisher gesichert bzw. eingeholt?

23. Wie viele Personen wurden wann

a.    als Opfer einvernommen?

b.    als Zeugen einvernommen?

c.    als Beschuldigte einvernommen?

24. Gegen wie viele Beamte wird seit wann nach dem Vorfall nach

a.    § 83 ff StGB ermittelt?

b.    § 288 StGB ermittelt?

c.    § 297 StGB ermittelt?

d.    § 302 StGB ermittelt?

e.    § 311 StGB ermittelt?

f.     § 313 StGB ermittelt?

25. Gegen wie viele Beamte wird seit wann nach dem Vorfall wegen welcher konkreten Unterlassungsdelikte ermittelt?

26. Wird auch wegen Verleumdung gegen die betreffenden Beamten ermittelt (sie zeigten den Mann ja ihrerseits wegen der Anzeige an, die sich nun als richtig herausstellte)?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn ja, wer wurde wann dazu einvernommen?

c.    Wenn ja, welche anderen Ermittlungsschritte wurden gesetzt?

d.    Wenn nein, weshalb nicht?

27. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

28. Wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

a.    Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft?

b.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

                                   i.    Wenn ja, gegen wen?

                                 ii.    Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

c.    Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?

d.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

29. Wie viele Personen werden derzeit als "Beschuldigte" geführt?

30. Welche Delikte werden den Beschuldigten vorgeworfen?

31. Wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der Staatsanwaltschaft Wien erteilt?

a.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

32. Ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

a.    Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

33. Wurde in der Causa bereits ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft erstattet?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt/Vorhaben?

34. Wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

a.    Wenn ja, wann mit welchem Inhalt?

35. Wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

a.    Wenn ja, wann ging der Akt im Ministerium ein?

36. Wurde der Vorhabensbericht vom Weisungsrat erledigt?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

37. Wurde der Empfehlung des Weisungsrat gefolgt?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

38. Wurde das Vorhaben der Staatsanwaltschaft vom Weisungsrat gebilligt?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

39. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, Anklage gegen bestimmte Personen zu erheben?

a.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) und aufgrund welcher Delikte?

40. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen bestimmte Personen einzustellen?

a.    Wenn ja, gegen wen und mit welcher Begründung?