2944/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Tätigkeiten der Finanzpolizei hinsichtlich Corona-Kurzarbeit

 

 

Am 13.5.2020 wurde öffentlich bekannt, dass am Standort der Volkshilfe im oberösterreichischen Schwertberg eine Razzia der Finanzpolizei stattgefunden hat. Es stand der Verdacht der Förderbetruges im Raum. Demnach seien rund 30 Mitarbeiter zur Kurzarbeit angemeldet gewesen, stattdessen aber voll beschäftigt gewesen.

(Quelle: https://www.krone.at/2153647)

 

In Ihrer Anfragebeantwortung 2041/AB vom 17.7.2020 zu 2037/J (XXVII. GP) teilten Sie mit, dass die Finanzpolizei verstärkte Kontrollen von Beschäftigungsverhältnissen zu Überprüfung der vorab von Unternehmen angemeldeten Kurzarbeit österreichweit durchführe. Alle Fälle, die einen Anfangsverdacht bestätigen, würden zur weiteren strafrechtlichen Ermittlung betreffend Subventionsbetrug und Fördermissbrauch an die Kriminalpolizei übergeben. Zudem haben Sie darauf hingewiesen, dass die Ermittlungen gegen die Volkshilfe aufgrund von konkreten anonymen Anzeigen eingeleitet wurden. Sie sind jedoch auf keine der Fragen im Detail eingegangen und haben daher auch entgegen des interpellationsrechtes keine entsprechenden Daten vorgelegt, wie viele derartige Ermittlungen bundesweit geführt werden.

 

Wie sich laut APA-Bericht am 20.7.2020 herausstellte, sei laut Staatsanwaltschaft Linz kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, da nichts strafrechtlich relevantes vorliegen würde: „So habe die Volkshilfe coronabedingt zwar vorsichtshalber Mitarbeiter zur Kurzarbeit angemeldet, davon aber keinen Gebrauch gemacht, begründete die Staatsanwaltschaft, warum für sie der Fall erledigt sei. Es habe kein Anfangsverdacht vorgelegen.“

(Quelle: https://www.aomweb.apa.at/portal/restricted/text.htm?txtSession=-eSFIfq0s0GTdA-FxVvLnvD-gtZtEW21Havy149H&hist=2&index=0&scrollPos= 104#show&key=APA_20200720_APA0228&date=20200720)

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Fälle im Zusammenhang mit Missbrauch der Corona-Kurzarbeit wurden - aufgegliedert nach Bundesländern - bis jetzt insgesamt durch die Finanzpolizei geführt?

2.     Wie viele dieser Ermittlungen laufen - aufgegliedert nach Bundesländern - aktuell noch?

3.     Wie viele dieser Ermittlungen wurden bereits - aufgegliedert nach Bundesländern - zur weiteren strafrechtlichen Ermittlung betreffend Subventionsbetrug und Fördermissbrauch an die Kriminalpolizei übergeben?

4.     War die Razzia bei der Volkshilfe gerechtfertigt, wenn bekannt sein musste, dass keine beantragten Fördermittel in Anspruch genommen wurden?

5.     Wenn ja, mit welcher Begründung?

6.     Gab es hinsichtlich des Verdachtes auf Missbrauch von Kurzarbeitsfördermitteln bundesweit weitere Razzien bzw. Hausdurchsuchungen durch die Finanzpolizei?

7.     Wenn ja, wie viele und wie teilen sich diese auf die jeweiligen Bundesländer auf?

8.     Wie viele Kurzarbeitsfördermittel wurden insgesamt - aufgegliedert nach Bundesländern - angemeldet?

9.     Wie viele Kurzarbeitsfördermittel wurden insgesamt - aufgegliedert nach Bundesländern - tatsächlich in Anspruch genommen?

10.  Wie hoch belaufen sich, laut aktuellen Ermittlungen, die zu Unrecht in Anspruch genommenen Kurzarbeitsfördermittel bis jetzt bundesweit bzw. aufgegliedert nach Bundesländern?