2948/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.07.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Kostenübernahme von freiwilligen COVID-19 Testungen

Die COVID-19 Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen treffen die österreichischen Unternehmen und ihre Beschäftigten schwer, das Bedürfnis nach Sicherheit und Gewissheit ist groß.

Die von der SPÖ-Bundesparteivorsitzenden bereits am 23.03.2020 erhobene Forderung „Testen, testen, testen!" wurde von Ihnen noch am selben Tag als „populistisch" zurückgewiesen. Am Tag darauf sagte Bundeskanzler Kurz in einem ORF-Interview, dass das wichtigste Ziel „testen, testen, testen" sei und kündigte 15.000 Corona-Tests täglich an.

Wie so viele Ankündigungen dieser Bundesregierung wurde auch diese nicht umgesetzt. Die aktuelle Teststrategie des Bundes umfasst unter anderen Coronavirus-Screenings im Gesundheits- und Sozialbereich, im Tourismus, bestimmten Sportbereichen, im Rettungsdienst und in Bildungseinrichtungen.

Einige Betriebe haben sich aufgrund von Verdachtsfällen unter MitarbeiterInnen und der mangelnden Verfügbarkeit behördlicher Testungen dazu entschieden, für ihre MitarbeiterInnen und auch in Hinblick auf die Frage, ob ihr Betrieb geöffnet bleiben kann oder ob damit der Pandemie Vorschub geleistet würde, Klarheit zu schaffen. Sie nahmen die Angelegenheit selbst in die Hand und führten entsprechende Testungen durch. Nun müssen sie befürchten, dass sie auf den dadurch entstandenen Kosten sitzen bleiben.

Am konkreten Beispiel eines Autohauses in Oberösterreich mit rund 70 MitarbeiterInnen und einer guten betrieblichen Sozialpartnerschaft:

Am 02.07.2020 wurde der Betrieb von der zuständigen Gesundheitsbehörde telefonisch informiert, dass ein Mitarbeiter positiv auf COVID-19 getestet wurde. Vier weitere MitarbeiterInnen, die mit dem Betroffenen in engem Kontakt standen, wurden unmittelbar unter Quarantäne gestellt. Die Verunsicherung unter allen weiteren KollegInnen war verständlicherweise groß, eine rasche Testung aller MitarbeiterInnen seitens der Gesundheitsbehörde jedoch nicht möglich.

Daher ermöglichte die Geschäftsleitung allen MitarbeiterInnen die Durchführung eines Corona-Tests bereits am nächsten Tag, die Ergebnisse lagen am 4. Juli 2020 vor.

Im genannten Betrieb werden seit dem „lock down" beständig die gleich hohen Schutzmaßnahmen (Maskenpflicht bzw. Schutzbrille, Desinfektionen im Zwei-Stunden-Rhythmus) angewandt und auch die durchgeführte Corona-Testung ist ein Beleg für den verantwortungsvollen Umgang mit der Gesundheit der MitarbeiterInnen, Die Unterstützung der öffentlichen Hand: Keine.

Am 03.07.2020 hat sich der Betriebsrat des Unternehmens per Mail an den oberösterreichischen Landeshauptmann Thomas Stelzer, die Präsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreich Doris Hummer und an Sie gewandt mit der Frage, ob die Kosten für die durchgeführten Testungen von der öffentlichen Hand übernommen werden können. Eine Woche später kam vom Büro des Landeshauptmanns und seitens der WKÖ OÖ eine negative Antwort, von Ihnen bis dato noch keine.

Es ist davon auszugehen, dass es sich beim geschilderten Sachverhalt um keinen Einzelfall handelt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Wie viele Personen wurden seit dem 01.03.2020 in Österreich aufgrund behördlicher Anordnungen auf COVID 19 getestet?

Um Aufschlüsselung nach Monaten, Bundesländern und Testergebnissen wird gebeten.

2.      Wie hoch waren die Kosten dieser Testungen gemäß Frage 1?

3.      Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit zwischen Test und Testergebnis bei den Testungen gemäß Frage 1?

Um Aufschlüsselung nach Monaten und Bundesländern wird gebeten.

4.       Ist Ihnen bekannt, wie viele Personen seit dem 01.03.2020 in Österreich auf Veranlassung der Betriebe, in denen sie beschäftigt sind, auf COVID-19 getestet wurden?

Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Monaten, Bundesländern und Testergebnissen.

Wenn nein, ist geplant dies zu erheben?

5.      Wie viele Betriebe sind - ähnlich dem geschilderten Fall - bereits mit der Anfrage um Kostenübernahme bzw. finanzielle Unterstützung für durchgeführte COVID-19-Testungen an Ihr Ressort herangetreten?

6.       Ist geplant, betrieblich durchgeführte Testungen („Screenings"), die - wenn auch ohne behördliche Anordnung letztlich der Erfüllung der gesundheitspolitischen Vorgabe „Testen, testen, testen!" dienen-finanziell zu unterstützen?

Wenn ja, ab wann und welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?