2949/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.07.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Silvan, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend geplanter Neuausrichtung des UKH Lorenz Böhler und (un)freiwilliger Job-Rotation des medizinischen Personals zwischen den AUVA Krankenhäusern Lorenz Böhler und dem UKH Meidling

 

Laut einem, auf der Homepage des Kurier am 16.07.2020 erschienenen Artikel soll die geplante Umstrukturierung der Unfallkrankenhäuser der AUVA für Aufregung innerhalb der Belegschaft sorgen.

 

https://image.kurier.at/images/cfs_landscape_616w_347h/4524197/46-108638636.jpg

Screenshot Kurier-Homepage                          

 

Das Lorenz Böhler Spital soll mit dem UKH Meidling  oder mit dem Donauspital fusioniert und somit in den 12. Oder 22. Bezirk abwandern, so der Kurier. Dies soll aus einem internen Papier der AUVA hervorgehen. Am bisherigen Standort des renommierten Lorenz Böhler Spitals soll demnach künftig nur mehr die unfallchirugisch-ambulante Versorgung verbleiben, stationäre Operationen im Donauspital oder in Meidling stattfinden.

 

Zudem soll das medizinische Personal der AUVA Krankenhäuser Lorenz Böhler und des UKH Meidling bereits ab Jänner 2021 in dreimonatigem Rhythmus eine verpflichtende Job Rotation

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: https://kurier.at/chronik/wien/boehler-spital-soll-in-den-12-oder-22-bezirk-wandern/400973786

betreiben müssen. Bis dato war diese Job Rotation auf Grund eines Beschlusses des Verwaltungsrates der AUVA im Jahr 2016 noch auf freiwilliger Basis möglich. Die Einteilung erfolgt durch die jeweiligen Bereichsleiter der beiden Spitäler, lediglich Frauen über 55 Jahre und Männer über 58 Jahre sollen von der verpflichtenden Job-Rotation ausgenommen werden.

Aufsichtsbehörde über die AUVA ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. In dieser Eigenschaft stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.      Ist angedacht, das Lorenz Böhler Krankenhaus am Standort in Brigittenau zu schließen bzw. lediglich als Ambulanz für unfallchirurgische Versorgung weiterzuführen?

a.)    Wenn ja, ab wann?

b.)    Wenn ja, steht ein Abbau des Personals im Raum?

c.)    Wenn ja, wie viele stationäre Betten werden am Standort Brigittenau abgebaut?

d.)    Wenn ja, welche (finanziellen) Vorteile versprechen Sie sich dadurch

e.)    Wenn nein, wie erklären Sie sich die Berichte in den Medien?

 

2.      Ob Weißer Hof oder Lorenz Böhler Spital - seitdem die schwarz-blaue Regierung Kurz I die Beiträge der ArbeitgeberInnen zur allgemeinen Unfallversicherung um 0,1 % gesenkt hat, ist auffallend, dass vermehrt Gesundheitsstandorte der AUVA von einer zumindest teilweisen Schließung bedroht sind. Können Sie ausschließen, dass die AUVA und somit die PatientInnen und MitarbeiterInnen von einer weiteren Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur allgemeinen Unfallversicherung bedroht sind?

a)      Wenn nein, warum nicht?

b)      Wenn nein, gibt es bereits derartige Pläne?

c)      Wie stehen Sie zu der, 2019 durchgesetzten Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur allgemeinen Unfallversicherung?

d)      Können Sie sich vorstellen, die Dienstgeberbeiträge zur nachhaltigen Stärkung der AUVA und zum Wohle der PatientInnen wieder auf das ursprüngliche Niveau zu erhöhen?

e)      Welche Einrichtungen der Allgemeinen Unfallversicherung könnten möglicherweise in den nächsten Jahren geschlossen werden?

f)       Welche Leistungen der Allgemeinen Unfallversicherung wurden seit Beginn 2019 gekürzt?

g)      Wie hat sich der Personalstand der allgemeinen Unfallversicherung seit Beginn 2019 entwickelt?

 

3.      In einem gemeinsamen Positionspapier der AUVA und der Stadt Wien wurde vereinbart, die Möglichkeit der Transferierung bzw. Zusammenführung des Stationärsbereichs des Standortes Brigittenau / Lorenz-Böhler zum bzw. mit dem Donauspital in Wien 22 zu prüfen um für den Nordosten das überregionale Traumazentrum unter der Trägerschaft der AUVA zu stärken. Durch diese Kooperation soll es möglich sein, die Anzahl der Spitalsbetten um 50-60 zu reduzieren und gleichzeitig soll die Versorgungsqualität für die Patienten dennoch erhöht werden. Ist Ihnen bekannt, wie weit dieses Konzept bereits entwickelt ist, bzw. wann dieses Konzept umgesetzt werden soll?

a)      Wenn ja, wie weit ist dieses Konzept bereits entwickelt?

b)      Wenn nein, warum nicht?

c)      Stimmt es, dass es zwischen dem Generaldirektor der AUVA Herrn Mag. Alexander Bernart und seinem Stellvertreter  Univ.Doz. Mag. Dr. Thomas Mück Unstimmigkeiten bezüglich der Umsetzung dieses Konzeptes geben soll und eine Weiterentwicklung daher verzögert worden ist?

 

4.      Aufgrund der Erkenntnisse, die bisher aus der Coronakrise gewonnen werden konnten, hat uns vor allem unser ausreichend dimensioniertes Gesundheitssystem und die international vergleichsweise hohe Anzahl an stationären Spitalsbetten gut durch die Hochphase der Pandemie gebracht. Wie sehen Sie die mögliche bzw. geplante Zusammenlegung von Spitälern und die damit einhergehende Reduktion von Spitalsbetten in diesem Zusammenhang? Ließ man diese Erkenntnisse bereits in die Pläne der AUVA einfließen?

 

5.      Können Sie bestätigen, dass die freiwillige Job Rotation (des medizinischen Personal) zwischen den beiden Häusern, die zwar 2016 beschlossen wurde, nunmehr wie im Kurier-Artikel berichtet, ab Jänner 2021 verpflichtend eingeführt wird?

a.)    Wenn ja, warum wurde diese verpflichtend eingeführt?

b.)    Wenn ja welche Vorteile versprechen Sie sich davon?

c.)    Wenn ja, wer hat sich seinerseits im Vorstand der AUVA dafür ausgesprochen, dass diese Job-Rotation verpflichtend eingeführt wird?

d.)    Wenn ja, wer hat das diesbezügliche Konzept ausgearbeitet?

 

6.      Halten Sie es für möglich, dass ein verpflichtende Job-Rotation (des medizinischen Personals) zwischen den beiden Häusern negative Auswirkungen für die Patienten in beiden Häusern mit sich bringen könnte?

a.)    Wenn ja warum und welche?

b.)    Wenn ja, welche Schritte wurden ihrerseits unternommen um diese Auswirkungen so gering wie möglich zu halten?

c.)    Wenn nein, warum nicht und wie erklären Sie sich dann die Sorgen der Belegschaft?

 

7.      Halten Sie es für möglich, dass eine verpflichtende JOB-Rotation des medizinischen Personals, zwischen den beiden Häusern, negative Auswirkungen für die betroffene Belegschaft der beiden Häuser mit sich bringen könnte?

a.)    Wenn ja warum und welche Auswirkungen werden erwartet?

b.)    Wenn ja, welche Schritte wurden ihrerseits unternommen um diese Auswirkungen so gering wie möglich zu halten?

c.)    Wenn nein, warum nicht und wie erklären Sie sich dann die Sorgen der PatientInnen?