2957/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.07.2020
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Kainz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundeskanzler    

betreffend Einschaltungen von Werbespots auf Privatsendern und im ORF im Zuge der Corona-Aufklärungskampagne

 

 

Auf dem Blog inside-politics.at wurde am 20. April 2020 folgendes veröffentlicht:

 

BUNDESREGIERUNG VERZICHTET AUF KOSTENLOSE EINSCHALTUNGEN AUF PRIVATSENDERN

Im Gegensatz zu anderen Werbekampagnen gibt es bei der Aktion „Schau auf mich, schau auf Dich. So schützen wir uns.“ jedoch einige rechtliche Besonderheiten zu beachten. Während in Krisenzeiten Tages- und Wochenzeitungen entsprechend der „Veröffentlichungspflicht“ auch für behördliche Aufrufe und Mitteilungen regulär bezahlt werden (§46 Z1 Abs 1 Mediengesetz), müssen Radio- und TV-Sender (§18 Privatradiogesetz und §48 Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz) ihre Sendezeit kostenlos zur Verfügung stellen.

Dasselbe gilt auch für den ORF (§5 Z 6 Abs 1 ORF-Gesetz), der in seinen Radio-Programmen regelmäßig auf die kostenlose Einschaltung der Spots hinweist.
Doch wie das Bundeskanzleramt (BKA) auf Nachfrage gegenüber Inside Politics mitteilte, verzichtet die Bundesregierung, von sich aus,  privaten Sendeanstalten die Kampagne kostenlos zu schalten.

 

Laut dem Artikel begründet Mag. Philipp König von der Stabsstelle Medien des Bundeskanzleramtes das Vorgehen seines Hauses mit dem enormen Umsatzrückgang von bis zu 70% bei den Privatmedien. Man möchte daher die privaten Hörfunk- und TV-Programme nicht durch gesetzliche Zwänge weiter unter Druck setzen. Der ORF hingegen finanziere sich hauptsächlich durch Gebühren und würde durch den Einnahmenentgang weniger belastet werden. Mag. Tatjana Fiedler vom ORF bestätigte, dass sich der Österreichische Rundfunk der Rechtsmeinung des Bundeskanzleramtes anschließt und die thematisierten „Spots“ als Krisen- und Katastrophenaufrufe einstuft. [1]

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Hat die Bundesregierung für die Corona-Aufklärungskampagne bei Privatsendern ohne Not Steuermittel eingesetzt?

a.    Falls ja, warum?

b.    Falls ja, wer hat diese Entscheidung getroffen?

2.    Warum wurden die entsprechenden Werbespots für die Corona-Aufklärungskampagne beim ORF ohne den Einsatz von Steuermitteln geschalten?

a.    Wer hat diese Entscheidung getroffen?

3.    Inwiefern ist es mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, dass Privatsender für die Schaltung der Spots bezahlt werden, der ORF hingegen die Spots kostenlos sendet?

a.    Welche Beschwerden liegen Ihnen diesbezüglich vor?

b.    Wie gehen Sie mit diesbezüglichen Beschwerden um?

c.    Sind diesbezüglich Verfahren anhängig?

4.    Wie legen Sie das Tatbestandsmerkmal „Krisen- und Katastrophenfälle“ iSd §46 Z1 Abs 1 Mediengesetz iVm §18 Privatradiogesetz und §48 Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz aus?

a.    Inwiefern können „Krisen- und Katastrophenzeiten“ im Sinne der Krisen- und Katastrophenschutzgesetze der Bundesländer besagtes Tatbestandsmerkmal bundesweit erfüllen?



[1] Quelle: https://www.inside-politics.at/geschenk-an-privatsender-zahlt-die-bundesregierung-fuer-schau-auf-mich-kampagne-mehr-als-sie-muesste-406/