2958/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.07.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Zwischenfälle in der Einrichtung für forensische sozial-therapeutische Nachsorge in St. Oswald bei Freistadt

 

 

Laut Berichterstattung der Kronen Zeitung vom 14. und 15. Juli 2020 kommt es in der neu errichteten Sozialeinrichtung des Vereins „Querdenker Angora“ in der Marktgemeinde St. Oswald bei Freistadt laufend zu Zwischenfällen:

 

Vor wenigen Wochen zogen in ein Haus drei Personen mit sozialpsychischen Problemen ein. Spekuliert wird, dass es sich um psychisch kranke ehemalige Straftäter handelt. [..] Die Polizei musste bereits mehrmals das Wohnheim aufsuchen. Zuletzt sorgte eine Bewohnerin der Einrichtung für Aufsehen, als sie auf der Nordkammstraße L 579 vor fahrende Autos hüpfte.[1]

 

Vor allem vor dem Hintergrund, dass die besagte Frau gar nicht in St. Oswald untergebracht hätte werden sollen, sind nun viele Personen in der Gemeinde verständlicherweise stark verunsichert. Der Verein „Querdenker Agora“ betreibt als Genossenschaft für Sozialpsychiatrie (Begleitung und Unterstützung von Personen in besonderen Lebenslagen) weitere Einrichtungen in Maasch (St. Leonhard bei Freistadt), St. Georgen/Walde und Haslach.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Sind Ihnen diese oben geschilderten Zwischenfälle bekannt?

a.    Wenn ja, welche Schlüsse wurden Ihrerseits daraus gezogen?

2.    Gab es Ihrerseits klärende Gespräche mit den Betreibern dieser Einrichtung, um die oben geschilderten Zwischenfälle zu klären?

a.    Wenn ja, welche Schlüsse wurden Ihrerseits daraus gezogen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wie viele Polizeieinsätze gab es seit der Errichtung dieser Einrichtung? Bitte um Aufschlüsselung nach Wochen und Grund des Einsatzes.

4.    Welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es in dieser Einrichtung?

5.    Gab es im Vorfeld der Errichtung dieser Einrichtung etwaige Gespräche oder Informationsveranstaltungen um  eventuelle  Bedenken oder Unsicherheiten seitens der örtlichen Bevölkerung auszuräumen?

 

6.    Wie viele Personen werden zum Zeitpunkt der Anfrage in dieser Einrichtung betreut?

7.    Welche Art und Schweregrad von psychisch erkrankten Personen werden in dieser Einrichtung betreut?

8.    Aufgrund welcher Maßnahmen bzw. Kriterien erfolgte die Unterbringung in dieser Einrichtung?

9.    Ist der Aufenthalt der Bewohner dort freiwillig?

10. Wie lange werden diese Personen voraussichtlich in der Einrichtung bleiben?

11. Handelt es sich um eine forensische Unterbringung?

a.    Wenn ja, ist eine Resozialisierung mit dem Ziel des späteren selbständigen Wohnens geplant?

12. Handelt es sich hierbei um eine Nachsorge Einrichtung einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher?

a.    Wenn ja, von welchen Justizanstalten?

b.    Wenn ja, wie lange waren die Untergebrachten vorher in der Justizanstalt angehalten?

c.    Wenn ja, aufgrund welcher Delikte?

13. Handelt es sich dabei auch um eine Einrichtung die Leistungen betreffend Chancengleichheit von Personen mit Beeinträchtigung erbringt bzw. in Anspruch nimmt?

14. Wie hoch sind die finanziellen Zuwendungen Ihrerseits zum Betrieb und Erhaltung dieser Einrichtung?

15. Wie hoch sind die finanziellen Zuwendungen Ihrerseits zur Therapie dieser Bewohner?

16. Gibt es konkrete Pläne die Kapazität dieser Einrichtung zu erhöhen?

a.    Wenn ja, wie sehen diese Pläne im Detail aus?

b.    Wenn ja, wann kann mit der Umsetzung gerechnet werden?

17. Gibt es noch andere Vereine oder Institutionen, die die Unterbringung von ehemaligen Straftätern zu Resozialisierungszwecken oder Wohngruppen (Wohnen auf Lebenszeit) anbieten?

a.    Wenn ja, welche und wo befinden sich diese Unterbringungsmöglichkeiten?

b.    Wenn ja, wurden in diesen auch Polizeieinsätze verzeichnet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Grund des Einsatzes.)

18. Was genau ist unter einer Einrichtung für forensische sozial-therapeutische Nachsorge zu verstehen und wie unterscheidet sich diese vom regulären Maßnahmenvollzug?

19. Wie viele Betroffene einer solchen forensischen sozial-therapeutischen Nachsorge befinden sich im Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Österreich? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)

20. Aufgrund welcher Straftaten wurden diese Personen verurteilt bzw. in den Maßnahmenvollzug eingewiesen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Strafdelikten und Deliktgruppen, Geschlecht, Alter und Herkunft.)

21. Wie hoch ist die Gefahr, dass diese Personen unter dem Einfluss ihrer geistigen bzw. seelischen Beeinträchtigung rückfällig werden?

22. Worauf beruht Ihre Einschätzung zum Gefahrenpotential? Gibt es hierzu bereits Erfahrungswerte?

a.    Wenn ja, welche?

23. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind für derartige Einrichtungen vorgesehen?

24. Welche Voraussetzungen müssen die betreuenden Vereine und Institutionen nachweisen?

25. Erfolgt die Abrechnung nach Tagsätzen?

a.    Wenn nein, nach welchen anderen Kriterien?

26. Wer ist für die Kontrolle derartiger Einrichtungen zuständig?

27. Wie ist die Kranken-, Sozial- und Pensionsversicherung dieser Bewohner geregelt?

28. Erhalten die Bewohner ein Taschengeld oder haben diese Ansprüche aus etwaigen anderen Einkommen bzw. finanziellen Leistungen?

a.    Wenn ja, wie sind diese Leistungen geregelt?

29. Werden diese Bewohner auch mithilfe tagtäglicher Aufgaben resozialisiert oder handelt es sich nur um eine Unterstützung betreffend der Wohnsituation?

 



[1] Siehe: Wirbel um neue Sozialeinrichtung in St. Oswald, online unter: www.krone.at/2191251 [24.07.2020]