2960/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 

betreffend Stopp-Corona-App

 

Seit dem 25. März 2020 bietet das Rote Kreuz eine contact-tracing App namens Stopp-Corona an. Diese App, die vom Versicherungsunternehmen UNIQA finanziert und mit Hilfe des Beratungsunternehmen accenture entwickelt wurde, soll als eine Art Kontakttagebuch eingesetzt werden: NutzerInnen können sich mit Personen, mit denen sie länger in Kontakt stehen, verbinden. Dadurch werden Smartphone-Informationen ausgetauscht, aber auch Daten wie Handynummer, Standort, Krankmeldung und Nachname laut Information des Betreibers am individuellen Gerät gespeichert. Falls jemand später Symptome entwickelt, den Selbstcheck vollzieht oder positiv getestet wird, gibt es die Option, mittels Knopfdruck jene, die in Kontakt mit der Person standen, eine Benachrichtigung. Die Nutzung dieser App, die  laut den BetreiberInnen und diversen ExpertInnen DSGVO-konform ist, soll auf Freiwilligkeit basieren.

Gesetzlich verankert ist diese Freiwilligkeit jedoch bis dato nicht.

Mit Anfang Juli haben laut Rotes Kreuz 775.579 Menschen in Österreich die App heruntergeladen.[1] Das trifft bei weitem nicht die Anzahl an NutzerInnen, um eine mögliche Wirksamkeit dieser App herbeizuführen. Die Bundesregierung befürwortet die Nutzung dieser App. Auch Werbespots, sowie Sujets mit dem Konterfei der Bundesregierung wurden über Medien kolportiert. Mit Werbeeinschaltungen sind in der Regel Kosten verbunden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

Anfrage

1.       Wurden für die Bewerbung der Stopp-Corona-App Mittel aus dem Bundesbudget aufgewandt?

a.       Wenn ja, in welcher Höhe?

b.       Wenn ja, in welchem Zeitraum wird bzw. wurde die App beworben?

c.       Wenn ja, in welche Medien wurde Werbung geschalten?

d.       Wenn ja, welche Agenturen wurden hierfür beauftragt?

e.       Wenn ja, auf Basis welcher rechtlichen Grundlage kann eine App vom Roten Kreuz von der Bundesregierung beworben werden?

f.        Wenn ja, aus welchen Ressorts wurden Mittel zur Verfügung gestellt?

 

2.       Ist es vorgesehen, die Freiwilligkeit der Nutzung dieser App gesetzlich zu verankern?

a.       Wenn ja, wann und in welcher Form genau soll dies stattfinden?

b.       Wenn ja, wie wird hier das Parlament miteinbezogen?

c.       Wenn nein, warum nicht?

 

3.       Wie kann sichergestellt werden, dass diese Freiwilligkeit auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise im Beruf oder in der Schule, eingehalten wird?

a.       Können ArbeitgeberInnen ihre MitarbeiterInnen (bzw. SchulleiterInnen den SchülerInnen) zur Nutzung dieser App verpflichten?

i.       Wenn ja, auf welcher gesetzlicher Grundlage könnten ArbeitgeberInnen (oder SchulleiterInnen) die ArbeitnehmerInnen zur Nutzung dieser App verpflichten?

ii.     Müssen ArbeitnehmerInnen bei einer Weigerung mit Sanktionen rechnen und auf welche rechtliche Grundlange würden solche Sanktionen basieren?

iii.   Was müssen ArbeitnehmerInnen genau tun, wenn sie via App alarmiert werden?

iv.   Ist die Selbstisolation ein rechtlich anerkannter Grund, wichtige Behördentermine wie beispielsweise einen AMS-Kontrolltermin, zu versäumen?

 

4.       In der Empfehlung 2020/518 der EU-Kommission wird auf ein europaweit koordiniertes Verfahren gedrängt und einige Empfehlungen ausgesprochen. Welche Empfehlungen wurden von Österreich bisher umgesetzt?

a.        Ab dem 8. April 2020 sollten die Mitgliedstaaten die ergriffenen Maßnahmen den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zur gegenseitigen Begutachtung zur Verfügung stellen. Ist dies von Seiten Österreichs bereits erfolgt?

b.       Wenn ja, was wurde hier konkret zur Verfügung gestellt?

c.       Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 31. Mai 2020 über die nach dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen Bericht erstatten. Wer ist konkret in Österreich für die Erarbeitung dieses Berichts zuständig?



[1] https://futurezone.at/apps/warum-die-stopp-corona-app-so-wenig-genutzt-wird/400964204