2962/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.07.2020
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ANFRAGE

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für EU und Verfassung

betreffend Task Force gegen Hass im Netz

 

Am 20. Juli tagte zum ersten Mal die Task Force gegen „Hass im Netz“, die von Bundesministerin Karoline Edtstadler gemeinsam mit Justizministerin Alma Zadić (Grüne) als ressortübergreifende Arbeitsgruppe zu diesem Thema implementiert wurde. Bereits unmittelbar nach der ersten Sitzung dieser interministeriellen Arbeitsgruppe, wurden erste Ergebnisse präsentiert. Der Bundesregierung schwebe demnach vor, dass Betroffene von Hass im Netz das Löschen von Inhalten bei den Plattformen verlangen können, noch bevor eine richterliche Stelle festgestellt hat, dass es sich tatsächliche um rechtswidrige Inhalte handelt. Damit übergibt die Bundesregierung die Verantwortung allein den Konzernen, die ohne jegliche Regulierung verfahren können.

Anhand welcher Kriterien der ohnehin schon verwässerte und ungenaue Begriff „Hass im Netz“, definiert werden soll, bleibt unklar, ebenso wer genau von diesen Regeln im Detail betroffen sein wird. Laut Ministerin Edtstadler soll die Abgrenzung je nach Anzahl der NutzerInnen erfolgen. Auch hier ist unbekannt, wo hier die NutzerInnengrenze liegt bzw. liegen soll. Ministerin Zadić kündigte indes Regeln an, um eine Ermittlungspflicht der Behörden zu verstärken.

Mit diesem Vorgehen richtet sich der von der Bundesregierung präsentierte Vorschlag wohl nach dem deutschen NetzDG, auch Frankreich führte ebenfalls ein ähnlich gelagertes Gesetz gegen Hass im Netz ein. Inwieweit Betroffene und Opfer von diesen bisher Ankündigungen profitieren, lässt sich nicht erkennen. Ganz im Gegenteil, denn ExpertInnen warnen vor Overblocking durch ein NetzDG - Deutschland evaluiert das beschlossene Gesetz bereits - und mahnen zu Recht Grundrechte ein. (Stichwort: Klarnamenspflicht, die  durch Aussagen von Ministerinnen auch immer wieder im Raum schwebt).

Von der längst überfälligen Aufstockung der SonderstaatsanwältInnen, ausfinanzierten Anlauf- und Meldestellen in ganz Österreich, Präventions-und Sensibilisierungsarbeit und mehr Medienkompetenz, sowie die Lösung bei Hass und Hetze mittels Privatnachrichten war bisher keine Rede.

Auch wurde kein Ton zum Digital Services Act gesagt, der auf europäischer Ebene ausgearbeitet wird und sich mit dem Thema Haftung von Plattformen beschäftigt. Ein erster Entwurf ist für Herbst geplant, warum Österreich jetzt allein vorpreschen will, wurde auch nicht genauer erläutert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für EU und Verfassung folgende

Anfrage

1.       Welches Ressort war und ist bei der Etablierung der Task Force federführend?

2.       Welche Ministerinnen sind für die Task Force verantwortlich?

3.       Aus wievielen Mitgliedern besteht diese Task Force?

4.       Welche AkteurInnen und Personen sind Teil der Task Force?

5.       Welche AkteurInnen sind hier involviert?

6.       Wird im Rahmen dieser Task Force mit ExpertInnen gearbeitet?

a.       Wenn ja, mit welchen?

b.       Wenn nein, warum nicht?

7.       Inwieweit unterscheidet sich diese Task Force von der bereits im Frühjahr von Justizministerin Zadić  angekündigten ExpertInnengruppe?

8.       Wird das Parlament eingebunden?

a.       Wenn ja, in welcher Form?

b.       Wenn ja, in welchem Zeitraum?

c.       Wenn nein, warum nicht?

9.       Wie oft soll die Task Force tagen?

10.   Wie lange wird es diese Task Force geben?

11.   Was ist das konkrete Ziel der Task Force?

12.   Nachdem die Plattformen verpflichtet werden sollen, gemeldete Inhalte zu löschen, stellt sich die Frage: Anhand welcher Kriterien wird hier „Hass im Netz“ definiert? Wem obliegt die Deutungshoheit?

13.   Ist mit einer Aufstockung der SonderstaatsanwältInnen zu rechnen?

a.       Wenn ja, in welcher Form?

b.       Wenn ja, wann?

c.       Wenn nein, warum nicht?

14.   Sind künftig die Etablierung von ausfinanzierten Anlauf- und Meldestellen in ganz Österreich geplant?

a.       Wenn ja, in welcher Form?

b.       Wenn ja, mit welchen AkteurInnen wird hier zusammengearbeitet?

c.       Wenn ja, wann?

d.       Wenn nein, warum nicht?

15.   Sind mehr Präventions-und Sensibilisierungsarbeit und Strategien zur Steigerung der Medienkompetenz geplant?

a.       Wenn ja, in welcher Form?

b.       Wenn ja, mit welchen AkteurInnen wird hier zusammengearbeitet?

c.       Wenn ja, wann?

d.       Wenn nein, warum nicht?