2966/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.07.2020
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Anfrage

 

Der Abgeordneten Nurten Yilmaz,

Genossinnen und Genossen

 

An den Bundesminister für Inneres

 

Betreffend Koordinationsplattform für Migrationspolitik

 

Am 23. Juli 2020 stellte Bundesminister Nehammer die Ergebnisse der Beratungen von Innenministern und Vertretern von insgesamt 18 Staaten gemeinsam mit EU Vertretern vor. Wie unter anderem der ORF in seiner Online-Ausgabe berichtete, stellen sich die Ergebnisse wie folgt dar:

 

Wien bekommt Koordinierungsplattform für Migration

Wien soll der Sitz einer neuen „Koordinationsplattform“ für Migrationspolitik werden. Das ist das Ergebnis nach knapp zweitägigen Beratungen von Innenministern und Vertretern von insgesamt 18 Staaten gemeinsam mit EU-Vertretern in der Bundeshauptstadt, zu denen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) eingeladen hatte.

Ziel der neuen Plattform sei es, die Maßnahmen der EU und der Westbalkan-Staaten effektiver zu gestalten, erklärte Nehammer heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Horst Seehofer und dem für Migration zuständigen EU-Kommissar Margaritis Schinas. Auch für ihn sei es überraschend gewesen, dass so schnell eine Einigung gefunden werden konnte, räumte Nehammer ein, der aber bereits in der Früh von „sehr guten“ Gesprächen berichtet hatte.

Vier zentrale Punkte

Die neue Plattform werde sich auf die Koordination vier zentraler Punkte konzentrieren: Zusammenarbeit beim Schutz der Außengrenzen, bei Rückführungen von Migranten ohne Anspruch auf Asyl, im Kampf gegen Schlepperei und beim Aufbau von schnelleren und effizienteren Asylverfahren.

Die Koordinierungsstelle solle aber keine neue EU-Agentur oder -Institution sein, wie die Beteiligten mehrmals betonten. Vielmehr solle sie schon bestehende, sinnvolle Maßnahmen besser koordinieren – „Koordination wahrnehmen und Wissen zusammenführen“, wie Nehammer ausführte. Gleichzeitig solle erörter werden, „wo es blinde Flecken gibt und was man dagegen tun“ könne.

Österreich werde jedenfalls „technisch“ unterstützen, also Bürokapazitäten und Mitarbeiter zur Verfügung stellen, teilte Nehammer auf Nachfrage mit. Über die operative Tätigkeit solle dann konkreter bei einer neuerlichen Konferenz im Herbst beraten werden.

 

Dabei ist festzustellen, dass anscheinend mit Absicht eine Organisationsform gewählt wurde, die die Kontroll- und Fragerechte von Nationalrat und Bundesrat ausschalten möchte. Nach Meinung der Integrationssprecherin der SPÖ ist diese Konstruktion äußerst durchsichtig. Es werden heikle Aufgaben einerseits übertragen, die eigentlich Aufgabe der Mitgliedstaaten bzw. der europäischen Organe in der Umsetzung sind wie beispielsweise die Gestaltung schnellerer und effizientere Asylverfahren, andererseits wird die Arbeit, die die Plattform leistet, der Kontrolle durch die Abgeordneten völlig entzogen. Weder auf europäischer Ebene noch auf nationaler Ebene kommt den Abgeordneten durch diese Konstruktion ein Fragerecht zu. Damit wird aber ein Weg gewählt, der vorsätzlich die Abgeordneten der Opposition von jeder Information fernhält.

 

Natürlich wirft die Konstruktion der Plattform selbst, ihre Organe, wie die Bestellung ihre Organwalter und deren Abberufung aussehen soll, wie die Finanzierung vorgesehen ist usw., eine Reihe von weiteren Fragen auf.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richtende an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Warum haben Sie als zuständiger Bundesminister diese Konstruktion für die Koordinationsplattform für Migrationspolitik ausgewählt, obwohl dadurch sowohl eine Kontrolle auf europäischer wie auch eine Kontrolle auf nationaler Ebene ausgeschlossen wird?

 

2. Werden sie im Vertrag selbst oder in den Rechtsgrundlagen eine parlamentarische Kontrolle festlegen?

 

3. Welche Aufgaben soll diese Plattform konkret erfüllen?

 

4. Welcher Errichtungsakt soll für diese Plattform vorgesehen werden?

 

5. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird diese Plattform ihre zukünftige Arbeit vornehmen?

 

6. Welche Organe wird diese Plattform haben und wer bestellt die Organwalter?

 

7. Welche Rechtspersönlichkeit soll diese Plattform haben?

 

8. Mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll diese Plattform ausgestattet werden und wer wird die Auswahl dieser Mitarbeiter treffen?

 

9. Welche Auswahlkriterien werden dabei angewandt werden?

 

10.  Sollen diese Mitarbeiter der Plattform international zusammengesetzt sein?

 

11.  Mit welchem Gesamtbudget wird die Plattform jährlich ausgestattet werden?

 

12.  Welches Budget ist dabei für Personalkosten vorgesehen?

 

13.  Wie soll die Verwendung der Gelder kontrolliert werden?

 

14.  In welcher Höhe werden die einzelnen Schwerpunkte, sie haben selbst 4 genannt, dotiert werden?

 

15.  Wie werden die Arbeitsgebiete und Leistungsanforderungen der Plattform festgelegt und in Folge kontrolliert?