2967/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.07.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Nurten Yilmaz, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Gebühren für Staatsbürgerschaften

Die gesetzliche Grundlage für den Erwerb einer österreichischen Staatsbürgerschaft wird auf Bundesebene geregelt, wobei der Vollzug des Staatsbürgerschaftsgesetz jedoch bei den Landesbehörden liegt. Erwirbt jemand die österreichische Staatsbürgerschaft, sind daher neben Antrags- und Bundesgebühren auch Landesgebühren zu zahlen, die wiederum je nach Bundesland variieren. Die Bundesgebühren wurden mit 1.Juli 2018 erhöht und betragen zwischen 247,90 € und 1115,30 €.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie hoch waren insgesamt die Einnahmen durch die Bundesgebühren für den Erwerb einer österreichischen Staatsbürgerschaft in den Jahren 2015 bis 2020 (nach Jahr und Bundesland)?

2.       Wieviel musste im Durchschnitt eine Person für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für Bundesgebühren in den Jahren 2015 bis 2020 aufwenden (nach Jahr)?

3.       Bei der Ermessenseinbürgerung (§ 10 StbG. Abs.1) fallen Kosten für die Verleihung der Staatsbürgerschaft seit 1.Juli 2018 in der Höhe von 1.115,30 € an (davor 976,80 €). Wie hoch waren die Einnahmen aus diesem Posten für den Bund in den Jahren 2015 bis 2020 (nach Jahr)?

4.       Bei der Erstreckung der Staatsbürgerschaft auf Minderjährige fallen seit 1.Juli 2018 247,90 € an (davor 217,10 €). Wie hoch waren die Einnahmen aus diesem Posten für den Bund in den Jahren 2015 bis 2020 (nach Jahr)?

5.       Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft nach Rechtsanspruch fallen seit 1.Juli 2018 Kosten in der Höhe von 867,4 € an (davor 759,70 €). Wie hoch waren die Einnahmen aus diesem Posten für den Bund in den Jahren 2015 bis 2020 (nach Jahr)?

6.       Einen erleichterten Zugang zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gibt es, wenn außerordentliche Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik erbracht werden (§ 10 Abs. 6 StbG.).

a.       Wie hoch waren die Einnahmen des Bundes aus den Gebühren für den Erwerb der Staatsbürgerschaft für diese spezifische Personengruppe in den Jahren 2015 bis 2020 (nach Jahr)?

b.       Gibt es Unterschiede in der Vergebührung der Staatsbürgerschaft für diese beschriebenen Personengruppe zu jenen Personen, die nicht unter § 10 Abs. 6 StbG fallen? Wenn ja, welche und was rechtfertigt eine unterschiedliche Vergebührung?

7.       Mit 1.Juli 2018 wurden die festen Gebührensätze für den Erwerb der Staatsbürgerschaft per Verordnung um ca. 14,2 % erhöht (GebG-ValV2018).

a.       Warum wurden diese Gebühren – und nur diese Gebühren – in dem genannten Sinne erhöht?

b.       Gibt es ministerielle Überlegungen diese massive Erhöhung der Gebühren zu revidieren?

8.       Mit welcher Begründung hebt das Finanzministerium Gebühren für die Erlangung von Staatsbürgerschaften ein, wenn die Abwicklung dieses Prozesses Aufgabe der Bundesländer ist?

9.       Gab es zwischen MitarbeiterInnen des Finanzministeriums und VertreterInnen der Bundesländer Arbeitstreffen, in denen die Sinnhaftigkeit und Legitimität der Bundesgebühren beim Erwerb der Staatsbürgerschaft thematisiert wurde?

10.   Hat das Bundesministerium für Finanzen eine detaillierte Übersicht über die Einnahmen der einzelnen Bundesländer aus den Gebühren für den Erwerb der Staatsbürgerschaft? Gibt es hier einen Datenaustausch?

a.       Wenn ja, bitte um Aufstellung, wie hoch die einzelnen Gebühren aktuell in jedem einzelnen Bundesland sind?

b.       Wenn nein, warum nicht?

11.   Ansuchen um Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft unterliegen laut Gebührengesetz der erhöhten Eingabegebühr von 125,60 € (erhöht mit 1.Juli 2018). Wie hoch waren die Einnahmen des Bundes aus dieser Eingabegebühr zwischen 2015 und 2020 (aufgelistet nach Jahr und Bundesland)?

12.   Ansuchen um Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft unterliegen bei Minderjährigen laut Gebührengesetz der erhöhten Eingabegebühr von mittlerweile 68,50 € (erhöht mit 1.Juli 2018). Wie hoch waren die Einnahmen des Bundes aus dieser Eingabegebühr zwischen 2015 und 2020 (aufgelistet nach Jahr und Bundesland)?

13.   Ist dem Bundesministerium für Finanzen bewusst, dass die hohen Kosten der Staatsbürgerschaft gerade ArbeitnehmerInnen mit geringen Einkommen, ArbeiterInnen und Alleinerziehende vom Erwerb der Staatsbürgerschaft strukturell ausschließen?

14.   Gibt es im Ministerium Studien oder Working Paper, die den schicht- bzw. klassenspezifischen Charakter des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts untersuchen?

a.       Wenn ja, welche?

b.       Wenn nein, haben Sie vor derlei Untersuchungen anzustellen?

15.   Wie viele Personen sind im Finanzministerium für die Abwicklung des Erwerbs von Staatsbürgerschaften bzw. die Abwicklung der Gebühren für den Erwerb von Staatsbürgerschaften angestellt bzw. mit diesen Tätigkeiten befasst?

a.       Wie hoch waren die Kosten für diese Planstellen zwischen 2015 bis 2020 (nach Jahr)?

b.       Welche Tätigkeiten verrichten die Angestellten im Bund in Bezug auf den Erwerb der Staatsbürgerschaften bzw. dessen Vergebührung konkret?

16.   Fallen im Finanzministerium abseits von Personalkosten zusätzliche Kosten für den Erwerb von Staatsbürgerschaften an?

a.       Wenn ja, wir hoch sind diese Kosten und woraus setzen Sie sich zusammen?

b.       Wenn nein, warum?

17.   Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises werden als Bundesgebühr 14,30 Euro verlangt.

a.       Wie hoch waren die Einnahmen des Bundes aus dieser Bundesgebühr von 2015 bis 2020 (jeweils nach Jahren)?

 

b.       Wie viele Anträge auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises wurden von 2015 bis 2020 gestellt (nach Jahren und Bundesländern?

c.       Was rechtfertigt die Existenz dieser Bundesgebühr zumal die Ausstellung des Nachweises selbst von den Standesämtern der Gemeinden oder Magistratischen Bezirksämtern durchgeführt wird?