2980/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.07.2020
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Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Christian Drobits und GenossInen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
betreffend “Übertragung von Corona-Viren durch kontaminierte
Lebensmittel“
International gibt es heftige und einander widersprechende Diskussionen zur möglichen Übertragbarkeit des Corona- 19 Virus. Dabei geht es grundsätzlich auch um die Frage, ob unter bestimmten Bedingungen dieses Virus auch durch kontaminierte Lebensmittel auf Menschen übertragen werden kann.
Zugespitzt hat sich diese Debatte durch den „Tönnies Skandal“ (Kreis Gütersloh) und den Nachweis dieses Covid-19 Virus auch in anderen deutschen Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Unternehmen. Bei hunderten Mitarbeitern wurde das COVID-19 (Virus) nachgewiesen, sie waren mit dem Virus infiziert und mussten in Quarantäne geschickt werden. Auch in Österreich wurden vereinzelt Mitarbeiter von fleischverarbeitenden Betrieben Covid-19 positiv getestet. Weitere Screening-Testungen wurden angekündigt (z. B. Stadt Salzburg).
Der Hauptgrund für diese Masseninfektionen bzw. diesen „Corona-Ausbruch“ in Deutschland dürfte in den ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und der menschenunwürdigen Unterbringung von Werkvertragsbeschäftigte dieser fleischverarbeitenden Unternehmen liegen. Dazu kommt noch die dokumentierte Nicht Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen (siehe „Schockvideo“) sowie Schutzbestimmungen in diesen deutschen Schlachtbetrieben und Fleischunternehmen. Deren Produkte werden wiederum insbesondere in Supermärkten und Diskonter verkauft, was zu weiteren Fragen führt.
VerbraucherInnen – nicht nur in Deutschland - sind durch diese massiven Infektionsfälle natürlich verunsichert und fragen sich u. a., ob dieses Virus durch infizierte Beschäftigte bei der Verarbeitung auch direkt auf Lebensmittel übertragen werden kann. („Vom Mensch auf das Steak und vom Steak auf den nächsten Menschen“). Besonders trifft dies auf fleischverarbeitende Betriebe zu, da in der Öffentlichkeit angenommen wird, dass deren betriebliche Rahmenbedingungen, wie die Kühlung, Corona Infektionen begünstigen (d. h. die Lebensdauer des Virus und dessen Ausbreitung).
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehende
Anfrage:
1.
Welche
Rahmenbedingungen in lebensmittelverarbeitenden Betrieben begünstigen nach
dem derzeitigen Wissensstand die Ausbreitung und damit die Übertragbarkeit
dieses COVID-19 Virus?
2.
Welche besonderen
Problemstellungen werden bei Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden
Unternehmen gesehen?
3.
Wird durch
gekühlte Räume die Lebensdauer, die Infektiosität und die
Übertragung von Corona-Viren begünstigt?
4.
Wie viele
Schlachtbetriebe und fleischverarbeitende Unternehmen wurden seit Mitte
März 2020 bis dato durch die jeweilige Lebensmittelaufsicht der
Bundesländer kontrolliert (bitte um Aufschlüsselung der Zahlen auf
Bundesländer)
5.
Welche Ergebnisse
erbrachten diese behördlichen Kontrollen? Welche Maßnahmen wurden
ergriffen (bitte um Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?
6.
Was ist über
die Infektiosität von Corona-Viren auf der Oberfläche von Lebensmitteln
bekannt?
7.
Welche
wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen zur möglichen Übertragung des
Covid-19 Virus bei der Lebensmittelverarbeitung (Inkl. der
Verpackungstätigkeit) durch infizierte Beschäftigte auf Lebensmittel
vor?
8.
Welche
wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen zur möglichen Übertragung des
Covid-19 Virus bei der Schlachtung von Tieren oder der Fleischzerlegung auf
Schlachtkörper oder andere Fleischprodukte durch infizierte
Beschäftigte vor?
9.
Welche
wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen zur möglichen Übertragung des
Covid-Virus bei der Fleischverarbeitung durch infizierte Beschäftigte vor?
10. Muss dabei bei Fleisch zwischen unbehandeltem und
behandeltem (z. B. geräuchert) Fleisch unterschieden werden?
11. Muss dabei zwischen tiefgekühlten (z. B.
Fleisch) und nicht tiefgekühlten Lebensmitteln unterschieden werden?
12. Muss dabei zwischen verpackten und unverpackten
Lebensmitteln (z. B. Obst oder Gemüse) unterschieden werden?
13. Welche Erfahrungen und wissenschaftlichen
Erkenntnisse liegen zur Übertragung des Covid-19 Virus durch kontaminierte
Lebensmittel auf Menschen vor (siehe Fragen 7 bis 12)?
14. Oder ist eine derartige Übertragung dieses Virus
grundsätzlich auszuschließen?
15.Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen zur
Übertragung des Covid-19 Virus auf Haustiere vor? Welche Fälle sind
bekannt, welche Tierarten sind davon betroffen?
16.Gibt es in derartigen Fällen eine gesetzliche Meldepflicht
des Tierhalters?
17.Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen zur
möglichen Übertragung des Covid-19 Virus auf Nutztiere vor? Welche Fälle
sind bekannt, welche Tierarten sind davon betroffen?
18. Gibt es in derartigen Fällen eine gesetzliche Meldepflicht
des Tierhalters?
19. Ist das Fleisch infizierter Nutz- und Schlachttiere
bzw. deren Fleischprodukte aus lebensmittelrechtlicher Sicht verkehrsfähig?
Wenn nein, wie muss es dann entsorgt werden?
20. Welche veterinärpolizeilichen
Maßnahmen müssten in derartigen Fällen von den Behörden
und den Tierhaltern ergriffen werden? Wie müssen derart infizierte Tiere
grundsätzlich behandelt werden?
21. Unterliegen Lebensmitteln aus Regionen, wo diese Infektion bzw. Lungenerkrankung besonders verbreitet ist, besonderen Kontrollen bei der Einfuhr, dem Transport und beim Inverkehrbringen? Wenn nein, warum nicht?