2980/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und GenossInen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend “Übertragung von Corona-Viren durch kontaminierte Lebensmittel“

 

International gibt es heftige und einander widersprechende Diskussionen zur möglichen Übertragbarkeit des Corona- 19 Virus. Dabei geht es grundsätzlich auch um die Frage, ob unter bestimmten Bedingungen dieses Virus auch durch kontaminierte Lebensmittel auf Menschen übertragen werden kann.

Zugespitzt hat sich diese Debatte durch den „Tönnies Skandal“ (Kreis Gütersloh) und den Nachweis dieses Covid-19 Virus auch in anderen deutschen Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Unternehmen. Bei hunderten Mitarbeitern wurde das COVID-19 (Virus) nachgewiesen, sie waren mit dem Virus infiziert und mussten in Quarantäne geschickt werden. Auch in Österreich wurden vereinzelt Mitarbeiter von fleischverarbeitenden Betrieben Covid-19 positiv getestet. Weitere Screening-Testungen wurden angekündigt (z. B. Stadt Salzburg).

Der Hauptgrund für diese Masseninfektionen bzw. diesen „Corona-Ausbruch“ in Deutschland dürfte in den ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und der menschenunwürdigen Unterbringung von Werkvertragsbeschäftigte dieser fleischverarbeitenden Unternehmen liegen. Dazu kommt noch die dokumentierte Nicht Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen (siehe „Schockvideo“) sowie Schutzbestimmungen in diesen deutschen Schlachtbetrieben und Fleischunternehmen. Deren Produkte werden wiederum insbesondere in Supermärkten und Diskonter verkauft, was zu weiteren Fragen führt.

VerbraucherInnen – nicht nur in Deutschland - sind durch diese massiven Infektionsfälle natürlich verunsichert und fragen sich u. a., ob dieses Virus durch infizierte Beschäftigte bei der Verarbeitung auch direkt auf Lebensmittel übertragen werden kann. („Vom Mensch auf das Steak und vom Steak auf den nächsten Menschen“). Besonders trifft dies auf fleischverarbeitende Betriebe zu, da in der Öffentlichkeit angenommen wird, dass deren betriebliche Rahmenbedingungen, wie die Kühlung, Corona Infektionen begünstigen (d. h. die Lebensdauer des Virus und dessen Ausbreitung).

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehende

 

Anfrage:

 

1.     Welche Rahmenbedingungen in lebensmittelverarbeitenden Betrieben begünstigen nach dem derzeitigen Wissensstand die Ausbreitung und damit die Übertragbarkeit dieses COVID-19 Virus?

2.     Welche besonderen Problemstellungen werden bei Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Unternehmen gesehen?

3.     Wird durch gekühlte Räume die Lebensdauer, die Infektiosität und die Übertragung von Corona-Viren begünstigt?

4.     Wie viele Schlachtbetriebe und fleischverarbeitende Unternehmen wurden seit Mitte März 2020 bis dato durch die jeweilige Lebensmittelaufsicht der Bundesländer kontrolliert (bitte um Aufschlüsselung der Zahlen auf Bundesländer)

5.     Welche Ergebnisse erbrachten diese behördlichen Kontrollen? Welche Maßnahmen wurden ergriffen (bitte um Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?

6.     Was ist über die Infektiosität von Corona-Viren auf der Oberfläche von Lebensmitteln bekannt?

7.     Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen zur möglichen Übertragung des Covid-19 Virus bei der Lebensmittelverarbeitung (Inkl. der Verpackungstätigkeit) durch infizierte Beschäftigte auf Lebensmittel vor?

8.     Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen zur möglichen Übertragung des Covid-19 Virus bei der Schlachtung von Tieren oder der Fleischzerlegung auf Schlachtkörper oder andere Fleischprodukte durch infizierte Beschäftigte vor?

9.     Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen zur möglichen Übertragung des Covid-Virus bei der Fleischverarbeitung durch infizierte Beschäftigte vor?

10. Muss dabei bei Fleisch zwischen unbehandeltem und behandeltem (z. B. geräuchert) Fleisch unterschieden werden?

11. Muss dabei zwischen tiefgekühlten (z. B. Fleisch) und nicht tiefgekühlten Lebensmitteln unterschieden werden?

12. Muss dabei zwischen verpackten und unverpackten Lebensmitteln (z. B. Obst oder Gemüse) unterschieden werden?

13. Welche Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen zur Übertragung des Covid-19 Virus durch kontaminierte Lebensmittel auf Menschen vor (siehe Fragen 7 bis 12)?

14. Oder ist eine derartige Übertragung dieses Virus grundsätzlich auszuschließen?

15.Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen zur Übertragung des Covid-19 Virus auf Haustiere vor? Welche Fälle sind bekannt, welche Tierarten sind davon betroffen?

16.Gibt es in derartigen Fällen eine gesetzliche Meldepflicht des Tierhalters?

17.Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen zur möglichen Übertragung des Covid-19 Virus auf Nutztiere vor? Welche Fälle sind bekannt, welche Tierarten sind davon betroffen?

18. Gibt es in derartigen Fällen eine gesetzliche Meldepflicht des Tierhalters?

19. Ist das Fleisch infizierter Nutz- und Schlachttiere bzw. deren Fleischprodukte aus lebensmittelrechtlicher Sicht verkehrsfähig? Wenn nein, wie muss es dann entsorgt werden?

20.  Welche veterinärpolizeilichen Maßnahmen müssten in derartigen Fällen von den Behörden und den Tierhaltern ergriffen werden? Wie müssen derart infizierte Tiere grundsätzlich behandelt werden?

21. Unterliegen Lebensmitteln aus Regionen, wo diese Infektion bzw. Lungenerkrankung besonders verbreitet ist, besonderen Kontrollen bei der Einfuhr, dem Transport und beim Inverkehrbringen? Wenn nein, warum nicht?