2983/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Auflösung von Rücklagen in der Wirtschaftskammer aufgrund der COVID-19 Krise

 

Die COVID-19 Krise hat in vielen österreichischen Betrieben zu einer massiven wirtschaftlichen Krise geführt. Die Wirtschaftskammer als Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaftstreibenden hat für diesen Fall in den letzten Jahrzehnten massive Rücklagen gebildet. Der Sinn dieser Rücklagen besteht darin - wie auch in der Haushaltsordnung in Anlage 4 (https://www.wko.at/service/oe/Haushaltsordnung.pdf) angeführt - im Falle von Krisen Hilfe zu leisten.

Die Rücklagen stellen sich zum Stand 2018 laut der Anfragebeantwortung 3935/AB XXVI.GP wie folgt dar:

_scroll_external/attachments/image2020-7-20_11-19-57-c24fbf35c3767c52c5635b42ab582b7c246c89d7d706015a0356f1cac688c338.png

Geht man nun davon aus, dass es wie in der Anfragebeantwortung 3937/AB XXVI ausgeführt 644.325 Personen mit aufrechter Gewerbeberechtigung gibt, so kann man konstatieren, dass je UnternehmerIn in Österreich EUR 2476 an Rücklagen in der Wirtschaftskammer zu Verfügung stehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Rücklagen in welcher Höhe wurden im Zuge der COVID-19 Krise aufgelöst? 

2.    Rücklagen in welcher Höhe plant die Wirtschaftskammer mit ihren Fachorganisationen im Zuge der COVID-19 Krise aufzulösen?

3.    Mit welcher Begründung duldet das Wirtschaftsministerium als Aufsicht der Wirtschaftskammern, dass sich die Wirtschaftskammern/Fachorganisationen auf Basis der unkonkreten Formulierung im Wirtschaftskammergesetz (§ 121 WKG, "angemessene Rücklage") einen Jahresaufwand als Rücklage (§ 8 WK-Haushaltsordnung) zuordnen?

4.    Mit welcher Begründung duldet das Wirtschaftsministerium als Aufsicht der Wirtschaftskammern, dass die Wirtschaftskammern/Fachorganisationen seit Jahren mehr Rücklagen halten (1,6 Mrd. Euro) als die Wirtschaftskammern/Fachorganisationen selbst als nötig erachten (§ 8 WK-HO, eine Jahresaufwand: ca. 1 Mrd. Euro)?