2984/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.07.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betreffend Ministerium verweigert Corona-Tests bei Nichtvorliegen einer WKO Mitgliedschaft

 

Das Ziel von 65.000 Tests pro Woche wurde massiv verfehlt. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger führte dies auf verhaltenes Interesse seitens der Tourismus-Betriebe zurück. 

In den vergangen Tagen war jedoch Presseaussendungen zu entnehmen, dass gewerbliche Tourismus-Betriebe nicht zu Tests zugelassen werden, da sie keine Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft besitzen. Genauer heißt es in der Aussendung des ÖJHV - Österreichischer Jugendherbergsverband: "Diese Einschränkung auf rein gewerbliche Betriebe ist nicht verständlich und auch nicht im Sinne der Zielsetzung der Förderung, in der es heißt, dass unter anderem „möglichst viele dieses Angebot annehmen“ und potenzielle Ansteckungsmultiplikatoren zeitnah identifiziert werden.

Die Durchführung der Tests innerhalb des "Safe A" Projektes, entlang von Kammermitgliedschaften, führt die Strategie endgültig ad absurdum, wenn dadurch einzelne Beherbergungsbetriebe bzw. Tourismusbetriebe ausgenommen werden. Die Unsicherheit bei den Betrieben ist ohnehin sehr hoch. Wohl auch daher wurden die bisherigen Tests nicht so recht angenommen. Das ganze Projekt scheint aufgrund der vielen Pannen zu scheitern. Es braucht mehr Klarheit, wen die Testoffensive erfasst und was die Konsequenzen eines positive Tests sind. Ein Test gebe nur zwei, drei Tage Sicherheit, dann sei er eigentlich veraltet, wenn Jugendherbergen den Test aufgrund der fehlenden Kammermitgliedschaft selbst bezahlen müssen, ist das Interesse, regelmäßige Tests durchzuführen um den Betrieb sicher und offen zu halten, sehr gering. In diesem Sinne ist es unfair, dass derzeit Gastronomie und Jugendherbergen die Tests selber bezahlen müssten. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Betriebe (wie z.B. Jugendherbergen) betrifft diese Ausnahme?

2.    Welche Beherbergungsbetriebe werden noch von den Tests ausgeschlossen? 

3.    Welche Sparten werden aufgrund der Tatsache, dass sie kein WKO Mitglied sind, noch von der Testung ausgenommen?

4.    Wie bewertet man von Seiten des Ministeriums den Umstand, dass diese Betriebe von der Testung ausgenommen sind?

5.    Wie begründet man von Seiten des Ministeriums den Umstand, dass hier die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer entscheidet, welcher Betrieb testen darf und welcher nicht?

6.    Auf der Seite https://www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung/#lp-pom-block-1364 (zuletzt abgerufen am 28.07.2020) ist zu lesen "Ab Anfang Juli 2020 stehen Beschäftigten in gewerblichen Beherbergungsbetrieben (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Inhaberinnen und Inhaber sowie sonstigen im Betrieb im direkten Kundenkontakt Tätigen) regelmäßig freiwillige Testungen auf den Erreger SARS-CoV-2 zur Verfügung. Die Kosten für die Tests werden vom Bund durch eine eigene Förderung vorerst bis 31. Oktober 2020 übernommen." Mit keinem Wort wird jedoch erwähnt, dass hierfür eine WKO-Mitgliedschaft Voraussetzung ist. Erachten Sie diese Information als irreführend für die nun nicht zugelassenen Beherbergungsbetriebe?

a.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Welche Auswirkung haben diese Ausnahmen auf die Treffsicherheit des Testungsprogramms?

8.    Plant man hier von Seiten des Ministeriums Änderungen bei der Zulassung zu Testungen zu forcieren?

a.    Wenn ja, wann ist damit zu rechnen

b.    Wenn nein, warum nicht?