2987/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.07.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen an den Bundeskanzler

betreffend Einsatz eines Digitalen Krisenstabs

Vor dem Hintergrund der Falschinformationen rund um das Coronavirus und die damit ein- hergehenden Maßnahmen wurde laut dem Medienbeauftragten des Bundeskanzleramts Ge­rald Fleischmann ein digitaler Krisenstab eingerichtet. Dieser beabsichtigt, Fake News auf­zuspüren und sie richtig zu stellen.

Fleischmann zufolge ist dieser Krisenstab bereits seit März eingerichtet und agiere seither rund um die Uhr. Im Hintergrund bestünde dieser Krisenstab sowohl aus BeamtInnen aus dem Bundeskanzleramt als auch aus PolizeischülerInnen des Bildungszentrums der Sicher­heitsexekutive Wien[1].

Seitens der Bundesregierung wurde auch der Einsatz eines ”Aufdeckernetzwerks” angekün­digt. Dieses Netzwerk soll VertreterInnen der österreichischen Medien eine Plattform bie­ten, sich sowohl untereinander als auch mit dem digitalen Krisenstab auszutauschen, um möglichst rasch Informationen über sich im Umlauf befindende Fake News zu erhalten. Ob dieses „Aufdeckernetzwerk“ bereits etabliert ist, ist noch unklar.

In der 45. Nationalratssitzung am 8. Juli beantwortet Bundesministerin Caroline Edtstadler folgendes zum Digitalen Krisenstab: „Die Arbeitsgruppe hat sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundeskanzleramt, JournalistInnen, Experten, die dann mit den Plattfor­men Kontakt aufnahmen, um derartige Dinge zu löschen, zusammengesetzt. Es ist aber in Zukunft notwendig, das auch gesetzlich vorzusehen und hier eine Löschungsverpflichtung der Plattformen gesetzlich zu etablieren, was jetzt noch nicht der Fall ist, weil das eher freiwillig passiert, und es braucht ja auch entsprechende Ansprechpartner."[2]

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundeskanzler daher folgende

Anfrage

1.    Wie ist der Krisenstab personell aufgestellt?

a.    Wo genau, in welcher Abteilung, ist der Krisenstab organisatorisch eingeglie­dert?

b.    Wer leitet diesen Krisenstab (operativ)? Wer ist im Leitungsgremium dieses Krisenstabs?

c.    Wieviele Mitglieder bzw. MitarbeiterInnen hat der digitale Krisenstab?

d.   Welche Aufgaben und Funktionen bekleiden die MitarbeiterInnen?

2.    Anhand welcher Kriterien bzw. welchem Kriterienkatalog definiert der Krisenstab Falschinformationen bzw. Fake News?

a.    Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert diese Definition?

b.    Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Definition?

c.    Wer beurteilt letztlich, ob es sich bei einer Nachricht um Falschinformation handelt?

3.    Informationen aus dem Bundeskanzleramt zu Folge wurden bereits 150 Fake News identifiziert. Gibt es dazu aktuelle Zahlen?

a.    Um welche Arten von Falschinformationen handelt es sich dabei? Welche Art von Fake News wird konkret als solche identifiziert?

b.    Über welche Plattformen werden Falschinformationen verbreitet? Bitte auf­gelistet nach Häufigkeit.

c.    Gibt es bereits eine erste Auswertung der bereits bekannten Fake News?

i.    Wenn ja, was sind die Erkenntnisse daraus?

ii.   Wenn nein, warum nicht?

d.    Wird es einen Zwischen- bzw. Abschlussbericht zur Arbeit des Krisenstabs geben?

i.    Wenn ja, wann ist eine Veröffentlichung des Berichts vorgesehen?

ii.   Wenn nein, warum nicht?

4.    Wieviele Fake News sind bis zur Beantwortung dieser Anfrage identifiziert worden?

a.    Um welche Art von Fake News handelt es sich hierbei konkret?

b.    Wie geht der digitale Krisenstab konkret mit diesen Falschinformationen? Welche Schritte erfolgen nach der Identifikation der Falschinformationen?

5.    Muss für die Ausforschung von Falschinformationen eine spezielle Technologie bzw. eine spezielle Software angewendet werden?

a.    Wenn ja, um welche Software handelt sich hierbei?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wird hierfür mit speziellen Tech-Firmen bzw. Betreiberinnen digitaler Plattformen kooperiert?

a.    Wenn ja, um welche Firmen bzw. BetreiberInnen handelt es sich hierbei?

b.    Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?

c.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Welche Daten werden im Zuge der „Ausforschung von Falschinformationen“ erho­ben?

8.    Werden personenbezogene Daten erhoben?

a.    Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das Erheben und die Speicherung der Daten?

b.      Werden die erhobenen Daten über einen bestimmten Zeitraum gespeichert?

i.  Wenn ja, wie lange ist eine Datenspeicherung vorgesehen?

ii.    Wenn ja, wo sollen diese Daten gespeichert werden?

iii. Wenn ja, wer hat Zugriff zu diesen Daten haben?

iv.  Wenn ja, werden die Zugriffe dokumentiert?

v.   Wenn ja, gibt es Sanktionen bei unerlaubtem Zugriff?

c.    Wenn nein, was passiert mit den gesammelten Daten, nachdem Nachrichten als Fake News identifiziert wurden?

d.    Wenn nein, wie wird das Löschen der Daten sichergestellt?

9.    Ist der Digitale Krisenstab bis zur Beantwortung dieser Anfrage in der gleichen per­sonellen Zusammensetzung im Einsatz?

a.    Wenn ja, um wieviele Personen handelt es sich hierbei?

b.    Wenn ja, um welche Organisationen bzw. Vereine handelt es sich hierbei?

c.    Wenn nein, warum nicht?

10. Gibt es eine Möglichkeit für Bürgerinnen, Falschinformationen zu melden?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11. Soll dieser Digitale Krisenstab auch nach dem Ende der Corona-Maßnahmen weiter­hin im Einsatz bleiben?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Plant die Bundesregierung Präventionsmaßnahmen zum bewussten Umgang mit Me­dien?

a.    Wenn ja. welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

13. Ab dem 8. April 2020 sollten die Mitgliedstaaten die ergriffenen Maßnahmen den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zur gegenseitigen Begutachtung zur Verfügung stellen. Ist dies von Seiten Österreichs bereits erfolgt?

a. Wenn ja, was wurde hier konkret zur Verfügung gestellt?

14.  Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 31. Mai 2020 über die nach dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen Bericht erstatten. Wer ist kon­kret in Österreich für die Erarbeitung dieses Berichts zuständig?

a. Wurde dieser Bericht bereits vorgelegt?

i.    Wenn ja, wann?

ii.   Wenn ja, an wen?

iii. Wenn ja, was ist die Erkenntnis aus dem Bericht?

iv.  Wenn nein, warum nicht?



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[1] https://futurezone.at/netzpolitik/digitaler-krisenstab-im-kanzleramt-bekaempft-fake-news/ 400787363

 

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/NRSITZ/NRSITZ_00045/index.shtml#tab-Vorlaeufi- gesSten.Protokoll