2990/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Kreditrisiko bei Unternehmenshilfen

 

Der Betriebsmittelkredit ist in Österreich ein breit genutztes Instrument. Benötigt ein Unternehmen liquide Mittel um den Wareneinkauf vorzufinanzieren, so ist ein Betriebsmittelkredit in Österreich ein bereit genutztes Werkzeug. Dieser dient beispielsweise zur Überbrückung zwischen dem Ankauf von Waren oder Rohstoffen und dem Warenverkauf. Da es vom Einkauf bis zum Verkauf der fertiggestellten Produkte eine gewisse Zeit dauert, kann das Unternehmen diesen Zeitraum finanziell mit dem Betriebsmittelkredit überbrücken. Die Rückzahlung des Kredits erfolgt durch den Verkaufserlös der Waren.

Banken stellen in der Regel den Betriebsmittelkredit als Kontokorrentkredit dar, vereinfacht gesagt als Überziehungsmöglichkeit des Geschäftskontos. Jeder Eingang am Geschäftskonto reduziert die Schuld und jede Ausnützung erhöht sie wieder. Die Rückzahlung bzw. der Kontoausgleich erfolgt aus den laufenden Umsatzerlösen. Zu diesem Zweck ist der Betriebsmittelkredit nicht nur in der Produktion und im Handel in Unternehmen ein regelmäßig genütztes Instrument. Auch im Dienstleistungssektor fallen oft Kosten an, lange bevor Umsätze aus den jeweiligen Aufträgen lukriert werden können.

Üblicherweise fallen Betriebsmittelkredite niedriger aus als Investitionsdarlehen und bieten Unternehmen somit zusätzliche Liquidität und Handlungsspielraum um flexibel arbeiten zu können.

Die Kosten, sprich die Verzinsung von Betriebsmittelkrediten, hängen von zwei Faktoren ab: Auf der einen Seite von der Bonität bzw. dem jeweiligen Rating des Unternehmens und auf der anderen Seite, ob - und wenn ja, womit - der Kredit besichert wird.

Im Zuge der Corona-Krise wurden nun den Unternehmen von staatlicher Seite Hilfskredite zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den unter anderem laufenden Krediten und dem Betriebsmittelrahmen sollten diese Hilfskredite dazu führen, dass sich der Rahmen der Unternehmen weiter erhöht und so dem Unternehmen auch während der Krisenzeit genügend Liquidität zur Verfügung steht.

Um einer möglichst großen Anzahl von Unternehmen in Österreich die Corona Krisenkredite ermöglichen zu können, wurden diese von staatlicher Seite mit beispielsweise AWS oder ÖHT Garantien und Haftungen besichert.

Nicht garantiefähig sind laut Richtlinie der AWS nur die Nachbesicherung von bereits bestehenden Finanzierungen (Ausnahme: Schwerpunkt Stabilisierung) und die Rückführung oder Zinszahlungen von bereits bestehenden Finanzierungen (Umschuldungen). Ausnahme: Schwerpunkt Stabilisierung.

So weit, so gut und sinnvoll. 

 

Umschuldung nach Ablauf der Laufzeit des Betriebsmittelkredits

Da die Kosten und die Höhe der Betriebsmittelkredite hochgradig von Bonität bzw. Rating des Unternehmens abhängen, ergeben sich nach Ablauf der Laufzeit des Betriebsmittelkredits wesentliche Fragen.

Es ist davon auszugehen, dass die Krise zu einer Verschlechterung der Bonität in den Unternehmen führen wird. Daher wird es nach Ablauf der Laufzeit des Betriebsmittelkredits zu Umschichtungen von Finanzierungen kommen (Umschuldungen).

Diese Umschuldung kann nun auf 2 Varianten erfolgen: 

·         Variante 1: Der Rahmen der nicht benötigten Unternehmenshilfen im Zuge der Corona-Krise wird gekürzt.

·         Variante 2: Der Rahmen des Betriebsmittelkredits wird gekürzt. 

Hier die Varianten grafisch als Extrembeispiele zum Verständnis:

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie hoch ist das Volumen an Betriebsmittelrahmen in Österreich gesamt?

2.    Wie hoch ist die durchschnittliche Höhe der Betriebsmittelrahmen in Österreich?

3.    Wie sieht die durchschnittliche Länge der Laufzeit von Betriebsmittelrahmen in Österreich aus?

4.    Wie hoch ist der durchschnittliche Zinssatz von Betriebsmittelrahmen in Österreich?

5.    Welche sonstigen Kosten fallen bei Betriebsmittelrahmen in Österreich an?

6.    Wie hoch sind die durchschnittlichen sonstigen Kosten der Betriebsmittelrahmen in Österreich?

ZUM PROBLEM:

7.    Ist es einer Bank erlaubt bei Zuteilung eines Hilfskredits einen bestehenden Betriebsmittelrahmen zu reduzieren?

  1. Wenn ja, welche Auswirkungen würde diese Maßnahme haben?

8.    Ist es einer Bank erlaubt bei Zuteilung eines Hilfskredits einen auslaufenden Betriebsmittelrahmen zu reduzieren?

  1. Wenn ja, welche Auswirkungen würde diese Maßnahme haben?

9.    Ist es einer Bank erlaubt bei Zuteilung eines Hilfskredits für einen bestehenden Betriebsmittelrahmen neue Sicherheiten zu fordern?

  1. Wenn ja, welche Auswirkungen würde diese Maßnahme haben?

10. Ist es einer Bank erlaubt bei Zuteilung eines Hilfskredits für einen auslaufenden Betriebsmittelrahmen neue Sicherheiten zu fordern?

  1. Wenn ja, welche Auswirkungen würde diese Maßnahme haben?

11. Ist es einer Bank erlaubt bei Zuteilung eines Hilfskredits die Restlaufzeit des bestehenden Betriebsmittelrahmen zu kürzen?

  1. Wenn ja, welche Auswirkungen würde diese Maßnahme haben?

12. Die Verschuldung der Unternehmen wird aller Vorraussicht nach durch die Corona-Krise und durch die zur Verfügungstellung von Krediten mit staatlicher Haftung steigen. Damit verbunden erhöht sich auch die Debt-to-Equity-Ratio. Ist es einer Bank erlaubt nach Zuteilung eines Hilfskredits die Bonitätsverschlechterung als Grundlage für die Reduktion des Betriebsmittelrahmens heranzuziehen?

  1. Wenn ja, welche Auswirkungen würde diese Maßnahme haben?

13. Ist es einer Bank erlaubt nach Zuteilung eines Hilfskredits die Bonitätsverschlechterung als Grundlage für die Reduktion des Betriebsmittelrahmens heranzuziehen?

  1. Wenn ja, welche Auswirkungen würde diese Maßnahme haben?

14. Ist es einer Bank erlaubt nach Zuteilung eines Hilfskredits die Bonitätsverschlechterung als Grundlage für die Erhöhung des Ratings heranzuziehen?

  1. Wenn ja, welche Auswirkungen würde diese Maßnahme haben?