3016/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.08.2020
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner,
Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt

 

betreffend: Softwareeinsatz und Lizenzkosten

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin!

In den letzten Jahren hat sich ein bedenklicher IT-Trend des Cloud-Computings abgezeichnet. Dabei werden der Datenverkehr und auch die Datenspeicherung vom Kunden hin zum Softwarehersteller transferiert, was nicht nur zu datenschutzrechtlichen Bedenken führt, sondern auch hinsichtlich Amts- bzw. Betriebsgeheimnissen kritische Implikationen haben kann. Regelmäßige mittelfristige Softwareerneuerungszyklen bringen es mit sich, dass mit dem Austausch auf ein neues Produkt, Cloud-basierender Softwarearchitektur als jeweils neuester Version nicht mehr wirklich ausgewichen werden kann und daher Cloud-basierende Softwarearchitektur auch in den Bundesministerien zum Einsatz kommt bzw. kommen wird.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

 

Anfrage,

 

wobei auch insbesondere um eine Antwort gebeten wird, soweit die Softwareanschaffung zentral (z.B. über die Bundesbeschaffungsagentur) erfolgt:

 

1)    Wie hoch sind die gesamten jährlichen EDV/IT-Kosten in Ihrem Ressort (bitte um Angabe in Mio. €) in den Jahren 2018, 2019, 2020 (Planwert)?

2)    Wie viel davon entfällt jährlich auf Personalaufwand und Honorare, Hardware- bzw. Softwarekosten (bitte jeweils um Angabe in Mio. €) in den Jahren 2018, 2019, 2020 (Planwert)?

3)    Wie hoch sind die gesamten jährlichen Lizenzkosten für Software in Ihrem Ressort (bitte um Angabe in Mio. €) in den Jahren 2018, 2019, 2020 (Planwert)?

a.    Wie viel davon entfällt auf Softwareabonnements?

b.    Wie viel davon entfällt auf Softwareeinmalkäufe, die erst zu einem späteren Zeitpunkt neuerlich gekauft werden müssen (Softwarepakete, die mittelfristig erneuert werden müssen)?

4)    Wie hoch sind die Hardwarekosten Ihres Ressorts jährlich (jeweils Summe in Mio. €), die an die Hardware- oder Software-Hersteller, z.B. Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft, IBM, SAP, Adobe, Lenovo, HP, Dell, Acer, sonstige (bitte um Detailangabe zum Hersteller) gezahlt werden? Wie viel davon betrifft Hardewaremiete oder -leasingverträge?

5)    Wie hoch sind die jährlichen Softwarekosten (jeweils Summe in Mio. €) an die unter Frage 4 genannten Hersteller, aus Softwarepaketen, die mittelfristig regelmäßig erneuert werden müssen (z.B. Betriebssysteme oder Office-Suites)?

6)    Wie hoch sind die jährlichen Softwarekosten (jeweils Summe in Mio. €) an die unter Frage 4 genannten Hersteller, aus Softwareabonnements, die mittelfristig regelmäßig zu erneuernde Software ablösen (z.B. Betriebssysteme oder Office-Suites)?

7)    Wie hoch sind die jährlichen Softwarekosten (jeweils Summe in Mio. €) an die unter Frage 4 genannten Hersteller, aus Softwareabonnements (z.B. Office 365, AWS, Azure, Google Cloud, Ubuntu-Server, etc.) ?

8)    Wie hoch sind die jährlichen Softwarekosten (jeweils Summe in Mio. €) an die unter Frage 4 genannten Hersteller, aus langfristigen Softwaredienstleistungsverträgen?

9)    Verwendet Ihr Ministerium freie Software (open source Software)? Wird der Einsatz von Ihnen oder der IKT-Abteilung forciert? Wie ist das Verhältnis zwischen proprietär eingesetzter Software und freier Software in der IKT-Landschaft des Ministeriums?

10) Welche Softwareneuanschaffungen sind für Ihr Ressort in den kommenden drei Jahren vorgesehen (bitte um Angabe des Herstellers, Lizenznehmers, der Software (inklusive Abonnements) und des jährlichen Betrages in Mio. €)?

11)  Wie hoch sind die jährlichen Werbekosten des Ministeriums (jeweils Summe in Mio. €) an die unter Frage 4 genannten Hersteller in den Jahren 2018, 2019 und 2020?

12) Wo liegen die Daten des Ministeriums bzw. der administrativen Projekte? Bitte um Angabe welche Cloud-Produkte verwendet werden, in welchem Land diese Daten liegen, welche Datenschutzbestimmungen für diese Daten anwendbar sind, und welche Vereinbarungen zum Eigentum an den Daten mit den Cloud-Anbietern getroffen wurden.

a.    Wie ist das Verhältnis (in Peta- oder Exabyte) zwischen in Österreich und außerhalb Österreichs abgespeicherter Daten?

b.    Wie ist das Verhältnis (in Peta- oder Exabyte) zwischen im Bereich der Ministeriums-eigenen IKT, dem Bundesrechenzentrum und bei Dritten innerhalb Österreichs bzw. außerhalb Österreichs in der EU bzw. in Drittstaaten abgespeicherter Daten?