3035/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.08.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Tierquälerei und andere Tierschutzverletzungen in der Steiermark

Das Tierschutzgesetz (TSchG) enthält auf Tierquälerei sowie die Tötung von und Eingriffe an Tieren bezogene Verwaltungsstrafbestimmungen, die von den Bezirksverwaltungsbehörden vollzogen werden. Ebenso finden Verfahren nach dem Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, das sich derzeit auf die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung bezieht, vor den Bezirksverwaltungsbehörden statt. Weitere Verwaltungsstrafbestimmungen gibt es etwa im Tiertransportgesetz 2007 (TTG 2007) oder im Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012). § 222 Strafgesetzbuch (StGB) stellt in qualifizierten Fällen die Tierquälerei gerichtlich unter Strafe. In solchen Fällen geht die Zuständigkeit der Gerichte vor.

Immer wieder werden Fälle von Tierleid bekannt, sei es beispielsweise in der Haltung, beim Transport oder der Schlachtung. So ereigneten sich im Juli dieses Jahres äußerst grausame Fälle von Katzenmisshandiungen in Graz, als zwei Tiere fachkundig gehäutet aufgefunden wurden. Im Rahmen dieser Anfrage soll daher geklärt werden, wie sich die Lage im Hinblick auf Anzeigen wegen Tierquälerei und anderen Tierschutzverletzungen in der Steiermark in den letzten Jahren entwickelt hat und ob insofern ein Anstieg zu bemerken ist.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage

1.    Wie viele Strafprozesse hinsichtlich Tierquälerei und andere Tierschutzverletzungen wurden jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 in der Steiermark aufgeschlüsselt nach Jahr, Bezirk sowie konkretem Tatbestand (bitte um Nennung von Absatz, Ziffer und Fall) geführt?

2.    In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung, aufgeschlüsselt nach Jahr, Bezirk sowie konkretem Tatbestand (bitte um Nennung von Absatz, Ziffer und Fall)?

3.    Welches Strafmaß wurde bei den jeweiligen Verurteilungen ausgesprochen?

4.    Über welche Staatsbürgerschaft verfügten die jeweiligen verurteilten Täter, aufgeschlüsselt nach Jahr, Bezirk, konkretem Tatbestand (bitte um Nennung von Absatz, Ziffer und Fall) sowie Anzahl der jeweiligen Staatsbürgerschaften?