3043/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.08.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Ries

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend im Dienst verletzte Exekutivbeamte der Landespolizeidirektion Oberösterreich.

 

Der Beruf des Polizeibeamten stellt hohe Anforderungen an die Physis, aber vor allem an die Psyche dieser Berufsgruppe. Auf den Schultern der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten lastet die Aufrechterhaltung von öffentlicher Ruhe, Ordnung und Sicherheit als Garanten zur Wahrung der Menschenrechte, der Einhaltung der geltenden Rechtsordnung und der Bewahrung des sozialen Friedens im Inneren des Staates. Aufgrund der gesellschafts- und migrationspolitischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte trat unleugbar, speziell im urbanen Raum, eine Veränderung im Hinblick auf die Stellung der Polizeibeamten in der Gesellschaft ein.

Während nahezu sämtliche Teile der Gesellschaft, unabhängig von Alter oder sozialer Prägung, früher mit Respekt und Wertschätzung auf Polizeibeamte zuging, ist  heute zunehmend ein Verhalten festzustellen, das über Respektlosigkeit hinausgehend Polizeibeamte öffentlich als minderwertige Personengruppe stigmatisiert, die ohne weiteres hemmungslos beschimpft und, wie unlängst in Wien Favoriten feststellbar, körperlich attackiert werden kann.

 

Zuletzt kam es im Juli dieses Jahres in Wien 10. Im Zuge einer Kundgebung links-gerichteter und einer Gegenkundgebung rechtsgerichteter, vorwiegend aus der der Türkei abstammender, Jugendlicher zu Gewaltexzessen auch gegenüber den eingesetzten Exekutivbeamten, die Rahmen des großen sicherheitspolizeilichen Ordnungsdienstes (GSOD) dort eingesetzt waren.

 

Aber auch außerhalb von Wien entsteht zunehmend der Eindruck, dass die Exekutive immer öfter von gewaltbereiten Personengruppen während ihrer Dienstverrichtung tätlich angegriffen wird und die Hemmschwelle gegenüber der Polizei zunehmend im Sinken begriffen ist.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

1.    Wie viele Exekutivbeamte wurden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 sowie im laufenden Kalenderjahr bis dato in der Ausübung ihres Dienstes verletzt?

 

2.    Wie viele Verletzungen entstanden dabei durch Fremdeinwirkung bzw. als Folge eines unmittelbaren Angriffs auf die Beamten im Zuge einer Amts-handlung?

 

3.    Konnten die Täter namentlich ausgeforscht werden?

 

4.    Wie viele dieser Täter wurden wegen der Verletzung eines Exekutivbeamten festgenommen?

 

5.    Wie viele dieser Täter wurden auf freiem Fuß angezeigt?

 

6.    Wie viele dieser angezeigten Täter waren österreichische Staatsbürger, Unionsbürger oder Angehörige von Drittstaaten?

 

7.    Waren unter den Tatverdächtigen Asylwerber?

 

8.    Wenn ja, wie viele?

 

9.    Waren unter den Tatverdächtigen Asylberechtigte?

 

10. Wenn ja, wie viele?

 

11. Wie viele dieser Täter wurden gerichtlich verurteilt?

 

12.  Gegen wie viele Täter mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft wurden nach ihrer Verurteilung aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?

 

13. Welche Art von Verletzungen erlitten die betroffenen Exekutivbeamten?

 

14. Wie viele Exekutivbeamte mussten aufgrund der zugefügten Verletzungen einen Krankenstand antreten?

 

15. Was war und ist die, durch solch schwere Verletzungen hervorgerufene, längste sowie durchschnittliche Krankenstandsdauer?

 

16. Wie viele Exekutivbeamte haben mit gesundheitlichen Dauerfolgen oder Invalidität wegen Verletzungen, hervorgerufen durch tätliche Übergriffe, zu kämpfen?

 

17. Um welche gesundheitlichen Dauerfolgen handelt es sich?

 

18. Wie viele der Exekutivbeamten (und ihre Familien) benötigen wegen ihrer gesundheitlichen Schäden oder ihrer Invalidität externe Hilfe? (Aufgelistet nach Zeitspannen bis dauerhaft)

 

19. Wie vielen Exekutivbeamten wurde in diesem Zeitraum wegen ihrer im Dienst erlittenen Verletzungen eine Invaliditätspension zugesprochen? (Aufgelistet nach der jeweiligen Höhe der Invaliditätspension)

 

20. Wenn ja, wie viele Exekutivbeamte waren davon betroffen und in welchem Ausmaß war die Höhe der Invaliditätspension?