3048/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.08.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Familie und Jugend

betreffend Berechnung des Familienhärteausgleich

Familien wird in Zeiten der Covid-19-Pandemie viel zugemutet und stellt sie vor beispiellose finanzielle Herausforderungen. Der Corona-Familienhärtefonds wurde daher initiiert, um Familien, die durch die Covid-19-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, rasch und unbürokratisch finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Pandemiefolgen zu gewähren. Doch bei der Abwicklung der Anträge des Familienhärteausgleichs kommt es nach wie vor zu großen Problemen. Familien, die bereits im April einen Antrag gestellt haben, haben zum Teil noch immer keine Antwort oder Unterstützung erhalten. Wenn es zur Bearbeitung der Anträge und zu einer Auszahlung kommt, stehen die Antragsteller_innen vor dem Problem, dass der Bescheid mit keiner Begründung und mit keinem Berechnungsschlüssel übermittelt wird. So ist nicht klar ersichtlich, wie sich der Betrag zusammensetzt. Obwohl das Ministerium in den Richtlinien den Berechnungsschlüssel offen legt, mehrt sich die Anzahl von Selbstständigen deren erhaltener Betrag nicht mit den zu erwarteten Betrag übereinstimmt. Betroffene melden, dass Ihnen exakt 2/3 des erwarteten Betrags überwiesen werden. 

Auch die Vorarlberger Nachrichten berichteten über diese Missstände: 

"Der Fotograf hat inzwischen eine Überweisung bekommen, wunderte sich jedoch, dass die Summe exakt zwei Drittel der Summe, die er sich selbst mit allen ihm vom Ministerium via Homepage gegebenen Informationen ausgerechnet hat, betrug. Er war nicht der einzige, dem es so ging. In 25 Fällen aus acht Bundesländern bekamen die Antragsteller ebenfalls nur zwei Drittel." (Quelle: https://www.vn.at/markt/2020/07/30/ministerium-gibt-keine-auskunft.vn)

Laut dem Ministerium wird im Gegensatz zu Unselbstständigen bei Selbstständigen abhängig von der konkreten Familienkonstellation des Antragstellers eine pauschale Berechnung angewendet. Nicht nur das dieses Vorgehen ein Ungleichgewicht zwischen Selbstständigen und Unselbstständigen erzeugt, ist dieses Vorgehen nicht in den Richtlinien definiert. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die pauschale Berechnung des Corona-Familienhärtefonds für Selbständige?

a.    Wie wird die pauschale Berechnung für Selbständige durchgeführt?

b.    Um welchen Betrag wird der berechnete Betrag für Selbständige gekürzt?

2.    Gibt es eine pauschale Berechnung des Corona-Familienhärtefonds für Unselbständige?

a.    Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die pauschale Berechnung?

b.    Um welchen Betrag wird der berechnete Betrag für Unselbständige gekürzt?

3.    Wie wird die Dauer der Einkommensminderung in den Folgemonaten nach Antragstellung bei Selbständigen ermittelt?

4.    Wie wird die Dauer der Einkommensminderung in den Folgemonaten nach Antragstellung bei Unselbständigen ermittelt?

5.    Wie wird die Dauer der Zuwendung bei Selbständigen ermittelt?

6.    Wie wird die Dauer der Zuwendung bei Unselbständigen ermittelt?